Hallo,
das in den Antrag Verhaltensgestört geschrieben wird, ist relativ normal, sonst wird die Kur meistens nicht genehmigt. Das Sorgerecht kannst du soweit ich informiert bin, auch jetzt noch vor Gericht einklagen. Mach einfach mal ein Schreiben fertig, wie du dir die Umgangsregelung wieterhin vorstellst und lass dir dieses von deiner Ex unterschreiben. Falls sie sich weigert, mach einen Termin beim JA und bitte dann da um Regelung. Wenn ihr etwas zustöst, dann bist du egal ob Sorgerecht oder nicht, der erste der einen Anspruch erheben kann, das der Kleine zu dir kommt. ier wird das Gericht natürlich erstmal rechtlich prüfen, ob du wirklich der Vater von dem Kleinen bist, dann wird dir denke ich das volle Sorgerecht zugesprochen werden. Das Sorgerecht ist allerdings nicht wirklich ausschlaggebend, sondern eher die Beziehung zu dem Kleinen. Die Umgangsregelung Gerichtlich durchzusetzten ist relativ simpel, dadurch das der Kleine eh oft bei dir ist, hier brauchst du allerdings einen Fachanwalt für Familienrecht. Wichtig ist aber auch hier, das du regelmässig Unterhalt an deine Ex zahlst und du dir nichts hast zu schulden kommen lassen. Auch solltest du vor gericht keine schmutzige Wäsche waschen, das wirft kein gutes Licht auf dich, es geht ja schliesslich um das Wohl eures Kindes. Was ihr wie miteinander habt, Streit oder ähnliches interessiert keinen Richter. Man(n) muss nur bereit sein Kompromisse einzugehen und dieses dem Richter auch zeigen.
Liebe Grüße
Burgfee