Unterhaltszahlungen bei unverheirateten

Hallo,

ich war fünf Jahre mit meiner Partnerin zusammen. Aus dieser Beziehung folgte auch ein gemeinsames Kind welches jetzt 2 Jahre alt ist. Kann mir jemand sagen mit wieviel Unterhaltszahlungen für das Kind ich rechnen muss? ICh ahtte mal in der Düsseldorfer Tabelle geschaut, aber das kommt mir etwas hoch vor. Gibt es Mindestsätze?
Weiterhin sind wir am „verhandeln“ wie lange und wie oft ich mein Kind sehen darf und da ich meinen Sohn gerne so oft es geht sehen möchte wäre ich auch hier für Tips und ANregungen dankbar. Ich habe leider kein Sorgerecht, da hatte sie in letzter Sekunde einen Rückzieher gemacht auf dem Jugendamt.

Vielen Dank!

Hallo,

ich kenne nur die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab, sorry.

I. d. R. ist es alle 14 Tage ein Wochenende + Ferienzeiten. Wenn gewünscht, kann natürlich jede Sonderregelung, wie z. B. ein zusätzlicher Tag in der Woche, vereinbart werden und sollte schriftlich festgehalten werden.

Gruß
Simone

hallo pauli09,

die düsseldorfer tabelle lügt nicht!!!

eine verhandlung ist ok, und wenn du dich an die unterhaltszahlungen hältst, dann wirst du deinen sohn sicherlich jedes 2. wochenenden zu besuch bei dir haben dürfen. und wenn dann alles gut läuft, sicherlich auch später in den ferien für eine etwas längere zeit. also, zeige dich von deiner besten seite!

viel erfolg und viele grüsse
vom
früchtchen

Hallo, das Sorgerecht hat mit dem Unterhalt nichts zu tun. Wenn du die Vaterschaft anerkannt hast, wovon ich ausgehe, dann musst du auch Unterhalt zahlen. Dieser richtet sich nach deinem Einkommen. Solange du keinen Unterhalt zahlst oder zahlen kannst, kann deine Ex Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, diesen musst du allerdings dann auch zurück zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtung und nicht Gesetzesgrundlage zur Berechnung des Unterhaltes.Aber auch die Gerichte orientieren sich an ihr. Unterhalt musst du von Geburt an zahlen, wenn ihr da nicht zusammen gelebt habt. Ihr könnt beim JA eine Umgangsvereinbarung aufsetzen lassen. Es ist schön, das du deinen Sohn so oft sehen möchtest wie es geht, denk aber bitte auch an den Kleinen, er ist erst zwei Jahre alt und fangt nicht an ihn hin und her zu reissen nur um euren Bedarf zu stillen, da hat das Kind nichts von. Schafft eine Regelmässigkeit, normal würde ich hier sagen alle 14 Tage einen Nachmittag in der Woche und einen am Wochenende. Vielleicht hast du auch bald eine neue Partnerin und dann hast du vielleicht nicht mehr die Zeit ihn sehr oft zu sehen. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Gruß
Burgfee

Hallo und vielen Dank für Deine Ausführungen,

das hört sich schon mal gut an. Ich habe nur bedenken, wenn ich ihn weniger sehe, dass er so wird wie seine Schwester, das ist die Tochter die sie in die Beziehung mitbrachte damals. Sie ist laut Kinderpsychologe Verhaltensgestört. Das hat man jedenfalls in den ANtrag für die Mutter Kind Kur geschrieben. Der kleine hängt sehr an mir. Seine Mutter ist auch in therapeutischer Behandlung, allerdings sehr unregelmässig. Dann hat sie noch eine weiter Tochter, die ist 19 ( diese hatte sie mir bis vor 1 1/2 Jahren verschwiegen.). Du siehst es hat nicht wirklich spass gemacht :smile:!! Aber der kleine ist eben mein ein und alles . Ich habe ihn jetzt so ziemlich jedes Wochenende und unter der Woche darf ich ab und zu mal vorbei. Ich würde das nur gerne irgendwie regeln, dass es schriftlich fixiert wird. Was mich am mesten nervt ist das ich das Sorgerecht nicht bekomme. Es war damals alles besprochen, aber auf dem JA hat sie nachdem der gute Mann ihr nochmal alles vorgelesen hat gesagt dass sie es doch nicht will. Von da an war ich natürlich sehr enttäuscht, da wir ja zusammen lebten. Was mach ich nun wenn ihr etwas zustöst, bekomme ich den Kleinen dann trotzdem? Oder wie kann ich weiter vorgehen?
Vielen vielen Dank für Deine Hilofe!!

Hallo,
das in den Antrag Verhaltensgestört geschrieben wird, ist relativ normal, sonst wird die Kur meistens nicht genehmigt. Das Sorgerecht kannst du soweit ich informiert bin, auch jetzt noch vor Gericht einklagen. Mach einfach mal ein Schreiben fertig, wie du dir die Umgangsregelung wieterhin vorstellst und lass dir dieses von deiner Ex unterschreiben. Falls sie sich weigert, mach einen Termin beim JA und bitte dann da um Regelung. Wenn ihr etwas zustöst, dann bist du egal ob Sorgerecht oder nicht, der erste der einen Anspruch erheben kann, das der Kleine zu dir kommt. ier wird das Gericht natürlich erstmal rechtlich prüfen, ob du wirklich der Vater von dem Kleinen bist, dann wird dir denke ich das volle Sorgerecht zugesprochen werden. Das Sorgerecht ist allerdings nicht wirklich ausschlaggebend, sondern eher die Beziehung zu dem Kleinen. Die Umgangsregelung Gerichtlich durchzusetzten ist relativ simpel, dadurch das der Kleine eh oft bei dir ist, hier brauchst du allerdings einen Fachanwalt für Familienrecht. Wichtig ist aber auch hier, das du regelmässig Unterhalt an deine Ex zahlst und du dir nichts hast zu schulden kommen lassen. Auch solltest du vor gericht keine schmutzige Wäsche waschen, das wirft kein gutes Licht auf dich, es geht ja schliesslich um das Wohl eures Kindes. Was ihr wie miteinander habt, Streit oder ähnliches interessiert keinen Richter. Man(n) muss nur bereit sein Kompromisse einzugehen und dieses dem Richter auch zeigen.
Liebe Grüße
Burgfee

Hallo ,

Im Punkt Unterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle Maßgebend. Dort wird der Unterhalt nach dem Einkommen gestaffelt angegeben. Dies sind Richtsätze und keineswegs als zu hoch eingestuft. Punkt 2: Auch wenn Sie das Sorgerecht nicht haben, besitzen Sie aber das Umgangsrecht. Dort ist drin Verankert das sich die beiden Parteien selbst darum kümmern. Wenn gar keine Einigung in Sicht ist, steht dem jenigen mit dem Umgangsrecht mindestens ein WE in 14 Tagen und einen Tag in der Woche zu.Ansonsten stehen für weitere Fragen auch die Jugendämter gern zur Verfügung und wenn man rechtliche Schritte einleiten möchte bitte einen Anwalt für Familienrecht nehmen.

hallo,

mit dem unterhalt kann ich leider noch nciht weiter helfen…aber die dd ist da ein wegweiser.
mit dem umgang würde ich mir eine beratungsstelle hinzuziehen…dann habt ihr eine art mediator, der vermitteln kann, wenn sie wieder einen „rückzieher“ machen will…es wird schwer, aber der weg für das kind wird sich lohnen.

lieben gruß

Hallo
das musst du dich ans Jugendamt wenden!
sorry lg maya