Hallo,
Ein Student ist während des Studiums nebenberuflich
selbständig und bei einer GKK freiwillig versichert.
Hier ergibt sich für mich ein Widerspruch. Deshalb würde ich als Vorfrage folgendes abklären: Handelt es sich tatsächlich um eine nebenberufliche Selbständigkeit. Dann würde bis 25. Lj vorrangig die Studenten-Pflichtversicherung gelten. Dabei ist nicht die Höhe des Einkommens aus der Selbständigkeit, sondern die 20-Stunden-Regel und die Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern entscheidend.
Wenn diese Prüfung tatsächlich ergibt, dass die freiw. Mitgl. berechtigt ist - hier die Antwort auf die Frage:
Der Beitrag für Freiwillige Mitglieder richtet sich nach allen Einnahmen und Geldmitteln, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können. Hierzu gehören im Prinzip auch die Unterhaltsleistungen.
Gruß Woko