Hallo, liebe Community,
Ich habe eine feste Freundin und wir führen eine harmonische Beziehung. Da wir gleichzeitig Nachbarn im selben Mehrfamilienhaus sind, haben wir uns gegen eine gemeinsame Wohnung entschieden, da meine Freundin Hartz 4 bezieht und sonst ihre Leistungen auf mein Gehalt angerechnet würden.
Wir leben also nicht in einer Eheähnlichen Gemeinschaft.
Nun haben wir kürzlich Nachwuchs bekommen. Unehelich. Jetzt muss der Nachwuchs aber auch irgendwie beim Amt gemeldet sein, wozu meine Freundin den Kindsvater angeben muss, was mich wiederum zu Unterhaltszahlungen verpflichten würde.
Um dies zu umschiffen war meine Idee, dass ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn beantrage, worin mich meine Freundin unterstützen würde. Nach meiner Rechnung, sollte ich als Alleinerziehender Vater verständlicherweise keine Unterhaltszahlungen leisten müssen, dafür hätte ich einen Anspruch auf Kindergeld und meine Freundin kann mit Unterhaltszahlungen wegen ihrer ALG 2 Leistungen nicht in die Pflicht genommen werden.
Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob insbesondere das mit der Übertragung des Sorgerechts so einfach funktioniert.
Ich weiß, das klingt alles etwas verworren und fordernd gegenüber dem Sozialstaat. Es ist nur leider so, dass ich keine große Hoffnung habe, dass meine Freundin finanziell je auf eigenen Beinen steht, wegen mangelnder Ausbildung und Deutschkenntnissen. Sonst hätten wir auch einfach heiraten können.
Vielen Dank schon mal