Unterhaltszahlungen entgehen durch alleiniges Sorgerecht?

Hallo, liebe Community,

Ich habe eine feste Freundin und wir führen eine harmonische Beziehung. Da wir gleichzeitig Nachbarn im selben Mehrfamilienhaus sind, haben wir uns gegen eine gemeinsame Wohnung entschieden, da meine Freundin Hartz 4 bezieht und sonst ihre Leistungen auf mein Gehalt angerechnet würden.
Wir leben also nicht in einer Eheähnlichen Gemeinschaft.

Nun haben wir kürzlich Nachwuchs bekommen. Unehelich. Jetzt muss der Nachwuchs aber auch irgendwie beim Amt gemeldet sein, wozu meine Freundin den Kindsvater angeben muss, was mich wiederum zu Unterhaltszahlungen verpflichten würde.

Um dies zu umschiffen war meine Idee, dass ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn beantrage, worin mich meine Freundin unterstützen würde. Nach meiner Rechnung, sollte ich als Alleinerziehender Vater verständlicherweise keine Unterhaltszahlungen leisten müssen, dafür hätte ich einen Anspruch auf Kindergeld und meine Freundin kann mit Unterhaltszahlungen wegen ihrer ALG 2 Leistungen nicht in die Pflicht genommen werden.

Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob insbesondere das mit der Übertragung des Sorgerechts so einfach funktioniert.

Ich weiß, das klingt alles etwas verworren und fordernd gegenüber dem Sozialstaat. Es ist nur leider so, dass ich keine große Hoffnung habe, dass meine Freundin finanziell je auf eigenen Beinen steht, wegen mangelnder Ausbildung und Deutschkenntnissen. Sonst hätten wir auch einfach heiraten können.

Vielen Dank schon mal

Wäre es nicht umgekehrt: Dein Gehalt wird auf ihr Hartz4 angerechnet?

Warum willst du eigentlich keinen Unterhalt für dein Kind zahlen?

Ist das deiner Freundin klar, was da alles mit dranhängt?
Wollt ihr wirklich soweit gehen, nur um dem Staat (und damit der Gemeinschaft) ein paar Kröten aus dem Kreuz zu leiern?
Ihr macht ein Kind und die Gemeinschaft soll dafür zahlen. Sorry, nee, finde ich völlig daneben.

Aber danach hast du gar nicht gefragt. Wird sicher gleich gelöscht werden.

Gruß, Diva

Sorgerecht ist ein absolutes Recht und kann nicht so einfach „abgegeben“ werden. Mit solchen Aktionen wprdet ihr auch das Jugendamt auf den Plan rufen. Aber bei Eltern, die für ein Euro mehr im Portemonnaie auf ihr Sorgerecht verzichten würden vielleicht auch nicht das schlechteste :tired_face:

Hallo,

wenn du das alleinige Sorgerecht bekommst, ist deine Freundin unterhaltspflichtig. Da sie das von ihren jetzigen Einnahmen nicht stemmen kann, geht der Staat in Vorleistung: es gibt den Unterhaltsvorschuss. Der wird aber aufgeschrieben und sollte deine Freundin je Geld über den Selbstbehalt hinaus verdienen, wird ihr der in Rechnung gestellt, zusätzlich zu dem Geld, dass sie dann an Unterhalt zahlen muss (wohlgemerkt: muss, du kannst nicht darauf verzichten, denn es geht an das Kind, nicht an dich, auch wenn es praktisch auf dein Konto gezahlt würde).

Grüße
Siboniwe

Das habt ihr doch sicher dem zuständigen Amt mitgeteilt, oder?

Du lässt die Mutter deines Kindes von Hartz 4 leben anstatt sie zu unterstützen. sie dagegen würde ihr Kind verkaufen, nur um ihre paar Kröten Hartz 4 nicht zu gefährden - das kann nur ein Witz sein, oder?

Wie kann ein vernünftiger Mensch freiwillig und nur für ein paar Euro dem Staat so viel Macht über sein Leben geben?
Davon, dass ihr alle ehrlich arbeitenden Menschen dabei abzockt, will ich gar nicht reden.

Deine Frau ist wahrscheinlich noch jung. Vielleicht liebst du sie sogar. Jetzt hilfst du ihr gerade, lebenslänglich abhängig zu bleiben von dir und vom Staat der sie als Hartz4 Empfängerin lebenslang kontrolliert und schikaniert. Super, herzlichen Grückwunsch!

Ich glaube kaum, dass die Kindsmutter ihr Sorgerecht abgeben muss, um unterhaltspflichtig zu werden. Barunterhaltspflichtig ist derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt. - Die geschiedenen Väter geben doch auch nicht reihenweise ihr Sorgerecht ab.

Ich glaube, das stimmt nicht so ganz.
Unterhaltsvorschuss gibt es doch nur für Kinder, deren Bedarf nicht gedeckt ist. Wenn der Elternteil, bei dem es lebt, ausreichend Geld hat, gibt es meines Wissens keinen Unterhaltsvorschuss, und auch dann nicht, wenn derjenige Elternteil seine finanziellen Möglichkeiten nicht offenlegt.

Ich glaube allerdings, dass er zunächst mal nach der Geburt auf jeden Fall für sie unterhaltspflichtig ist. Allerdings wohl nur, solange das Kind bei ihr lebt.

Wie ich das verstehe, soll die Gemeinschaft lediglich weiterhin für die Kindsmutter zahlen, außerdem soll das Kindergeld kassiert werden, so es alle anderen Eltern auch tun. Das Kind wird ja finanziell durch den Vater unterhalten.

Wenn das Kind der Mutter zugerechnet wird, dann kriegt sie Unterhalt und Kindergeld, was ihr aber beides voll auf ihren AlgII angerechnet wird.

Wobei mir einfällt, dass es - vom Kindergeld mal abgesehen - eigentlich ziemlich egal ist. denn der Unterhalt, den er zahlen müsste, würde doch so in etwa dem Bedarf für das Kind entsprechen, den sie dann ja nun nicht kriegen würde, wenn das Kind nicht bei ihr wohnt.

So einfach ist das nicht, das sollte man sich mal richtig durchrechnen lassen. Hängt ja auch von der Höhe des Einkommens ab, ob sich der Aufwand lohnt.

Ich kann mir auch vorstellen, dass bei so einer eher ungewöhnlichen Konstellation das Jugendamt oder das Jobcenter genauer hinguckt und sich fragt, wer denn das Kind tagsüber betreut, wenn der Vater am arbeiten ist.

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Wenn sie kein Hartz4 mehr kriegt, sondern von ihm unterstützt wird, hat sie überhaupt kein eigenes Geld mehr, sondern ist auf seine Gnade angewiesen. Unterhaltspflichtig ist er ihr gegenüber nämlich nicht (gut, gerade jetzt, mit einem neugeborenen Kind schon, das hört aber auch irgendwann wieder auf).

Da hast du etwas grundsätzlich falsch verstanden. Sie hat auch mit HARTZ4 kein eigenes Geld, sondern lebt von der Allgemeinheit und muss sich dafür pausenlos rechtfertigen und vom Amt schikanieren lassen.
Dass der Mann nicht unterhaltspflichtig wäre, ist ein Witz, sie bekommen ein gemeinsames Kind, das ist nicht nach 3 Monaten erledigt…

Selbstverständlich in einer Partnerschaft wäre für mich, dass einer dem anderen den Rücken freihält und ihn bestärkt, eine Ausbildung zu machen und sich einen Job zu suchen, von dem er leben kann. Das geht durchaus auch mit Kind und ausländischen Wurzeln, umso besser mit der Unterstützung eines Partners.

Das habe ich doch selber geschrieben:

Außerdem wird sie gerade in der Zeit eher nicht vom Jobcenter schikaniert, und muss sich auch nicht rechtfertigen.

Da werden zwei ziemlich unterschiedliche Rechtsansprüche munter miteinander vermischt.
Wie Eure gegenseitigen Rechtsansprüche oder Verpflichtungen oder „Nachteile“ aussehen, ist das eine Ding.
Eine Sorgerechtsregelung kann daran nix ändern.
Wie Eure Sorgerechtsbeziehungen zu dem Kind aussehen, ändert nichts an der beidseitigen finanziellen Unterhaltspflicht für das Kind. Rechtsinhaber des Anspruchs ist das Kind - nicht einer von Euch.
LG
Amokoma1