Unterhaltszahlungen für die Ehefrau

Hallo zusammen,

nachdem ich hier schon einige Beiträge gelesen habe und einige hier anscheinend echt Ahnung von dem Thema haben, hab ich mir gedacht, ich versuche mal hier mein Glück.
Es geht um das Thema Unterhalt.

zu den Fakten:

ich verdiene demnächst nach dem Wechsel der Lohnsteuerklasse nur noch ca. 1.800 € netto,
meine (noch)Ehefrau hat einen 400 € Job.

Unsere Tochter geht in die Krippe. Sie ist 2 1/2 Jahre.

Verheiratet waren wir knapp 2 Jahre, das Trennungsjahr ist ab dem 01.01.2011 auch schon rum!

Wir wohnen auch schon getrennt und haben den gemeinsamen Hausrat aufgeteilt.
Ich zahle eine monatliche Miete von ca. 670 €, meine Frau ca. 750 €.

Es gibt keine offenen Kredite oder ähnliches mehr. Also finanziell getrennt!

Kann mir hier im Forum einer Behilflich sein, und mir den Cirka Unterhalt nennen, den ich zu zahlen hab. Hierbei geht es mir nur um einen Richtwert, und ob mir nur der Selbstbehalt bleibt?
Muss meine Frau denn nicht mehr arbeiten, als nur diesen 400 € Job?
Wer zahlt denn die Krippenkosten?
Hier geht es mir nur um den Unterhalt für meine Frau, für meine Tochter richten sich die Zahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle.

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Lg
Stefan

Hallo Stefan,

als erstes spielt es keine Rolle wie lange Sie verhairatet waren, was zählt ist das Alter des Kindes. Ab drei Jahren hat die Mutter keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Sie muss Vollzeit arbeiten gehen, denn sie kann sich selber ernähren.
Ihre Tochter hat einen Anspruch auf Unterhalt der düsseldorfer Tabelle. Aber Vorsicht!!! Ab drei Jahren sind Sie nur Ihrer Tochter noch Unterhaltspflichtig. Das Jugendamt wird Sie mit 100% tiger Sicherheit 1., wenn nicht sogar zwei Stufen höher einstufen (mein Mann und mein Exsind beide 2 Stufen höher eingestuft worden.Ein Link zur Tabelle ist hier drunter.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Wie hoch Ihre Miete ist, ist dem Jugendamt sowas von egal. Sie haben einen Freibetrag und danach haben Sie sich eine Wohnung zu nehmen (ist nicht meine Einstellung, sondern die des Jugendamtes). Einmal verheiratet und ein Kind in die Welt setzen, dass Leben ist vorbei, man hat nur noch nach dem Jugendamt zu tanzen. Eine neue Beziehung ist schwer. Mein jetziger Mann musste nach unserer Hochzeit wesentlich mehr Unterhalt zahlen, da er als verheirateter Mann einiges mehr verdient. Was das traurigste ist… meine beiden Jungs standen bei ihm auf der Steuerkarte. Die Mehr Auszahlung durch meinen Kindern wurden der Tochter gut geschrieben. Mein ex zahlt keinen Unterhalt, trotz Pfändung. Die Firma bezahlt einfach nicht und einen Anwalt kann ich mir nicht nochmals leisten. Zum Krippenplatz wieder einen Link.

http://www.openpr.de/news/554946/Bei-Trennung-wer-za…

Zum Schluss kann ich Ihnen nur raten, machen Sie nichts beim Jugendamt, gehen Sie zu einen Anwalt mit Familienrecht, sonst haben Sie genauso verloren wie wir. Dazu hier ein sehr interessanter Link. Wenn man das ließt fragt man sich, was die sich auf dem Jugendamt einbilden.

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

L.G.
Agnes

deiner Frau steht kein Unterhalt zu ,da ihr keine 3 Jahre verheiratet war. Jeder ist für seinen Unterhalt selbst zuständig.Gerichturteil!! seit 2 Jahrenj

Da schreib lieber an „Experten“ aus Familienrecht oder Scheidung. Euch 3 alles Gute.

hallo,
für deine Tochter mußt du Unterhalt nach der DT zahlem müssen.
Für deine Frau evtl. nix, weil du ja einen Selbsterhalt von ca, 900€ hast

lisa

Hallo

Ganz grob. Deine Tochter und deine Frau haben grundsätzlich Unterhaltsanspruch. Wohnt die Tochter bei der Mutter, hat sie bis zum 3 Lebensjahr Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Danach wird es dann „butterweich“ im Gesetz, zurzeit lässt sich aber eine Einzelfallbetrachtung erkennen.

Von den 1800€ wird erstmal der Unterhalt der Tochter abgezogen. Der beläuft sich auf ca. 241€. Somit verbleiben 1559€. Die Krippe ist Mehrbedarf und wird anteilig nach Einkommen bezahlt. Wenn sie kein Einkommen über dem Selbstbehalt hat, musst du für den gesamten Betrag aufkommen.

Der Restbetrag wäre dann unterhaltsrelevant bezüglich deiner Ehefrau. Aufgrund des Selbstbehalts von 1050€ ist das der Betrag der dir bleiben muss. Wenn das Kind 3 Jahre alt wird, wird sie sich um Einkommen bemühen müssen. Du kannst dann den Betreungsunterhalt einstellen, da sie dann in der Beweispflicht ist. Kindesunterhalt ist davon unberührt.

Daher ist es ratsam eine private Einigung zu erzielen.

Gruss

Hallo,
deine Exfrau hat einen Trennungsunterhaltsanspruch von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Trennung. Ausserdem hat sie Anspruch auf Unterhalt solange die Tochter unter 3 Jahren ist. Danach muss sie einer Teilzeitarbeit nachgehen. Der Unterhalt hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Am besten kann das ein Anwalt berechnen. Ich weiss nur soviel, dass ein Selbstbehalt von 950 Euro nach Unterhaltsabzug bleiben muss. Die Kosten für die Kinderbetreuung muss deine Exfrau selbst tragen.
Alles Gute

Hallo,

zu den Fakten:

ich verdiene demnächst nach dem Wechsel der Lohnsteuerklasse
nur noch ca. 1.800 € netto,
meine (noch)Ehefrau hat einen 400 € Job.

Die grobe Rechnung ist: vom väterlichen Einkommen den Kindesunterhalt (abzügl. 1/2 Kindergeld) abziehen. Arbeitskosten je nach OLG-Bezirk abziehen. Die beiden restlichen Einkommen addieren.

Dann davon 3/7 abzüglich der eigenen Einkünfte an die Ehefrau. Dir muss allerdings ein Selbstbehalt von 1.050 Euro bleiben.

Ich zahle eine monatliche Miete von ca. 670 €,

Laut Düsseldorfer Tabelle ist im Selbstbehalt ein Mietanteil von 360 Euro enthalten. Ob die höhere Miete angerechnet wird, hängt u. a. davon ab, ob es billigeren Wohnraum gab oder nicht.

Muss meine Frau denn nicht mehr arbeiten, als nur diesen 400 €
Job?

Wenn das Kind länger betreut ist als die Stundenzahl vom 400 Euro-Job muss sie länger arbeiten. Spätestens ab dem 3. Geburtstag des Kindes muss die Mutter die Arbeitszeit erhöhen.

Wer zahlt denn die Krippenkosten?

Beide Eltern anteilig ihres Einkommens. Ist sogenannter Mehrbedarf.

Hier geht es mir nur um den Unterhalt für meine Frau, für
meine Tochter richten sich die Zahlungen nach der Düsseldorfer
Tabelle.

Auch für die Frau findet man Informationen in der DüTa http://file1.carookee.com/forum/Elternforum/42/file/…

Gruß