Unterhaltszahlungen für uneheliches Kind absetzbar

Hallo

Sind Unterhaltszahlungen für ein uneheliches Kind absetzbar?
Das Kind lebt bei der Mutter.
Kann der Vater die geleisteten Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen?
Ein Kinderfreibetrag ist in der Lohnsteuerkarte des Vaters nicht eingetragen.
Es besteht ein Kindergeldanspruch des Vaters in Höhe von 26 €/Monat.

Kann das Kind vom Vater in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und wenn ja, wo?

Hallo,

Unterhaltszahlungen für das Kind sind nicht absetzbar, da Kinder immer mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten sind, so hat unser Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Kind ist aber auf der Anlage Kind anzugeben mit folgenden Daten:

Name, Geburtsdatum, Wohnort, erhaltendes Kindergeld (924 €), Name und Anschrift der Mutter

Diese Angaben reichen für ein Kind unter 18.

Gruß

Peter