Unterhaltszahlungen II

Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter, habe unterschiedliche Meinungen zu folgender Frage:

Hat eine Ehefrau, die zugestimmt hat, dass der getrennt lebende Ehemann die Unterhaltszahlungen steuerlich geltend macht, dass Recht die dann Ihre höhere Steuerzahlung vom Ex zurückzuholen ?

Wenn jemand etwas weiß kann er mir dann bitte auch die Antwort begründen !?

Hallo!

Wenn jemand etwas weiß kann er mir dann bitte auch die Antwort
begründen !?

Das könnte sicher der Anwalt, der im Steuerrecht versiert ist und auch der Steuerberater Deines Vertrauens. Wenn man hier keine brauchbaren Antworten bekommt, weil vielleicht die Sache zu verzwickt ist, um sie hier zu schildern, oder weil sich eben keiner speziell mit dieser Frage auskennt, sollte man in den sauren Apfel beißen und ein wenig Kohle dafür hinlegen. Dann hat man auch die Gewissheit, umfassend und richtig beraten worden zu sein und wenn nicht, hat man jemanden, von dem man sich einen eventuell entstandenen Schaden ersetzen lassen kann.

Gruß,

Florian.

Warum sollte die (Ex)Ehefrau das Recht haben, die Steuern von ihrem (Ex)Ehemann wiederzuholen ???
Ich hole mir meine Steuern auch nicht von dir wieder, weil ich nicht das Recht dazu habe.

Wenn sie das unterschrieben hat, ist sie selber Schuld, aber das dir Cirwalda auch schon im Steuerbrett geschrieben.

Es nützt nichts, hier andauernd die gleichen Fragen zu stellen, davon wird das Ergebnis auch nicht in deinem Sinne besser.

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Hallo,

der/die Unterhaltsempfänger ist VERPFLICHTET, die Anlage U zu unterschreiben. Im Gegenzug dazu muss ihr der Unterhaltspflichtige den Schaden - also genau die erhöhte Steuerzahlung - ersetzen.

Soweit so schön: ich glaube, das muss sie VORHER verlangen. UND er MUSS es gewähren. Da bin ich mir aber nicht sicher und ich vermute mal ganz einfach, wenn sie das einfach behauptet, wird man ihr glauben.

Sie könnte sogar am Splittingvorteil beteiligt sein.

Anstelle des Unterhaltsberechtigten würde ich einen Anwalt beauftragen das einzufordern. Verlierer zahlt.

Gruß

Peter

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Hallo Peter,

tut mir Leid, aber das völlig falsch.

Niemand ist verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben.

Es geht hier auch nicht um einen vermeintlichen Splitting-Tarif-Vorteil, denn das schließt sich gegenseitig aus.

Gruß

Petz

Hallo Petz,

theoretisch hast Du da auch recht…
praktisch muss er/sie dann den Schaden ersetzen.

Das kommt - wenigstens bei vernünftiger Betrachtung - auf dasselbe raus. Oder?

Das nennt man Realsplitting, oder?

Gruß

Peter

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Nein, hier muss keiner keinem den Schaden ersetzen, weil kein Schaden enstanden ist.

Realsplitting ist zwar richtig, das heißt aber nur, dass der eine das versteuern muss, was der andere als Sonderausgaben abgesetzt hat.
Aber vorausgesetzt, beide haben die Anlage U unterschrieben.

Es unterschreiben nicht beide die Anlage U. Er Empfänger unterschreibt dem Spender :wink: die Anlage U. Dann muss der Spender weniger Steuern zahlen, der Empfänger muss das erhaltne Geld versteuern.

Man muss auch den Vorteil aus der Anlage U teilen.

Wenn Du bessere Erfahrungen hast: meinen Glückwunsch. Wie heißt dein Anwalt.

Gruß

Peter

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Hallo Petz,

aber dass ist nun wirklich völliger Unsinn. Ehefrau kann auf Unterschrift (Realsplitting) verklagt werden. Dann ist Ehemann auch verpflichtet die Nachzahlung der Ehefrau zu übernehmen.

Gruß

Hallo Florian,

da hast du nun leider Recht. Ich dachte es würde in diesem Forum nur nicht soviel Unsinn geredet. Wenn ich von nix ne Ahnung habe schreibe ich doch lieber nichts.

Gruß und Danke

Man muß leider häufig eine Frage merfach schreiben, da Mitglieder wie du Sachen von sich geben, die nun wirklich vollkommender Blödsinn sind.

Weniger ist in Deinem Fall wirklich mehr.

Mache Dich bitte nächsten schlau, bevor du hier eine Antwort gibst, denn sonst verunsicherst du nur.

Gruß

Hallo Udo,

du stellst hier Fragen, deren Antwort du anscheinend wissen möchtest.

Nun kommen Antworten, die dir nicht in den Kram passen, und plötzlich weißt du, dass man angeblich die Ehefrau auf Unterschift verklagen kann.

Warum stellst dann überhaupt die Frage ???

Und wenn du es schon besser weißt, dann unterlege bitte deine Behauptung.

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, irgend etwas zu unterschreiben.
Wenn aber doch, muss es ausdrücklich irgendwo stehen, entweder in einem gesetz oder in einem Gerichtsurteil.
Nenne mir dann bitte eine Fundstelle.

Petz

Hallo,

schau doch einfach mal hier nach:

http://www.scheidung-online.de/steuern.html#auswirkung1

Gruß

Peter

Hallo!

da hast du nun leider Recht. Ich dachte es würde in diesem
Forum nur nicht soviel Unsinn geredet. Wenn ich von nix ne
Ahnung habe schreibe ich doch lieber nichts.

Du kannst davon ausgehen, dass derjenige, der schreibt, tatsächlich denkt, er habe Ahnung.
Aber wenn ich mir das so ansehe, da werden irgendwelche Begriffe hin- und hergeworfen, von Splitting und Realsplitting und Anlage U, in einer Form, die echt den Anschein erweckt, Steuerrecht käme gänzlich ohne Normen aus und wäre irgendwie von Gott gegeben, man ist entweder eingeweiht, oder eben nicht, so dass man auch getrost darauf verzichten kann, auch nur eine einzige Rechtsvorschrift zu zitieren.

Im Ernst, mit solchen Antworten würde ich nichts anfangen wollen - woher weiß ich, woher das die Experten nehmen, wenn sie nicht in der Lage sind, auch nur den kleinsten Beleg für irgendeine Aussage zu finden. Also lieber gleich zum niedergelassenen Experten, dem vertraue ich zur Not auch, wenn er mir keine Normen nennt :smile:

Gruß,

Florian.

Hallo Uli,

es ist tatsächlich so, dass man gegen die Unterhaltsempfängerin klagen kann, damit sie die Anlage U unterschreibt. Geht sehr problemlos bei Gericht. Meist bekommt sie nicht einmal PKH.

Ausgeglichen muss werden, wenn sie unterschrieben hat, die steuerlichen Nachteile, die ihr durch die Unterschrift entstehen. Es ist aber, bei „normaler“ Unterhaltshöhe, relativ selten, dass sie überhaupt Nachteile hat.

Hier kommt es in erster Linie darauf an, wieviel Unterhalt sie bekommt.
Dann ist noch wichtig, ob sie eigene (zusätzliche) Einkünfte hat.

Nach der Unterschrift wird der Unterhalt vom Unterhaltszahler dem sonstigen Einkommen der Frau dazuaddiert. Hierbei kann es passieren, dass sie durch dieses Addition höhere Steuern bezahlen muss.

Hat sie keine eigene Einkünfte und der Unterhalt ist sehr hoch, muss sie den Unterhalt wie eine „normale“ Einkunft versteuern.

Die Differenz von dem was sie nach der Anlage U bezahlt, und das was sie ohne Anlage U bezahlen müsste, muss vom Unterhaltspflichtigen ausgeglichen werden.

Kommt wegen der Anlage U nur ein Plus für den Unterhaltspflichtigen heraus, braucht diese nicht geteilt zu werden. Das geschieht dann automatisch wenn die Frau wieder eine Auskunft über die Einkünfte haben will. Die Steuererstattung wird nämlich ganz auf die sonstigen Einkünfte des Unterhaltspflichtigen addiert und danach rechnet sich dann der Unterhalt.

Manche Frauen wollen die Anlage U nicht unterschreiben, weil dadurch Gefahr besteht, dass die Höhe ihrer Einkünfte dem Unterhaltspflichtigen bekannt wird. Es kamen da schon die tollsten Geschichten heraus.

Übrigens: das Kleingedruckte auf dem Formular Anlage U lesen. Meist steht da, dass die Unterschrift so lange gilt, bis sie widerrufen wird. Somit kann man sich den jährlichen Stress ersparen.

Gruß
Ingrid

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