Unterhaltszahlungen immer persönlich abholen?

Hallo, die Freundin meines Sohnes hat ein grosses Problem: sie studiert und hatte jede Menge Klausuren und Prüfungen in den nächsten Monaten (auch das Physikum im Sommer). Sie ist zeitlich momentan ziemlich eingeschränkt, was Besuche bei ihren Eltern angeht. Die bestehen aber darauf, dass sie ihre monatliche Unterstützung persönlich abholen muss bei ihnen. Das bedeutet eine Zugfahrt von 4 Stunden Anfang jeden Monats. Für sie ist das eine zusätzliche Belastung, der sie momentan einfach nicht nachkommen kann. Meine Frage: dürfen Eltern so etwas einfordern obwohl es zeitlich im Moment fast nicht machbar ist? Oder sind sie nicht verpflichtet, den Unterhalt per Dauerauftrag sicherzustellen. Sie stehen auf dem Standpunkt, wenn die Tochter das Geld nicht persönlich abholt, gibt es keine Unterstützung.
Würde mich über Antworten freuen.
Daphne

Hallo Daphne,

m.E. können die Eltern grundsätzlich nicht die persönliche Abholung des Unterhaltes einfordern. Die Freundin deines Sohnes sollte aber überprüfen, ob sie tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt hat. Dazu kann sie mal auf

http://www.scheidung-online.de/ku_entf.htm

nachschauen.

Ist der Anspruch nicht gesetztlich, können die Eltern selbstverständlich frei bestimmen, wie sie ihn zahlen wollen.

Sie sollte aber mit ihren Eltern sprechen, denn, wenn sie wegen Zeitmangel durch die Prüfung fällt, müsssen die Eltern ja weiterzahlen.

Wenn die Zahlungen freiwillig sind, scheint die positive Grundeinstellung zur Tochter ja noch gegeben. Dann könnte ein klärendes Gespräch mit einem entgegenkommenden Angebot (z.B. nach dem Physikum kommme ich euch dann eine ganze Woche besuchen) hilfreich sein.

Wenn die Freundin deines Sohnes den Unterhalt einklagen muss, kostet das mindestens genausoviel Zeit. Hinzu kommt der Psychostress. Ist also auch nicht besonders hilfreich.

Vielleicht kann sie die 4-stündige Zugfahrt zum Lernen nutzen?

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Es grüßt dich
Heike

Hallo, kann dir da nicht weiterhelfen…

LG

Hallo weiß jetzt leider nicht 100 % Bescheid aber ich glaube so lange sie studiert sind die Eltern sowieso verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Ich wünsche ihr alles gute und hoffe auf ein Verständnis der Eltern.