Ich zahle an meine Ex Unterhalt für mein Kind
Kann ich die Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen ?
Wenn ja… wo… konnte dazu kein „Feld“ finden in der Erklärung.
Hallo,
Ich zahle an meine Ex Unterhalt für mein Kind
Kann ich die Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung
geltend machen ?
Wenn ja… wo… konnte dazu kein „Feld“ finden in der
Erklärung.
direkt kann man das nicht absetzen
Wenn man seine Unterhaltspflicht erfüllt, kann man die Günstigerrechnung wegen Kindergeld/ Kinderfreibetrag beantragen. Dazu füllt man die Anlage Kind aus. Als Kindergeld ist das halbe gezahlte Kindergeld anzusetzen, dafür wird der halbe Kinderfreibetrag angesetzt. Halbes Kindergeld, da es bei der Berechnung des Unterhaltsbetrags miteinberechnet wird (zivilrechtlich). Kinder wirken sich im Regelfall nur noch auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus, da das Kindergeld sich höher auswirkt.
Viele Grüße
C.