UNTERHALTSZAHLUNGEN / Trennungsunterhalt

liebe user, vielleicht kann mir jemand helfen

sachverhalt :

Sie , verheiratet mit ihm , selbständiger unternehmer, 2 kinder 6 und 8 jahre.

sie beabsichtigt, eine eigene wohnung zu beziehen, mit den kindern, um sich perspektivisch scheiden zu lassen.

sie ist nunmehr arbeitslos. ( arbeitete vor her in der firma des mannes, 20 stunden die woche )

Fragen :

  1. aus eigener kraft kann sie ihren lebensunterhalt / miete / kinder nach dem umzug nicht finanzieren.

welche pflichten obliegen dem mann hinsichtlich des trennungsunterhaltes, mietzahlungen und kindesuntehalt ?

  1. der mann kündigte ihr an, sein geahlt auf den selbstbehalt
    zu kürzen. wäre somit nicht zahlungsfähig.

a) kann er das so einfach
b) wird für diesen fall nicht das einkommen der letzten 12 monate herangezogen, egal ob er zahlen kann oder nicht ?

  1. wie lange muss er an die frau trennungsunterhalt zahlen , wie wird dieser berechnet ?

  2. was ist ,wenn der mann tatsächlich nicht zahlen muss, kann die frau dann auf unterstützung hoffen, wenn sie eine eigene wohnung bezieht. wie sieht die aus ?

ich dank euch sehr für eure mühe,

gruss vom tom

.

Hi,

ohne Anwalt/ Anwältin kommt man da nicht weiter. Unterhaltszahlungen sind von vielen Faktoren abhängig. Selbst die Juristen blicken da manchmal nur schwer durch.

Grundsätzlich aber gilt: Man(n) darf sich nicht künstlich arm machen. Das ist meines Wissens sogar strafbar.

Trennungsunterhalt muß bis zur Scheidung gezahlt werden. Die weitere Unterhaltsregelung wird in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt (sofern es dazu kommt). Ansonsten gibt es gesetzliche Regelungen. Wie gesagt: besser zum Anwalt, bzw. zur Anwältin gehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Tomsilence,

sorry, aber diesem Punkt bekomme ich fast die „Kretze“

  1. der mann kündigte ihr an, sein geahlt auf den selbstbehalt
    zu kürzen. wäre somit nicht zahlungsfähig.

a) kann er das so einfach
b) wird für diesen fall nicht das einkommen der letzten 12 monate herangezogen, egal ob er zahlen kann oder nicht ?

Wer soll dann für Frau/Kind zahlen?? Natürlich das Sozialamt und somit wir alle!!

Somit sind wir wieder bei dem Punkt, Gewinne werden „individualisiert“ (Ehegattensplitting, sonstige Vergünstigungen z.B beim Häusebau) und die Verluste werden „sozialisiert“ (die Gemeinschaft -nur nicht ich - soll zahlen)

Randbemerkung:
Gilt übrigens auch bei einigen Aktionären, wenn jemand bei Artiengeschäften gewonnen hat, ist „er persönlich“ der Hecht, sinken die Kurse, dann werden Anwälte aufgesucht um vor Gericht irgendeinen Fehler im Ausgabeprospekt oder bei der Bankberatung zu finden!!

Nur nicht für sein Handeln einstehen!

Gruß
Karl-Heinz

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