Es stellen sich verschiedene Fragen: Ist er der Vater? Hat er die Vaterschaft anerkannt? Er darf das Kind nicht sehen, aber soll seit Geburt zahlen? Wenn er über einen bestimmten Zeitraum Unterhalt gezahlt hat für ein Kind dass er nicht sehen „darf“, sollte er sich da mal auf die Hinterbeine stellen. Selbst wenn kein Geld da ist, gibt es Gerichtskosten-Beihilfe. Die kann JEDER beantragen und zwar beim zuständigen Amtsgericht. Die wird gewährt, wenn man Bedürftigkeit nachweisen kann. Dann kommt eine Sitzung mit einem Anwalt, der prüft ob was zu holen ist oder nicht. Dein Freund sollte sich darüber klar werden ob er bereit ist eine Beziehung mit DEM KIND einzugehen. Wenn er zahlt oder gezahlt hat, sollte er drauf bestehen urkundlich als Vater registriert zu werden. Eer sollte auch (Einschreiben mit Rückschein) dem Kind zu Anlässen wie Geb. Weihnachten, Einschulung Nachrichten senden und die Belege behalten. Wenn die mutter die nicht weiterleitet, kann er GERADE da stehen, wenn das Kind irgendwann mal da steht und sagt: „Ey, Alter Sack…“ Zur Einschulung eine Schultüte schenken, Beim Kindergarten einen Mc Donalds Gutschein für ihn hinterlegen usw… überhaupt beim Kindergarten oder Vorschule mal sich vorstellen und sich erkundigen oder um Besuch bitten. es gibt viele Möglichkeiten. Du scheinst mir eine rationelle und starke Frau zu sein. Hilf ihm dabei. Es geht nicht um die EX, nur um das Kind.
Die Fragen stellen sich leider nicht mehr. Es wurde damals ein Vaterschaftstest veranlasst bei dem rauskam das er der Erzeuger ist und demzufolge musste beim JA die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben werden. Er hatte knapp 4 1/2 Jahre Unterhalt in vollem Umfang gezahlt. Naja damals als das Kind geboren wurde war er noch bei der Bundeswehr und hat zu gut verdient um Gerichtskosten-Beihilfe zu beantragen. Aber es hat nicht ausgereicht um Haus, Auto etc. weiterhin zu finanzieren und zu Klagen. Die Idee sich beim Kindergarten bzw. Vorschule vorzustellen ist eine schöne aber leider nicht durchsetzbare Idee. Wir wissen weder in welchen Kindergarten er geht, noch ob er überhaupt noch geht oder ob er eine Vorschule besucht und welche. Es ist alles recht schwierig da wir gar nichts über dieses Kind wissen. Nur das es noch existiert sonst hätten wir wahrscheinlich vom JA schon bescheidt bekommen weil nicht mal so was würde die ihm sagen. Ich habe jetzt einen Termin beim Anwalt gemacht und jetzt bekommt er auch diese Gerichtskosten-Beihilfe da er jetzt so wenig verdient.
Vielen Dank für deine unparteiischen Antworten.
LG
Wenn er den namen und das Geburtsdatum hat, kann er die Anschrift beim Einwohnermeldeamt erhalten. An seiner stelle würde ich Besuchsrecht einklagen, oder „ihr“ erstmal damit drohen.
LG, Andi
Hallo,
Fogendes Problem. Mein Lebensgefährte hat ein Kind (5 Jahre
alt) ist aber zur Zeit zahlungsunfähig weil sein Einkommen
unter dem Selbstbehalt von 950€ liegt.
Wichtig ist hier: hat er einen so niedrig bezahlten Vollzeitjob? Ist er arbeitslos? Wenn letzteres: muß er 20 bis 30 Bewerbungen PRO MONAT machen.
Die Mutter des Kindes
bekommt Unterhalsvorschuss. Nun meine Frage: Muss mein
Lebensgefährte den Vorschuss zurück zahlen und wenn ja wie
lange rückwirkend?
Wenn er genügend Bewerbungen macht oder Vollzeit arbeitet muss er den Vorschuss nicht zurück bezahlen: § 1603 BGB
PS: Haben mittlerweile ein eigenes Kind bekommen und beim
Jugendamt wurde uns gesagt das das auf die Berechnung des
Unterhaltes keinen Einfluss hat weil wir zusammen leben.
Stimmt das?
Nein! Auch dieses Kind ist ein Unterhaltsberechtigter und hat Anspruch auf Unterhalt.
Gruß