Hallo zusammen,
Fogendes Problem. Mein Lebensgefährte hat ein Kind (5 Jahre alt) ist aber zur Zeit zahlungsunfähig weil sein Einkommen unter dem Selbstbehalt von 950€ liegt. Die Mutter des Kindes bekommt Unterhalsvorschuss. Nun meine Frage: Muss mein Lebensgefährte den Vorschuss zurück zahlen und wenn ja wie lange rückwirkend?
PS: Haben mittlerweile ein eigenes Kind bekommen und beim Jugendamt wurde uns gesagt das das auf die Berechnung des Unterhaltes keinen Einfluss hat weil wir zusammen leben. Stimmt das? Wer kann uns da weiter helfen?
Vielen Dank