Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss

Hallo zusammen,

Fogendes Problem. Mein Lebensgefährte hat ein Kind (5 Jahre alt) ist aber zur Zeit zahlungsunfähig weil sein Einkommen unter dem Selbstbehalt von 950€ liegt. Die Mutter des Kindes bekommt Unterhalsvorschuss. Nun meine Frage: Muss mein Lebensgefährte den Vorschuss zurück zahlen und wenn ja wie lange rückwirkend?
PS: Haben mittlerweile ein eigenes Kind bekommen und beim Jugendamt wurde uns gesagt das das auf die Berechnung des Unterhaltes keinen Einfluss hat weil wir zusammen leben. Stimmt das? Wer kann uns da weiter helfen?

Vielen Dank

natürlich muss er den Vorschuss und auch den fehlenden Betrag zahlen. Der Vorschuss ist ja wesentlich weniger als der Mindesunterhalt.
Rückwirkend ist das bis zur Geburt des Kindes. Das Jugendamt, sowie die Mutter können jeder Zeit ohne Vorwahrnung kommen und pfänden lassen. Das ist auch zeitlich nicht begrenzt.
Die Kinder haben Vorrang vor jeden anderen. Sie werden selber keine Ansprüche haben, da Sie für Ihren Lebensunterhalt selber arbeiten gehen müssen. Das Gesetzt, dass man so weit zurück zahlen muss ist erst neu, gilt aber für alle.
Der Mindesunterhalt des 5 jährigen beträgt zur Zeit 223 Euro, wenn die Mutter das Kindergeld bekommt.

Gruss

Na gut aber gibt es denn da keine Möglichkeit das er auch wenn er im Prinzip laut Düsseldorfer Tabelle Zahlungsunfähig ist sich mit dem Jugendamt (mit der Mutter braucht er erst gar nicht versuchen)so einigen kann das er das Kind soweit es ihm irgendwie möglich ist unterstützt finanziell gesehen ohne das dieser Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen wird? Das sind ja alles Schulden die sich bei ihm anhäufen auf die er keinen Einfluss hat. Sein Einkommen ist ja nicht niedriger geworden weil er aus gnatz oder der gleichen meinte sich einen schlechter bezahlten Job zu suchen. Und stimmt es auch das unser eigener Sohn bei der Berechnung „unter den Tisch“ fällt?
Danke schon mal für die Antwort.

LG

das Jugendamt hat da nichts zu sagen, die Mutter hat das sagen. Mit dem Jugendamt nutzt keine Einigung, die Mutter ist Maßgebend.
Die Schulden häufen sich natürlich an und er kann sich drauf einrichten, sein Leben lang zahlen zu dürfen.
Der Steuerzahler braucht nicht für Unterhalt anderer Kinder aufkommen.
Ihr Kind (wenn es das gemeinsame mit diesem Mann ist) wird ja schon berücksichtigt, sonst müsste er mindestens zwei Stufen höher bezahlen für das erste Kind.
Da ist ab dem 6. Lebensjahr der Mindestunterhalt 282 Euro, wenn er zwei Unterhaltspflichtige hat.
Das Jugendamt darf gar nichts ohne Genehmigung der Mutter machen.
Das Gericht verlangt halt das man sich Arbeit sucht, wo man auch den Unterhalt bezahlen kann. Da bekommt man sogar gesagt, sich eine zweite Stelle zu suchen. Wenn ihr Kind berücksichtigt werden soll, müssen Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, dann wird das Jugendamt auch den Unterhalt für Ihr kind von ihm einfordern.

Gruss

hallo,
das JA zahlt 6 Jahre Unterhaltsvorschuss, wieviel der Freund zurückzahlen muss kann ich nicht sagen

lisa

Hallo Lisa,

genau. Das JA zahlt 6 Jahre lang an die Kindsmutter dieses UVG. Ich habe aber gelesen das diese Schulden beim Jugendamt unter bestimmten Umständen nach 3 Jahren verjähren wenn es keine Urkunde oder einen Gerichtsbeschluss gibt und diese Unterhaltsschulden nicht tituliert sind. Weißt du was das für eine Urkunde ist bzw. ab wann diese Schulden tituliert sind? Sind sie das schon mit dem Unterhaltstitel oder kommt das JA da noch mal extra und will das mein Freund da was Unterschreibt???
Danke schön schon mal!!!

Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort…

LG

alles Gute trotzdem und schönes Wochenende!
Gruss
Agnes

hallo,
habe gerade mal gegoogelt…Unterhaltsvorschuss Rückzahlung…kannste mal selbernachschauen
die Unterhaltsschulden bestehen ewig. Solange der KV nix verdient, muss er nix zurückzahlen, aber verdient er,muss er zahlen…

lisa

Zurückzahlung geht solange bis er alles zurückgezahlt hat,egal wie lange es dauert.Die Berechnung des Unterhaltes stimmt nicht ganz!! Sein Selbstbehalt liegt jetzt höher auf 1250€.Da er jetzt ein minderjähriges Kind hat,dass in seiner Wohnung lebt.Somit bekommt das andere kind nicht mehr soviel.

Hallo Krapp,

eine Bekannte hat mir erzählt das er beim JA darum bitten kann trotz des geringen verdienstes den Unterhalt für das andere Kind berechnen zu lassen und das was dabei noch rauskommt zu zahlen. Stimmt das? Kennst du dich damit etwas aus??? Rein theoretisch betrachtet wird das was bei dieser Proforma Berechnung raus kommt ja noch mal durch 2 geteilt da er 2 Kinder hat denen er zu Unterhalt verpflichtet ist. Stimmt das soweit oder irre ich mich da??? Uns wurde bei JA nach der Geburt unseres Sohnes gesagt das das vollkommen egal ist ob unser Sohn bei ihm im Haushalt lebt oder nicht sein Selbstbehalt liegt nach wie vor bei 950€. Also war das seitens des JA eine Fehlinfo???
Vielen Dank schon mal für deine Antwort.
LG

Er muss es zurückgzahlen, in voller Höhe, bis alles abbezahlt ist. Wenn er es momentan nicht kann, dann vielleicht mal kleine Raten anbieten. Rückwirkend ist egal, das Kind hat vom Staat 72 Monate Anspruch oder bis es 12 ist. Ja es stimmt, euer Zusammenleben hat keinen Einfluss. Kinder sind ein GESCHENK, aber auch teuer. Der Staat (Steuerzahler) kann nicht für alles und immer aufkommen.

Das der Staat bzw. der Steuerzahler dafür aufkommen soll verlangt ja auch keine und wir schon gar nicht. abe es muss ja auch irgendwie gleichermaßen gerecht unter Mutter und Vater bzw. anderen Unterhaltsberechtigten aufgeteilt werden. Es kann ja nicht sein das einer (in dem Falle) der Kindsvater bei allen Sachen das nachsehen hat auch wenn die anfallenden Schulden unverschuldet zu stande kommen. Es ist ja nicht so das er nicht zahlen will sondern nicht kann. Das ist ja ein unterschied.
Klar sind Kinder ein Geschenk zumindest für die meisten Leute. Aber ich will ja auch nicht das mein Sohn deswegen hinten anstehen muss. Niht falsch verstehen. Ich will von meinem Lebensgefährten keinen Unterhalt für unseren Sohn was ja auch nicht möglich ist aber wenn eine Berechnung zwecks Unterhaltszahlungen getätigt wird kann mein Sohn dabei ja nicht unter den Tisch fallen. Er hat ja ebenso anrecht auf den Unterhalt auch wenn er mit seinem Vater in einem Haushalt lebt oder nicht???
Danke für die Antwort.
LG

Weil er momentan nicht zahlen kann, greift das Unterhaltsvorschutzgesetz. Es müsste ihm möglich sein innerhalb von 72 Monaten (6 Jahre!) zu seiner Verantwortung als VATER zu stehen. Das Einkommen deines Partners sollte kein Gewicht haben, er ist nicht der Vater. Sollte er ihn adoptieren, ist es was anderes. Zuviele „Väter“ haben den Spass gehabt und sind nicht bereit oder in der Lage, die Kinder MIT zu versorgen. Es ist echt der Hammer. Du und dein Sohn werden eine Weile oder immer hinten anstehen, bis der Vater sieht, dass er MIT in der VERANTWORTUNG steht. Solange du ihm keinen Druck machst, denk er: Das regelt sich schon. Denkt er an einen Minijob um Euren Sohn MIT zu versorgen??? Tut er alles damit es seinem Kind besser geht? Spazieren, Kino, Basteln, Gemeinsamkeiten???. Er distanziert sich, du machst dir Gedanken. Verstehst du mich?? Nicht böse gemeint.

Hallo Melissa,
Das Jugendamt muss für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen, sofern der Unterhaltspflichtige aufgrund geringer Einkommensverhältnisse nicht aufkommen kann. Das Jugendamt kann solange rückwirkend Unterhalt verlangen, bis der Unterhaltsanspruch des Kindes bzw. des Sorgeberechtigten erlischt.
Da Sie mit Ihrem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf Kindesunterhalt, daher wird auch bei der Unterhaltsberechnung für das 1. Kind Ihres Freundes, Ihr gemeinsames Kind nicht berücksichtigt.
Würden Sie sich von Ihrem Freund trennen, müsste der Unterhaltsanspruch beider Kinder berücksichtigt werden.
Alles Gute

Hallo Patrizia,
soweit ist alles klar. Aber eins verstehe ich nicht. Warum wird unser gemeinsamer Sohn nicht berücksichtig? Ich kann mir nicht vorstellen das er keinen Anspruch auf Unterhalt hat. Mein Lebensgefährte ist doch trotzdem 2 minderjährigen, unverheirateten Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Beim JA wurde gesagt das wenn Unterhaltsmasse da ist die gezahlt werden kann das das unter beiden Kindern gleichermaßen aufgeteilt wird. Gut bis das 1. Kind eine andere Altersgruppe erreicht hat. Oder liege ich da so falsch???
Danke schön und liebe Grüße

Hallo Andi,
Ich glaube wir haben uns ganz arg missverstanden. Mein jetztiger Lebensgefährte ist der Vater meines Sohnes und auch der Vater des anderen Kindes. Er hat diese Stelle vor einem halben Jahr angenommen weil er froh war nach der Bundeswehrzeit gleich einen Job gefunden zu haben. Das der Verdienst nicht der beste ist wissen wir beide. Er versucht ja auch andere Arbeit auch schon allein das es uns besser geht aber das ist nicht immer so leicht wie andere Leute sich das Vorstellen. Es ist einfach gesagt:„Wenn das Geld nicht ausreicht musst du dir einen Job suchen wo das Geld reicht!“ Erst mal finden. Also ich kann mich nicht beschweren. Er ist ein wundervollen Vater für unseren Sohn. Für das andere Kind darf er es leider nicht sein weil die Mutter das nicht will. Zum Basteln ect. ist er noch zu jung (4 1/2 Monate) aber er beschäftigt sich so oft es geht mit dem Kleinen.
Aber vielen Dank für deine Antwort. Ich fasse hier im übrigen nichts böse auf. Es ist die Meinung von anderen und das ist ihr gutes Recht. Aber dennoch sehe ich einige Sache deutlich anderst als die meisten hier.
LG

Ja, wir haben uns seeehr misverstanden. Bzw. ich dich oder ich habe irgendwo den Faden/Ansatz verloren. Die Mutter des anderen Kindes sollte den Kontakt nicht unterbinden. Sonst wartet das Kind bis es 18 ist, sucht evtl. den papa und ist dann voller Zweifel oder Vorwürfe ihm gegenüber. Versuch da mal einzulenken, des Kindes wegen. Geld hat einen (leider zu) hohen Stellewert bekommen, Menschlichkeit wird verdrängt. Ich hoffe (wünsche) für euch, dass es bald ALLEN Beteiligten gut geht. SEine Ex sollte sehen können, dass er bemüht ist. Gruß, Andi

Das 2 Kind wird mit berechnet.Meiner Meinung nach geht der Selbstbehalt 300€ nach oben.Er bezahlt für das 2 Kind nichts aber Versorgt und Essen braucht es auch.

Hi Andi,
Das andere Kind wird sowieso sollte es meinen Verlobten irgendwann mal suchen vollen Vorwürfen und Zweifel sein. Seine Mutter erzählt ihm nichts gutes über seinen Erzeuger. Ich weiß nicht ob sie ihm überhaupt jemals sagen wird wer sein Erzeuger ist. Er steht ja nicht in der Geburtsurkunde drin. Ich brauche mich da nicht einmischen. Wir sind nicht die besten Freunde. Sie hasst mich und meinen Sohn weil sie denk das sie auf grund der Geburt von meinem Sohn keinen Unterhalt mehr bekommt. Was nicht stimm. Als die Zahlungen eingestellt wurden war mein Sohn noch gar nicht auf der Welt und damit für das JA nicht von relevanz. Was mich wahnsinnig stört ist das hier alle lesen Unterhaltspflichtiger Vater und zahlt nicht. Da kriegen alle gleich das große heulen aber das er sein Kind seit es auf de Welt ist noch nicht einmal gesehen hat und vom JA die Aussage bekam wenn sie das wollen müssen sie klagen. Kein Geld für eine Klage… kein Kind. Es sehen hier alle nur die Rechte der Mutter und das der Erzeuger in der Pflicht ist zu zahlen. Aber das er als Erzeuger auch Rechte hat interessiert hier niemanden. Und wenn ich dann noch sowas lese wie das sie sich beim Gericht einen Unterhaltstitel einklagen kann und uns damit sogut wie alles wegnehmen kann was wir haben frage ich mich wo die Gerechtigkeit bleibt. Sie hat das Kind nur als Mittel zum Zweck. Ich weiß nicht mal ob sie es wirklich liebt. Sie hat es damals nur bekommen um Unterhalt zu Kassieren und macht jetzt einen auf Hartz IV Fachkraft. Wie wäre es dann mal mit selber arbeiten gehen um den Unterhalt zu finanzieren anstatt ständig beim JA auf die Tränendrüse zu drücken. Mein Freund sagte mal was ganz trauriges zu mir was ich erst jetzt nachvoll ziehen kann seit ich selber Mutter bin. Er sagte dieses Kind ist ein völlig fremder für ihn. Der könnte ihm auf der Straße entgegenkommen und er wüsste nicht mal das er es ist.
Vielen Dank für die Wünsche und die kompetenten Antworten.
GLG