Unterhaltszahlungen Vater

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Die Eltern sind schon seit 20 Jahren getrennt. Der Vater zahlte bis zum Beginn des Studiums der Tochter nur selten Unterhalt. Dann kam ein Verfahren in Gange mit Beschluss, dass der Vater ca. 5000 Euro Unterhalt zahlen muss. Kurz darauf war er offiziell insolvent.
Daher zahlte er dann wieder nicht.

Nun seit ca. 1,5 Jahren und mit Druck des Bafög Amtes zahlt er monatlich 100 Euro.
Die Tochter ist nun seit Anfang Februar mit ihrem Studium fertig. Der Vater zahlt weiterhin Unterhalt, da er nicht weiß, dass das Studium beendet wurde.
Ist er nun verpflichtet weiter zu zahlen, bis der Rückstand abgegolten ist oder ist er mit dem Studienabschluss der Tochter nun nicht mehr verpflichtet zu zahlen?

Muss die Tochter ihn überhaupt informieren, dass sie fertig ist? Denn dann wird er auf jeden Fall aufhören zu zahlen.

Beste Grüße,

sanara

Hallo,

die Zahlung der 100 Euro ist für laufenden Unterhalt „ausgeurteilt“ bzw. vom BAFöG-Amt festgelegt. Sie sind nicht für rückständigen Unterhalt. Weiteres kassieren von laufenden Studentenunterhalt kann vermutlich als Betrug gesehen werden, wenn kein Studium stattfindet.

Hinzu kommt, dass der rückständige Unterhalt nicht einbehalten/gepfändet werden darf, wenn ein Insolvenzverfahren läuft. Alle Gelder gehen während eines Inso-Verfahrens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder, der sie dann nach Schuldenquote verteilt. Wenn der Inso-Verwalter/Treuhänder von den unberechtigt kassierten 100 Euro erfährt, wird er diese wohl zurückfordern.

Gruß
Ingrid