Hallo,
habe 1993 eine Vaterschaftsanerkennung mit den jeweiligen Unterhaltsverpflichtungen vom 1.-18. Lebensjahr unterschrieben !
Die Kindsmutter wollte kurz nach der Unterzeichnung, das ich nicht weiter über das Jugenamt den Unterhalt bezahlen soll, sondern an Sie Privat einen Betrag XXX,
dadurch habe ich zur Namensschenkung eingewilligt.
Meine Frage nun, gilt diese Urkunde als Unterhaltsnachweis, falls Sie jetzt versucht, den regulären Unterhalt durch Nachzahlen einzuklagen, bevor meine Tochter im November 18 wird !? Oder könnte ich mich auf den Unterhalt in der Urkunde von 1993: Beträge von 291 DM - 453 DM berufen - so kommt nämlich mein gezahlter Unterhalt etwa auf die Jahre gerechnet hin !
MfG
M.S.
hallo,
da gibt es bestimmt bessere Experten, aber als Nachweis hast du doch den Kontoauszug, das du immer schön gezahlt hast.Eine Urkunde ist nur ein „Brief“, wo drin steht,das du xxx bezahlen must,ob du es machst ist ja eine andere Sache.
lisa
Hallo
also die Beurkundung besteht ja auch aus drei Erhöungen !!
Wenn Du die berücksichtigt hast und Deinem Gehalt entsprechend gezahlt hast kann ja nix passieren!!
Ansonsten kann Sie natürlich und wenn es sein muss mit Gericht den Rückstand einklagen!!!
LG Sandy
Hallo
die Urkunde gilt insofern, was die Unterhaltshoehe angeht. Wenn dort ein Betrag steht, und dieser bezahlt worden ist,
Nachzahlungen gelten grundsaezlich nur, ab dem Tag der Bekanntmachung und Berechnungen dazu 12 Monate rueckwirkend.
Also ganz entspannt bleiben.
Trotz allem, einfach mal einen Anwalt gezielt fragen.
Gruss
Wenn Zahlungen als Unterhalt nachgewiesen können, sollte es reichen. Sie kann nicht rückwirkend klagen. Wenn sie jetzt Antrag stellen würde, gilt es ab Antragsdatum, soweit ich zu 95% weiss.
Gruß,
Andi
hat sie das vor? Die Urkunde dient nicht als Beweis das Sie gezahlt haben, sondern man kann wenn Sie in Verzug sind ohne ein weiteres Urteil direkt eine Pfändung machen lassen. Sie sollte dringend einen Anwalt auf suchen. Sollte ihr Ex sowas angedroht haben stehen ihr alle Türen offen. Schnellstens einen Anwalt einschalten, bevor der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht!
Gruss Agnes
Sorry, kann nur laienhaft antworten: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vaterschaftsanerkennung als Nachweis dient, wohl eher dienen die Überweisungsbelege als Nachweis. Die Beträge, die genannt werden erscheinen recht niedrig. Sind das wirklich DM ?! Sie hätte vermutlich viel mehr Geld „rausholen“ können. Für die Zeit, die noch nicht verjährt ist, könnte Sie somit noch Nachzahlungen fordern. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist sie bislang noch nicht aktiv geworden. Mit Glück bleibt das ja auch wohl so.
Wenn nötig würde ich zum Rechtsanwalt gehen, vorerst würde ich keine „schlafenden Hunde“ wecken.
Ausserdem ist es ja auch wohl so, dass mit 18 die Unterhaltsverpflichtung nicht endet, sondern dann, wenn das Kind ein gefestigtes Leben führt. Dies ist wohl erst nach Vollendung einer Berufsausbildung erfüllt. Darauf kann natürlich noch ein Studium folgen.
LG
sorry, da kann ich dir auch keine auskunft geben!
Schwierige Sache! Ich hoffe du hast die Kontoauszüge noch.Sie könnte sonst sagen sie hat nichts erhalten.Normal zählt der Vertrag über den Unterhalt.Das andere (Namen)hättest du auch über den Anwalt machen lassen.
Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du auf grund der vereinbarung mit deiner ex weniger gezahlt, als Du hättest zahlen sollen gemäß der unterhaltsverpflichtung? schwierig, weil die kindsmutter nicht freiwillig auf geld, welches für das kind bestimmt ist, verzichten darf. kann Dir keine genaue antwort geben
Hallo,
habe 1993 eine Vaterschaftsanerkennung mit den jeweiligen
Unterhaltsverpflichtungen vom 1.-18. Lebensjahr unterschrieben
!
Die Kindsmutter wollte kurz nach der Unterzeichnung, das ich
nicht weiter über das Jugenamt den Unterhalt bezahlen soll,
sondern an Sie Privat einen Betrag XXX,
dadurch habe ich zur Namensschenkung eingewilligt.
Meine Frage nun, gilt diese Urkunde als Unterhaltsnachweis,
falls Sie jetzt versucht, den regulären Unterhalt durch
Nachzahlen einzuklagen, bevor meine Tochter im November 18
wird !? Oder könnte ich mich auf den Unterhalt in der Urkunde
von 1993: Beträge von 291 DM - 453 DM berufen - so kommt
nämlich mein gezahlter Unterhalt etwa auf die Jahre gerechnet
hin !
MfG
M.S.
Hallo bigal,
diese Urkunde ist rechtskräftig.
Nur nach dem wir den EURO haben, wäre es von besser gewesen, wenn Sie eine zusätzliche Urkunde erstellt hätten, wo jetzt die Zahlungen in € benannt werden.
Desweitern gehe ich schwer in der Annahme, dass Sie jede Unterhaltszahlung belegen können.
Ansonsten ist es abzuwarten wie Ihre damalige Lebensgefährtin reagiert.
Ich weise Sie darauf hin, die reguläre Unterhaltspflicht ist bis zum 25ten Lebenjahr zu entrichten.
mfg
Angela06
Danke für die Rückantwort !
Ich wwerde weiterhin den damals vereinbarten Betrag an meine Tochter weiterzahlen, für zumindestens die Zeit, wie die Ausbildung noch dauert (2Jahre) !
Aber regulär bräuchte ich mit einem Verdienst (2300 €),
meiner Tochters Ausbildungsbeihilfe ( 570 €) und dem anteiligen Kindergeld normalerweise garnichts mehr an Unterhalt bezahlen, da meine Tochter noch bei der Kindsmutter wohnt !? Könnten Sie mir da auch noch was Näheres zu sagen ?
Bitte um evtl. Rückinfo.
MfG
M.S.
Hallo bigal,
dies tut nichts zur Sache, spätestens dann wenn ihre Tochter einen Antrag auf BAB stellt, wird überprüft ob sie mehr zahlen müssen oder können.
Oder wenn, wie bereits gesagt, eine Unterhaltsklage gegen Sie erhoben wird. Ihre Tochter kann wohnen wo sie möchte, es ist leider nachdem Familiengesetz so geregelt, das Eltern für Ihre Kinder bis höchsten 27 Lebensjahr aufkommen müssen. (Abi, Studium, weitere Ausbildungen).
Deswegen zahel Sie weiter wie bisher und denken Sie an die Belege.
Mfg
Angela06
Ich glaube schon das die Urkunde ein Unterhaltsnachweis ist. Wenn eine Urkunde besteht kann sie sogar den Unterhalt pfänden. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen
Hallo,
die Frage habe ich schon in einer anderen Anfrage von Dir beantwortet.
Gruß
Hallo,
zum einen ist die ausgestellte Urkunde entscheidend und zum anderen ob sich Ihr Einkommen, in den letzten Jahren verändert hat.
Da bleibt nur zu hoffen, das Sie zu einer gütlichen Einigung finden und es nicht nacträglich eingeklagt wird.
Viele Grüße
Yvonn Dosse