Unterhaltvorschuss

Hallo!

Mein Lebensgefährte hat einen Sohn aus 1. Ehe für den er Unterhaltsverpflichtet ist (Sohn wohnt bei der Mutter). Nun ist mein Partner aber Arbeitslos geworden und kann den Unterhalt nicht zahlen. Ist der Selbstbehalt wirklich nur 780 Euro, obwohl wir auch ein gemeinsames Kind haben (1 1/2 Jahre alt), welches bei uns wohnt? Diesem Kind gegenüber ist er ja eigentlich auch Unterhaltsverpflichtet.

d.h. er bekommt 870 Euro Arbeitslosengeld. Wenn aber der Landkreis sagt, er habe einen Selbstbehalt von 780 Euro und müsse daher 90 Euro Kindesunterhalt für seinen Sohn zahlen, fällt unsere gemeinsame Tochter dabei vollkommen weg? Oder müsste ich auch Unterhalt beantragen (was meines erachtens nicht geht, da wir zusammen wohnen).

LG
Tanja

Hallo,

selbstverständlich muss das eigene Kind ebenfalls Berücksichtigung finden. Vielleicht ist es der Gegenpartei nicht bekannt. Ebenfalls ist ihr Partner ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet, wenn Sie sich aus Einkommen nicht selbst unterhalten können (oder Sie sind nicht verheiratet und beziehen Leistungen von Dritten).

Der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen beträgt nach Düsseldorfer Tabelle 770 EUR. Alles darüber hinaus ist für den Unterhalt der Unterhaltsberechtigten zu verteilen.

Wie ist abhängig von einer evtl. Jugendamtsurkunde oder eines bestehenden Titels oder einer noch zu treffenden Vereinbarung.

Bei minderjährigen Kindern sind besondere Maßstäbe anzusetzen, wenn der Mindestunterhalt vom barpflichtigen Elternteil (ihr Partner) nicht erbracht werden kann. Er hat ALLES dafür zu tun, dass dieser Unterhalt gesichert ist (Nebenjob, Wochenendarbeit). Er muss bis 20 Bewerbungen pro Monat nachweisen um sein Erwerbsbemühen zu belegen. Tut er dies nicht, kann er vom Richter so geschätzt werden, was er verdienen würde, als wenn er eine entsprechende Anstellung hätte. Der Kindesunterhalt liefe in einem solchen Fall, dann als Schulden auf.

LG