Unterhaltvorschuss

Hallo!

Mein Lebensgefährte hat einen Sohn aus 1. Ehe für den er Unterhaltsverpflichtet ist (Sohn wohnt bei der Mutter). Nun ist mein Partner aber Arbeitslos geworden und kann den Unterhalt nicht zahlen. Ist der Selbstbehalt wirklich nur 180 Euro, obwohl wir auch ein gemeinsames Kind haben (1 1/2 Jahre alt), welches bei uns wohnt? Diesem Kind gegenüber ist er ja eigentlich auch Unterhaltsverpflichtet.

d.h. er bekommt 870 Euro Arbeitslosengeld. Wenn aber der Landkreis sagt, er habe einen Selbstbehalt von 780 Euro und müsse daher 90 Euro Kindesunterhalt für seinen Sohn zahlen, fällt unsere gemeinsame Tochter dabei vollkommen weg? Oder müsste ich auch Unterhalt beantragen (was meines erachtens nicht geht, da wir zusammen wohnen).

LG
Tanja

hallo,
der Lebensgefährte muss Unterhalt zahlen,auch wenn es nur 90 € sind. Ihr beider Kind zählt hier nicht.

lisa

Hallo!

Grundsätzlich sind beide Kinder gleich unterhaltsberechtigt. Soweit ich informiert bin, muss der Unterhaltspflichtige alles was oberhalb des Eigenbedarfs liegt an Unterhalt abgeben. Es gibt da aber komplizierte Rechenmodelle, was alles abzugsfähig ist. Ich habe da selbst nicht durchgeblickt und mir fachliche Hilfe beim Anwalt für Familienrecht geholt, da sich die Gesetze ständig ändern und da ein Laie keine Chance hat um durchzublicken.
Gruß Manuel

Leute die zusammen wohnen versorgen einander. Dem anderen Kind muss er Unterhalt bezahlen.

Der Selbsterhalt ist eigentlich höher.

Ihr könntet evtl. gemeinsam Hartz 4 / ALG2 beantragen. Lasst euch da mal beraten.

Das minderjährige Kind muß mit 300€ mit eingerechnet werden.Somit stehen im 1080€ Selbstbehalt zu.

Hallo
Selbsterhalt liegt bei circa 950 Euro.
Wenn er weniger verdient wird es neu berechnet und er zahlt weniger.Berücksichtigt werden aber auch die jetzigen Lebensumstände. Das heisst der Selbsterhalt steigt an mit jedem Kind das zuhaus lebt. Bei ihnen wird alles berechnet, ihre einnahmen, sowie Ausgaben und wieviele Personen im Haushalt leben. Sobald sich Finanziell was ändert, geben sie dies bitte immer gleich beim Jugendamt an. Dort wird es neu berechnet.
MFG
Feivel
PS: Unterhalt können sie nicht für ihr eigenes Kind beantragen das mit ihnen zuhause lebt und sie nicht getrennt sind

hallo,
keine ahnung wie sich das verhält…
schau doch noch mal unter „düsseldorfer tabelle“ nach, vlt bekommst du dort einen hinweis…
alles gute

Hallo Tammy,
da Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Ihrem Lebensgefährten leben, steht Ihnen kein Kindesunterhalt zu. Der Selbstbehalt ist soweit ich weiß auf 950 Euro erhöht worden. Es könnte allerdings auch in anderen Bundesländern andere Regelungen geben. Das Jugendamt kann da weiterhelfen.
LG

Hallo

der Selbstbehalt ist eigentlich 950€ bei minderjährigen Kindern. Somit liegt er darunter und ist eigentlich nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Die 780€ ergeben sich nur dann, wenn ein Wohnvorteil in die Berechnung einfließt. Der wird gerne mit bis zu 25% angenommen, was in eurem Fall scheinbar passiert ist (18%). Das gilt aber nur wenn du leistungsfähig bist. Wen du nicht arbeiten gehst (z.B. wegen dem Kind), dann gilt das nicht und es müssen 950€ bleiben. Berechnung von Jugendämtern sind sehr häufig fehlerhaft und einseitig.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass beide Kinder die gleiche Rechte haben. In jedem Fall ist sein Einkommen für beide Kinder unzureichend.
Dann wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Das verfügbare Einkommen wird dann nach Anteilen aufgeteilt. Das bedeutet beide Kinder bekommen anteilig den Restbetrag.
In diesem Fall Einspruch einlegen und Stellungnahem abwarten. Er muss ich aber darüber im Klaren sein, dass das erste Kind im Falle einer Klage eine sehr starke Position hat und ihm im schlimmsten Fall ein fiktives Einkommen unterstellt wird. Daher versuchen mit allen Mitteln einen Job zu finden (auch wenn das natürlich nicht immer einfach ist).
Gruss

Hallo Tanja,
Ihre Frage hatte ich schon beantwortet. Ich hoffe es hat Ihnen geholfen.
Gruss

Hallo Tanja,

dein Lebensgefährte ist für das Kind aus seiner 1 Ehe und das von dir Unterhaltspflichtig.

LG zutom

Hallo Tanja,

nein, beim Selbstbehalt müssen alle minderjährigen Kinder berücksichtigt werden. Allerdings müssen Sie das einwenden, weil das sonst keiner so berechnet. D. h. was über dem Selbstbehalt liegt wird anteilmäßig (nach Altersstufe) auf alle Kinder verteilt. Ihr Freund wird aber das, was er momentan nicht zahlen kann, später zurückzahlen müssen, es läuft somit ein Rückstand auf.
Ich hoffe, das hilft weiter.
MfG Rohbi

Hallo,

sein Selbstbehalt ist bei Einkommen, das nicht durch die Erwerbstätigkeit erwirtschaftet wird, tatsächlich nur 770 Euro.

Aaaaaaber, das Einkommen das darüber hinausgeht wird auf ALLE Kinder - nach Alter, das ältere Kind bekommt etwas mehr als das jünger - verteilt.

Hierzu muss eine Mangelfallberechnung gemacht werden. Es spielt dabei keine Rolle ob die Eltern der Halbgeschwister getrennt oder zusammen leben.

Gruß

Hallo Tanja,

es tut mir leid, ich habe Ihre Anfrage übersehen.
Haben Sie schon genug Antworten bekommen,
oder soll ich noch was dazu schreiben?

Danke, liebe Grüße
Andreas