Hallo!
Mein Lebensgefährte hat einen Sohn aus 1. Ehe für den er Unterhaltsverpflichtet ist (Sohn wohnt bei der Mutter). Nun ist mein Partner aber Arbeitslos geworden und kann den Unterhalt nicht zahlen. Ist der Selbstbehalt wirklich nur 180 Euro, obwohl wir auch ein gemeinsames Kind haben (1 1/2 Jahre alt), welches bei uns wohnt? Diesem Kind gegenüber ist er ja eigentlich auch Unterhaltsverpflichtet.
d.h. er bekommt 870 Euro Arbeitslosengeld. Wenn aber der Landkreis sagt, er habe einen Selbstbehalt von 780 Euro und müsse daher 90 Euro Kindesunterhalt für seinen Sohn zahlen, fällt unsere gemeinsame Tochter dabei vollkommen weg? Oder müsste ich auch Unterhalt beantragen (was meines erachtens nicht geht, da wir zusammen wohnen).
LG
Tanja