jemand zahlt unterhalt für seinen sohn direkt an die mutter. die hat die beistandsschaft beim jugendamt aufgelöst. das jugendamt will jetzt die vollstreckbare urkunde vollstrecken wegen offener zahlungen des unterhaltsvorschusses. kann man sich irgendwie wehren?
Hallo,
nein, das Jugendamt hat aus der Zahlung der Unterhaltsvorschüsse noch einen Anspruch auf Rückzahlung dieser Unterhaltsvorschüsse.
Um sich diesen Anspruch zu sichern, wird auf der Urkunde ein Vermerk aufgebracht, daß für die Zeit vom xx.yy.zzzz bis zum oo.uu.zzz2 ein Betrag von xxx,xx € aus dieser Urkunde dem Jugendamt zusteht und nicht wie eigenlich in der Urkunde angegeben, dem Kind.
Das Jugendamt kann bei Weigerung auf Herausgabe klagen.
Grüße
miamei
wegen offener zahlungen des unterhaltsvorschusses. kann man
sich irgendwie wehren?
Hallo,
ja klar kann man sich wehren, indem man die offenen Forderungen einfach bezahlt.
Gruß Ebi