Unterhaltzahler wird arbeitslos

Hallo ins Forum schönen guten Abend,
Angenommen Vater X wird arbeitslos bzw. das Einkommen verschlechtert sich um 2 bis 300 €.

Da er vorher auch nicht so viel verdient hat um den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen wie wird es dann jetzt geregelt?
Muss Vater X sich aktiv bemühen um die drohende Arbeitslosigkeit abwenden? Bewerbungen schreiben usw.
Schlechter bezahlte Zeitarbeit annehmen?
Aber weniger Netto wäre für ihn dann auch automatisch weniger Unterhalt?
Wie wird eine eventuell vorhandene Partnerin eingerechnet?
Und last but not least … Wenn x nicht zahlt (zahlen) kann, entstehen Schulden bei der Arge?
Meine Güte was man alles beim Grillen besprechen kann.
Einen schönen Sonntag euch allen

Hallo,

Angenommen Vater X wird arbeitslos bzw. das Einkommen
verschlechtert sich um 2 bis 300 €.

kann er, wenn seine intensiven Arbeitsbemühungen erfolglos sind, eine Abänderungsklage bei Gericht machen. Dies natürlich nur, wenn der Unterhalt tituliert (Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Vergleich, Urteil, Notarurkunde) ist.

Da er vorher auch nicht so viel verdient hat um den Unterhalt
nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen wie wird es dann jetzt
geregelt?

Sein Selbstbehalt wird weniger, da sein „Erwerbstätigenbonus“ entfällt. Vorher hatte er 900 Euro Selbstbehalt, danach hat er 770 Euro.

Muss Vater X sich aktiv bemühen um die drohende
Arbeitslosigkeit abwenden? Bewerbungen schreiben usw.

Aber ja doch. Die Gerichte gehen von 20 bis 30(in Worten: zwanzig bis dreißig) ernsthafte Bewerbungen PRO MONAT aus.

Schlechter bezahlte Zeitarbeit annehmen?

Auch das kann sein. Oder er muss unterhalb seiner Qualifikation arbeiten. Beispielsweise muss ein Elektroingenieur durchaus dann als Elektriker auf dem Bau arbeiten.

Aber weniger Netto wäre für ihn dann auch automatisch weniger
Unterhalt?

Kommt drauf an, da ja auch sein Selbstbehalt niedriger wird.

Wie wird eine eventuell vorhandene Partnerin eingerechnet?

Kommt drauf an, was sie verdient und wie die finanzierung des gemeinsamen Haushaltes geregelt ist. Unter Umständen reduzieren die Gerichte den Selbstbehalt wegen der „Eintopfwirtschaft“ weiter.

Und last but not least … Wenn x nicht zahlt (zahlen) kann,
entstehen Schulden bei der Arge?

Wenn X sich ausreichend mit 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat bewirbt sollten keine Schulden entstehen. Regelt der § 1603 BGB.

Ach ja, wenn es um ein volljähriges Kind geht, das keine allgemeinbildende Schule besucht, kann der Unterhaltszahler locker (ohne die ganze Bewerberei) die Abänderung des Titels bei Gericht einklagen.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid vielen lieben Dank.
Auch für die ausführlichen Antwort …