Hallo, angenommen man hätte eine 22 jährige Tochter, die noch bei Ihrer Mutter leben würde.Dieses Mädel bekäme eine gewisse Summe an Unterhalt gezahlt monatlich.Sie hätte bislang keine Ausbildung angefangen sondern hätte sich an der Volkshochschule für das Abitur entschieden. Aber nach ca. 2 Jahren Schule hätte Sie einfach die Schulausbildung abgebrochen. Wäre man dann immer noch verpflichtet den Unterhalt weiterzuzahlen?
Ich bedanke mich bei allen die sich hierzu einmal Gedanken machen würden!
Hallo
Wäre man dann immer noch verpflichtet den Unterhalt weiterzuzahlen?
Für ein erwachsenes Kind, das ohne besondere Gründe (Krankheit oder so) keine Aus- oder Schulbildung macht oder anstrebt, sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig.
Ich würde aber sagen, dass man sich als Vater die Mühe machen sollte, die Gründe zu erfragen und dem Kind mal ins Gewissen zu reden (falls noch nicht passiert), und vor allen Dingen mal über die Möglichkeiten sprechen, die sie noch hat.
Viele Grüße
Solange sie ihren Unterhalt nicht „verwirkt“ = demonstrativ und offensichtlich gar nichts mehr macht, wirst du zahlen muessen.
Eine Umorientierungsphase sollte man Jemandem zugestehen, wenn man z.B. merkt, dass das angestrebte Ziel überfordert.
Wenn sie dann aber z.B. ein Vierteljahr nichts macht und auch keine konkreten Pläne hat, dann würde ich die Zahlungen einstellen.
Wenn sie dann zur Argegeht, um Grundsichrung zu beantragen, dann wird diese Behörde auf dich zukommen und erfragen, warum du nicht zahlst - dann kannst du mit dem Zauberwort „verwirkt“ kommen…