ich zahle 241 euro Unterhalt für meinen Sohn,zahle noch freiwillig 50euro monatlich auf ein sparbuch für Ihn.hab Ihn laut gesetz jedes zweites wochenende bei mir!
mein Sohn ist 3-4 mal die woche bei mir,also ca 50%,demnach müsste ich weniger unterhalt bezahlen,aber die Mutter müsste zustimmen(wechselmodel)sie will es nicht!das problem ist dass ich ca 500 Euro jeden Monat für meinen Sohn aufbringe obwohl ich nur 241 müsste.Sie ist Harz 4-Empfängerin.
Meine Frage;könnte ich mit Ihr schriftlich oder mündlich ausmachen weniger Unterhalt zu zahlen (z.B 150 Euro)und den Rest gebe ich sowieso,da er oft bei mir ist für Ihn aus(z.B essen,Spielzeug,Ausflüge)oder geht das nicht?Was sagt das amt?müssen die das wissen?Wer kann mir da helfen?sonst bin ich bald Pleite.
Danke für alle Antworten
wenn die Mutter nicht zustimmt, dann bleibt Ihnen nur der Weg über das Gericht. Leider können Sie das nicht selber machen, die Mutter kann Sie immer pfänden. Der Weg über das Gericht ist pflicht. Versuchen Sie zu einem einem Gerichtspfleger zu gehen. Auch diese können Entscheidungen treffen. Wenn das alles nichts hilft bleibt Ihnen nur eine Klage zu starten.
Vel Erfolg!
Ja,…Pleite ist scheiße…
Mit deiner Frau kannst du vereinbaren was du willst,…einziges Problem,…sie muss mitmachen. Und ich glaube nicht, dass sie sich ihr Einkommen von dir kürzen läßt.
Also,…theoretisch machbar,…aber praktisch unmöglich.
Führ mal Tagebuch, wann und wie lange dein Sohn bei dir war. Vielleicht von jetzt bis 31.12.13
Lass mal die 50 Euro aufs Sparbuch sein,…Mann kann halt nicht alles.
Hallo,
wenn Ihre Ex einverstanden ist, dann kann durchaus der Unterhalt aufgeteilt werden. Ich fürchte nur dass das Amt sich darauf nicht so einfach einlassen wird, da Unterhaltskürzungen automatisch den Hartz IV satz anheben und da Ihre Ex keiner Arbeit nachgeht wird das Amt hier keine Abstriche machen.
Alles Gute.
Danke für die schnelle antwort.wenn sie aber einverstanden wäre,könnte man das untereinander regeln ohne dass es probleme gibt?!habe ich das richtig verstanden?
Hallo,
Wenn du den Unterhalt kürzen willst, muss das schriftlich und vom Amt bescheinigt werden.
Denk an deinen Selbstbehalt von mind. 1000 €, der steht dir zu.
Ggf. solltest du einen Anwalt zur Rate ziehen, wenn sich das Amt quer stellt.
Na klar.
Wo kein Kläger,…da kein Richter.
Alter Spruch der immer noch gilt. Aber wenn du mit ihr etwas machst, dann lass dir das schriftlich geben, nicht, dass sie ein Jahr später das vereinbarte Geld zurückfordert.
Und lass es dir an eidesstatt von ihr schriftlich geben, dass sie auf eine genau definierte Summe des Unterhaltes verzichtet.
Am besten macht ihr das bei einem Anwalt. Ich würde ihr nicht trauen.
In der Regel sind sie alle pleite und verzichten nicht freiwillig auf einen Cent.
Hallo! Theoretisch hebt sich der Unterhalt auf wenn Sie ein Wechselmodel betreiben mit 50-50 Regelung. Und wenn Sie mit der Mutter des Kindes einig wären, dürfte es reichen, wenn Sie bei der Arge dass so angibt. Das Geld wird doch sowieso bei Ihr gegengerechnet, so dass Sie nichts davon hat. Sie könnten dann etwas mehr auf das Konto einzahlen oder mehr Sachen für das kind kaufen. Reden Sie mit Ihr. Sie müssen sich einig sein. Ansonsten können Sie klagen. Dann wird die tatsächliche Betreungszeit berechnet und wird irgendwas rauskommen zwischen 60-40 oder 70-30. Aber wenn die Frau sich quer stellt dann kann es natürlich bei den Wochenenden verbleiben. Also besser reden. Ob es schriftlich oder mündlich ist kommt auf das selbe raus. Es kann sein dass das Amt das überprüft. Ob ein Zimmer bei Ihnen für das Kind eingerichtet ist und soweiter. Sie müssen diese Leute nicht reinlassen, da Sie kein Harz 4 Empfänger sind, aber dann entsteht der Verdacht auf Betrug und so weiter. Daher lieber alles braf mitmachen. Aber hart dabei bleiben, dass Sie sich min. zu 50% um das Kind kümmern und zu 50% Ausgaben haben. Dann ist der Unterhalt aufgehoben. Viel Glück
Hallo,
sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.
Wenn die Unterhaltszahlungen gekürzt werden, tut das Hartz IV-Amt so, als würde sie weiter den vollen Unterhalt bekommen.
Hinzu kommt, meine langjährige Erfahrung mit Umgangseltern u. ä. sagt, dass, wenn das Geld gekürzt wird, meist auch ganz schnell der Umgang gekürzt bzw. oft sogar ganz gecancelt wird.
Als Erstes würde ich die Zahlungen auf das Sparbuch stoppen.
Bei einem Bekannten hat folgendes geklappt: Er hat viele Monate ein genaues Tagebuch geführt, wann seine drei Kinder bei ihm sind.
Als aus dem Tagebuch über eine längere Zeit deutlich wurde, dass er die Kinder hälftig (oft sogar noch mehr) betreut, hat er Klage beim Amtsgericht auf das
alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht. Dabei aber schon in der Klageschrift deutlich gemacht, dass er eigentlich das Wechselmodell will.
Im Laufe dieses Verfahrens, hat die Mutter dann dem Wechselmodell zugestimmt. Das funktioniert bei ihm jetzt schon mehr als vier Jahre.
Aber Achtung: die Methode meines Bekannten kann funktionieren, muss aber nicht.
Gruß