Hallo Ihr,
ist es korrekt wenn das Finanzamt bei einer Whg die 2003 gekauft und seither selbst bewohnt wird und im November 2010 vermietet wird, für das Jahr nur eine 2 monatige anteilige Afa anerkennt? Die Afa beginnt ja eigentlich schon im Jahr 2003 oder gilt sie steuerrechtlich erst zum Beginn der Vermietung?
Danke
Daniel
Hallo,
ja das ist korrekt. Denn das Objekt diente nur für 2 Monate der Erzielung von Einnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel, Su kannst eine AfA des Objektes nur geltend machen, wenn Du dagegegen auch Einnahmen hast. Aussage FA stimmt also.
schöne Grüße
Guypratte
privat bewohnte haben keine AfA.
Hallo,
die Ausgaben / AfA stehen mit der Einnahmen im Zusammenhang. Diese beginnen erst im November; also alles korrekt. Evtl. schon ein paar Monate früher wenn die Wohnung z.B. ab Sep. leerstand und die Vermietung beabsichtigt war.
Achtung: Abschreibungsvolumen = Anschaffungskosten Wohnung abzgl. Bodenanteil ist die Zeit der Eigennutzung (03-Nov. 10 > ca. 7 Jahre x 2 & AfA = 14 %) geringer.