Unterkunft bei Abordnung

Sehr geehrtes Forum,

folgender Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin wird von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Bundesland abgeordnet. Die Arbeitnehmerin erklärt sich grundsätzlich mit der viermonatigen Abordnung einverstanden. Während des Urlaubes der Arbeitnehmerin A soll ihre Kollegin, Arbeitnehmerin B, die Abordnung weiter ausfüllen.
Für die Zeit der Abordnung wurde vom Arbeitgeber ein Quartier, hier möbliertes Apartment, gesucht. Eine Besichtigung der Wohnung oder eine Übergabe an die Arbeitnehmerin kann aus Gründen der Entfernung vorher nicht erfolgen. Nun fordert der Arbeitgeber von der Arbeitnehmerin A, dass diese den Mietvertrag für die gesamte Abordnungszeit, auch über den Vertretungszeitraum der Arbeitnehmerin B, unterschreibt und gegenüber dem Vermieter für Schäden in der Wohnung, Kleinreparaturen etc. haftet, sowie als Vorableistung die Kautions- und Mietzahlungen übernimmt. Die finanziellen Vorleistungen sollen dann im Rahmen der Abrechnung, analog der Fahrtkostenabrechnung, erstattet werden. Die Arbeitnehmerin A weigert sich den Mietvertrag zu unterschreiben und in die Pflichten gegenüber Dritten einzutreten.
Die Frage lautet nun, inwieweit eventuell Gerichtsurteile bekannt sind, beispielsweise, die die Haltung der Arbeitnehmerin A unterstützen.

Hallo

Von hier aus kann man erst einmal gar nichts sagen, denn echte Informationen sind dem Text zu wenig zu entnehmen. Es reduziert sich im Wesentlichen bisher auf „AN erklärt sich grundsätzlich bereit. AG sucht eine Wohnung.“
Da vermutlich nichts Schriftliches exisitiert, wäre demnach erst einaml nicht uninteressant:
1.) was überhaupt vertraglich zum Thema Arbeitsort vereinbart ist
2.) was nachweislich zur Wohnungssuche zwischen den Parteien vereinbart wurde
3.) warum der AN den Mietvertrag nicht unterschreiben will (ist ja nicht unbedingt völlig überraschend daß der AG nicht für alle entstehenden Schäden haften will)
4.) warum der Mietvertrag über den Zeitraum der Abordnung hinaus geschlossen werden soll
5.) Warum die Sache, daß der AN in Vorleistung treten soll, nicht einfach durch einen Vorab-Abschlag in gleicher Höhe geregelt wird
6.) was der AN macht, wenn er plötzlich ohne Unterkunft da steht

Gruß,
LeoLo