Sehr geehrtes Forum,
folgender Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin wird von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Bundesland abgeordnet. Die Arbeitnehmerin erklärt sich grundsätzlich mit der viermonatigen Abordnung einverstanden. Während des Urlaubes der Arbeitnehmerin A soll ihre Kollegin, Arbeitnehmerin B, die Abordnung weiter ausfüllen.
Für die Zeit der Abordnung wurde vom Arbeitgeber ein Quartier, hier möbliertes Apartment, gesucht. Eine Besichtigung der Wohnung oder eine Übergabe an die Arbeitnehmerin kann aus Gründen der Entfernung vorher nicht erfolgen. Nun fordert der Arbeitgeber von der Arbeitnehmerin A, dass diese den Mietvertrag für die gesamte Abordnungszeit, auch über den Vertretungszeitraum der Arbeitnehmerin B, unterschreibt und gegenüber dem Vermieter für Schäden in der Wohnung, Kleinreparaturen etc. haftet, sowie als Vorableistung die Kautions- und Mietzahlungen übernimmt. Die finanziellen Vorleistungen sollen dann im Rahmen der Abrechnung, analog der Fahrtkostenabrechnung, erstattet werden. Die Arbeitnehmerin A weigert sich den Mietvertrag zu unterschreiben und in die Pflichten gegenüber Dritten einzutreten.
Die Frage lautet nun, inwieweit eventuell Gerichtsurteile bekannt sind, beispielsweise, die die Haltung der Arbeitnehmerin A unterstützen.