Unterl.erklärung, Verletzung der allg. Pers.rechte

Hallo,

mich würde mal interessieren, inwieweit einer Probleme bekommen kann, wenn er im Internet heftigst über eine andere Person herzieht und beleidigt, ohne sie allerdings namentlich zu erwähnen. Man könnte höchstens erraten um wen es geht, wenn man beide Personen kennt.

lg
Lunatic

Hallo,

auch wenn es nicht für jedermann sondern nur für einen bestimmten Personenkreis (es muss mindestens einen geben…) erkennbar ist, wer gemeint ist, dann sehe ich die Grundvoraussetzungen für die Gültigkeit von Paragrafen gegen Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung gegeben.

In wie weit obiges wirklich zutrifft ist halt bei Ehrdelikten immer eine Frage.

Grüße

Lumpi