Hallo Wolfgang,
danke für deine Ideen
- Zeuge vom Eintüten bis zum Einwerfen
- Fax mit Versandprotokoll
Dein Vorschlag Nr. 1 kann im Ernstfall auf wackeligen Beinen
stehen, wenn dem Zeugen nicht geglaubt wird. Immerhin wissen
auch Behördenmenschen, was so alles bezeugt wird, wenn der Tag
lang ist.
Das könnte stimmen. Evtl. auch hier die Unterlagen auf einem gesonderten Schreiben aufführen und dieses von dem Zeugen mit Datum und Zustellbestätigung unterzeichnen lassen. Auch dann kommt es natürlich auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen ankommen, aber der Vorgang hat schonmal eine amtliche Form, das sollte helfen.
Und Vorschlag Nr. 2 belegt bestenfalls, dass zu
einem bestimmten Zeitpunkt soundsoviele Seiten übermittelt
wurden, aber waren es womöglich leere Blätter…
Mir bekannte Faxe bilden auf dem Sendeprotokoll neben der Seitenzahl und dem Versand-OK zugleich die erste Seite (fast) vollständig ab, zusammen mit der Seitenzahl sollte das doch ausreichen, um den Zugang des gesamten Dokuments zu beweisen.
Aber für die Übersendung von kopierten Unterlagen ist das nicht geeignet.
Meine Überlegung entspringen Berichten, dass Argen den Stempel verweigern, das ist aber wohl kein Massenproblem.
Gruß
cosis
Gruß
Wolfgang