Unterlagen an Arge-Eingangsnachweis empfohlen

Hallo zusammen,
anlässlich der Anfrage „Sanktionen trotz Meldung“ von mir noch eine Anfrage, was Ihr für ein Vorgehen vorschlagt, um einen Nachweis für den Eingang von Unterlagen bei der arge zu haben

  1. Zeuge vom Eintüten bis zum Einwerfen
  2. Fax mit Versandprotokoll

Danke für Eure Ideen
Gruß
cosis

Hallo zusammen,

Guten Abend

anlässlich der Anfrage „Sanktionen trotz Meldung“ von mir noch
eine Anfrage, was Ihr für ein Vorgehen vorschlagt, um einen
Nachweis für den Eingang von Unterlagen bei der arge zu haben

  1. Zeuge vom Eintüten bis zum Einwerfen
  2. Fax mit Versandprotokoll

Persönliches Einreichen der Unterlagen mit vorbereitetem Anschreiben, dass die Unterlagen genauestens bezeichnet und auf dem der/die Empfangsberechtigte den Eingang und die Annahme mit Stempel und Unterschrift bestätigt…
(Nicht nur beim JobCenter zu empfehlen…auch hilfreich zum Beispiel bei Unterlagen, die fristgerecht z. B. in einem Gericht sein müssen…)

Danke für Eure Ideen
Gruß
cosis

Gruß
MG

Hallo!

  1. Zeuge vom Eintüten bis zum Einwerfen
  2. Fax mit Versandprotokoll
  1. Unterlagen selbst zum Amt/zum Gericht/zur sonstigen Behörde bringen oder bringen lassen. Wenn es sich um mehrere Formulare/Dokumente handelt, machst Du ein Anschreiben, in dem am Schluß alle Anlagen aufgeführt werden. Dazu eine Kopie, die Du mit Datum und Eingangstempel versehen lässt und wieder mitnimmst. Auf diese Weise kommt ziemlich sicher nichts weg. Und falls doch, wirst Du jeden noch so kritischen Sachbearbeiter mit der Kopie samt Eingangsstempel überzeugen können.

Dass Ämter der Behauptung, Unterlagen seien eingereicht worden, mit Argwohn begegnen, liegt sicher auch daran, dass jeden Tag zahllose Leute mit Empörung und treuem Blick versuchen, Nachlässigkeiten zu verschleiern.

Dein Vorschlag Nr. 1 kann im Ernstfall auf wackeligen Beinen stehen, wenn dem Zeugen nicht geglaubt wird. Immerhin wissen auch Behördenmenschen, was so alles bezeugt wird, wenn der Tag lang ist. Und Vorschlag Nr. 2 belegt bestenfalls, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt soundsoviele Seiten übermittelt wurden, aber waren es womöglich leere Blätter…

Gruß
Wolfgang

Hallo,
Danke für Deine Antwort

Persönliches Einreichen der Unterlagen mit vorbereitetem
Anschreiben, dass die Unterlagen genauestens bezeichnet und
auf dem der/die Empfangsberechtigte den Eingang und die
Annahme mit Stempel und Unterschrift bestätigt…
(Nicht nur beim JobCenter zu empfehlen…auch hilfreich zum
Beispiel bei Unterlagen, die fristgerecht z. B. in einem
Gericht sein müssen…)

bei dem Gerichtsbriefkasten ist ein Zeiterfassungssystem eingebaut, d.h. um 0:00 „klappt“ der Briefkasten um in ein neues Tagesfach. Jede eingehende Post wird mit dem zugehörigen Tagesstempel versehen, d.h. das Zugangsdatum bei Gericht ist sehr genau nachzuvollziehen. Andere Behörden haben so etwas nicht.

Gruß
cosis

Hallo Wolfgang,
danke für deine Ideen

  1. Zeuge vom Eintüten bis zum Einwerfen
  2. Fax mit Versandprotokoll

Dein Vorschlag Nr. 1 kann im Ernstfall auf wackeligen Beinen
stehen, wenn dem Zeugen nicht geglaubt wird. Immerhin wissen
auch Behördenmenschen, was so alles bezeugt wird, wenn der Tag
lang ist.

Das könnte stimmen. Evtl. auch hier die Unterlagen auf einem gesonderten Schreiben aufführen und dieses von dem Zeugen mit Datum und Zustellbestätigung unterzeichnen lassen. Auch dann kommt es natürlich auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen ankommen, aber der Vorgang hat schonmal eine amtliche Form, das sollte helfen.

Und Vorschlag Nr. 2 belegt bestenfalls, dass zu
einem bestimmten Zeitpunkt soundsoviele Seiten übermittelt
wurden, aber waren es womöglich leere Blätter…

Mir bekannte Faxe bilden auf dem Sendeprotokoll neben der Seitenzahl und dem Versand-OK zugleich die erste Seite (fast) vollständig ab, zusammen mit der Seitenzahl sollte das doch ausreichen, um den Zugang des gesamten Dokuments zu beweisen.
Aber für die Übersendung von kopierten Unterlagen ist das nicht geeignet.

Meine Überlegung entspringen Berichten, dass Argen den Stempel verweigern, das ist aber wohl kein Massenproblem.

Gruß
cosis

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Meine Überlegung entspringen Berichten, dass Argen den Stempel :verweigern

Das halte ich für ein Gerücht. Falls so etwas vorkommt, muss es Gründe geben. So kann niemand den Eingang von Unterlagen bestätigen, wenn diese nicht detailliert oder unzutreffend aufgeführt sind. Zuweilen menschelt es, denn manche Behörden haben es mit - vorsichtig ausgedrückt - schwieriger Klientel zu tun. Da wird schon mal gepöbelt und gedroht, unvollständiger oder unleserlicher Schmierkram eingereicht, ohne Auflistung im Anschreiben und natürlich ohne Kopie irgendwas von einer angetrunkenen Figur auf den Tresen gepfeffert … es kann bunt zugehen. Ansonsten aber ist es eine Selbstverständlichkeit, dass eine Behörde den Eingang wie beschrieben vorbereiteter Unterlagen bestätigt.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

bei dem Gerichtsbriefkasten ist ein Zeiterfassungssystem eingebaut, :d.h. um 0:00 „klappt“ der Briefkasten um in ein neues :Tagesfach. Jede eingehende Post wird mit dem zugehörigen :Tagesstempel versehen, d.h. das Zugangsdatum bei Gericht :ist sehr genau nachzuvollziehen. Andere Behörden haben so :etwas nicht.

Wenn es wirklich wichtige Unterlagen sind, würde ich diese in keinen Briefkasten stecken, auch in keinen Gerichtsbriefkasten, sondern nur gegen Empfangsbestätigung aus der Hand geben. Einmal in den Schlitz gesteckt, hat man nichts mehr in der Hand. Geht gar nicht oder nur im äußersten Notfall, wenn man auf den letzten Drücker einen Termin retten will.

Ansonsten aber hält man sich bei Gericht an die Öffnungszeiten und lässt sich die mitgebrachte Kopie des Anschreibens mit penibler Auflistung aller Anlagen mit Eingangsstempel, Eingangszeit und Unterschrift verzieren. Damit kann man ganz beruhigt wieder von dannen ziehen. Es kann nichts mehr anbrennen.

Gruß
Wolfgang

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