Unterlagen aushändigen an UVGstelle

Seit mein Sohn 12 geworden ist bekomme ich vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Kurz darauf habe ich erfahren, wo sich mein Ex-Mann aufhält und habe entsprechend Unterhaltsklage angemeldet über das Jugendamt in Alaska, USA.
Jetzt will das Jugendamt von mir Auskunft was ich genau beantragt habe und für welchen Zeitraum. Kann ich ja noch nachvollziehen, weil das JA seinerseits Ansprüch geltend machen will für die Zeit in der sie gezahlt haben und wissen wollen ob sie das Geld von mir zurückfordern sollen oder von meinem Ex. Ich habe darüber auch Auskunft erteilt, dass ich rückwirkend keine Anträge gestellt habe, weil mir vom JA bereits im Vorfeld mitgeteilt wurde, dass der Staat Bayern die Forderungen bei meinem Ex einklagen wird. Jetzt fordert das Jugendamt den gesamten Schriftverkehr mit Alaska.
Bin ich verpflichtet diesen auszuhändigen, da dieser nichts mit der Zeit in der ich UVG Zahlungen erhalten habe zu tun hat?

Grüß dich,

also wie das jetzt in solch einem Fall, wenn zwei unterschiedliche Länder beteiligt sind abläuft, kann ich dir jetzt nicht sagen, da weiß ich nicht wie die Gesetzeslage ist.
Sorry, versuche es doch mal beim jura-forum.de, die sind da in Sachen Auslandsrecht glaub ich besser drauf, als ich.

LG Andreas

Hallo Phoenixheart,
tut mir leid, aber da bin ich überfragt.

Viel Glück!

Sorry, hatte deine Frage übersehen. Ich denke du hast schon Antworten erhalten.
Wenn nix intimes darin enthalten ist, würde ich die Unterlagen kopieren und einreichen. Die haben Dir geholfen und UV gezahlt. Jetzt hilfst du denen, die Gelder zurückzubekommen. Und du trägst dazu bei, dass sich deine Chancen erhöhen, im Zweifel selbst herangezogen zu werden.
Viel Erfolg!
Martin