Unterlagen Einfordern ohne Frist?

Eine gesetzliche Krankenkasse (KK) fordert für eine Familienversicherung Unterlagen/Angaben vom Versicherungsnehmer (VN), die bei Beantragung der Familienversicherung schon alle mündlich gemacht wurden waren. Die Familienversicherung würde rückwirkend aufgehoben, wenn nicht „möglichst bald“ geantwortet wird.
Nun versäumt der VN das Einreichen für eine ganze Weile, und schickt diese erst nach zwei Mahnungen mit gleichem ungenauem Wortlaut genau einen Tag ab, bevor die Meldung kommt: „Die Versicherung wurde rückwirkend aufgehoben.“
Hat der VN etwas in der Hand, da für das Einreichen der Unterlagen keine Frist gesetzt wurde? Und die Kündigung nur einen Tag nach Einreichen kam? Ist die Kündigung so überhaupt rechtens??
Vielen Dank!

Also bei den gesetzlichen Kassen kenn ich mich nicht gut aus aber bei privaten kassen ist es so das wenn angenommen wird und fehlende Antragsdaten nicht nachschickt können die Versicherer den VN kündigen. aber natürlich in festen Fristen. 3 monate nach antragstellung und dann erst zum ablauf des nächsten Monats. Also glaube ich das dies nicht rechtens ist von der Kasse. Da gerade gesetzliche kassen ja jeden aufnehmen müssen laut gesetz und jeder Krankenversichert sein muss.

Hallo,
dern Anspruch auf Familienversicherung ist gesetzlich verankert und wenn die notwendigen Unterlagen vorliegen kann dies auch rückwirkend geschehen, d.h. im vorliegenden Fall wird die Krankenkasse die Familienversicherung ununterbrochen weiterführen weil ja die Unterlagen nun vorliegen. Man wird zwar ob der Mehrarbeit ziemlich sauer sein ab rein rechtlich ist da nix anderes zu machen.
Gruß
Czauderna

Danke!
Da bin ich ja erleichtert…