Unterlagen - neuer RP/PA

Hallo Experten,

ich habe neulich meinen RP und meinen PA neu beantragt. Soweit so gut. Meinen alten (noch gültigen) RP, meinen alten (schon seit 2000 abgelaufenen) PA und meine Meldebescheinigung hatte ich natürlich mit.

Jetzt möchte das Einwohnermeldeamt bei Abholung einen Auszug aus dem Buch der Familie oder meine Heiratsurkunde. Dieses mit der Begründung, daß die sicher sein wollen, daß ich tatsächlich keinen zweiten Vornamen habe und meinen Mädchennamen behalten habe. Ich mein, ich muß doch wissen, wie ich heiße und konnte einen gültigen RP vorlegen. Und, daß mein Ehemann meinen Namen angenommen hat und unter der selben Adresse gemeldet ist, konnte sie auch sehen (sagte sie mir sogar).

Meine Frage ist (NUR interessehalber), ob das ein übliches Prozedere ist oder eher Schikane. Ich mein, in keinem Dokument steht ein zweiter Vorname (vielleicht kann ich mir ja einen aussuchen *grübel*) und daß mein Mann mit „meinem“ Namen und seinem Geburtsnamen gemeldet ist, es also SICHER ist, daß ich WIRKLICH heiße, wie ich heiße, empfinde ich es irgendwie schon als Schikane. Und, Anja Dettmann ist ja nun auch kein soooooo komplizierter Name, daß evtl. ein Beamter vorher einen Fehler ins Dokument gebaut hat und die jetzt nur sichergehen wollen.

Vielleicht arbeitet ja jemend von euch im Amt und kann mir den Hintergrund dieser Vorgabe sagen.

Gemeckert habe ich im übrigen nicht und habe es auch nicht vor :wink:

Herzliche Grüße
Anja

Hallo Experten,

hallo

ich habe neulich meinen RP und meinen PA neu beantragt. Soweit
so gut. Meinen alten (noch gültigen) RP, meinen alten (schon
seit 2000 abgelaufenen) PA und meine Meldebescheinigung hatte
ich natürlich mit.

da bist du aber früh dran mit verlängern :smile:
du darfst froh sein das dir das einwohnermeldeamt nicht ein ordnungswidrigkeitsverfahren an den hals hängt. hab ich alles schon selber erlebt. war ganz schön teuer :wink:

Jetzt möchte das Einwohnermeldeamt bei Abholung einen Auszug
aus dem Buch der Familie oder meine Heiratsurkunde. Dieses mit
der Begründung, daß die sicher sein wollen, daß ich
tatsächlich keinen zweiten Vornamen habe und meinen
Mädchennamen behalten habe. Ich mein, ich muß doch wissen, wie
ich heiße und konnte einen gültigen RP vorlegen. Und, daß mein
Ehemann meinen Namen angenommen hat und unter der selben
Adresse gemeldet ist, konnte sie auch sehen (sagte sie mir
sogar).

also dass du weisst wie du heisst klingt zwar logisch ist aber unerheblich für die meldebehörde. das musst du denen schon schwarz auf weiss zeigen. könntest ja auch einfach behaupten dass du so heisst. und dann??

Meine Frage ist (NUR interessehalber), ob das ein übliches
Prozedere ist oder eher Schikane. Ich mein, in keinem Dokument
steht ein zweiter Vorname (vielleicht kann ich mir ja einen
aussuchen *grübel*) und daß mein Mann mit „meinem“ Namen und
seinem Geburtsnamen gemeldet ist, es also SICHER ist, daß ich
WIRKLICH heiße, wie ich heiße, empfinde ich es irgendwie schon
als Schikane. Und, Anja Dettmann ist ja nun auch kein soooooo
komplizierter Name, daß evtl. ein Beamter vorher einen Fehler
ins Dokument gebaut hat und die jetzt nur sichergehen wollen.

eine bekannte von mir hat auch geheiratet und hat ihren mädchennamen wieder angenommen, der ehemann auch. sie musste ebenfalls eine heiratsurkunde vorlegen. damals sagte aber die beamtin, dass sie die vorlegen musste, weill sie wo anderes geheiratet hat und sich hier jetzt anmelden will. hätte sie sich da gemeldet, wo sie geheiratet hat, dann wäre das mit der heiratsurkunde nicht nötig gewesen, weil der standesbeamte die info dann weitergeben kann. aber so wirst du nicht drum rum kommen die heiratsurkunde vorzuzeigen.

ich sehe das jetzt auch nicht als großes problem die urkunde vorzulegen, wie ein ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verstoßes gegen das meldegesetz oder? :smile:

Vielleicht arbeitet ja jemend von euch im Amt und kann mir den
Hintergrund dieser Vorgabe sagen.

Gemeckert habe ich im übrigen nicht und habe es auch nicht vor
:wink:

das würde ich mir auch sparen. bringt kein glück. :wink:

Herzliche Grüße
Anja

Danke und ebenfalls herzliche Grüße

highspeed24

Hallo highspeed24 :smile:

da bist du aber früh dran mit verlängern :smile:
du darfst froh sein das dir das einwohnermeldeamt nicht ein
ordnungswidrigkeitsverfahren an den hals hängt. hab ich alles
schon selber erlebt. war ganz schön teuer :wink:

Och, ich hatte ja immer meinen RP incl. Meldebescheinigung und habe damit der Ausweispflicht genüge getan. Selbst ein Bankkonto und mehrere Autoanmeldungen habe ich damit gemacht. Ist also keine Ordnungswidrigkeit, sondern völlig legitim.

also dass du weisst wie du heisst klingt zwar logisch ist aber
unerheblich für die meldebehörde. das musst du denen schon
schwarz auf weiss zeigen. könntest ja auch einfach behaupten
dass du so heisst. und dann??

Ja aber ich konnte mich doch ausweisen mit meinem gültigen RP… :-/ Das Foto war sogar so gut, daß man erkennen konnte, daß ich das bin! :wink:

eine bekannte von mir hat auch geheiratet und hat ihren
mädchennamen wieder angenommen, der ehemann auch. sie musste
ebenfalls eine heiratsurkunde vorlegen. damals sagte aber die
beamtin, dass sie die vorlegen musste, weill sie wo anderes
geheiratet hat und sich hier jetzt anmelden will. hätte sie
sich da gemeldet, wo sie geheiratet hat, dann wäre das mit der
heiratsurkunde nicht nötig gewesen, weil der standesbeamte die
info dann weitergeben kann. aber so wirst du nicht drum rum
kommen die heiratsurkunde vorzuzeigen.

Also ist das normal und keine Schikane… Schön schön :smile:

ich sehe das jetzt auch nicht als großes problem die urkunde
vorzulegen, wie ein ordnungswidrigkeitsverfahren wegen
verstoßes gegen das meldegesetz oder? :smile:

Nee, ein Problem ist das natürlich nicht. Wie gesagt, ich habe ja auch nur interessehalber nachgefragt.

das würde ich mir auch sparen. bringt kein glück. :wink:

Ich ahnte es *lol*

Danke und ebenfalls herzliche Grüße

ähm… danke? Ich muß doch Danke sagen!
Also: Vielen Dank :smile:

Lieben Gruß
Anja

Hallo highspeed24 :smile:

da bist du aber früh dran mit verlängern :smile:
du darfst froh sein das dir das einwohnermeldeamt nicht ein
ordnungswidrigkeitsverfahren an den hals hängt. hab ich alles
schon selber erlebt. war ganz schön teuer :wink:

Och, ich hatte ja immer meinen RP incl. Meldebescheinigung und
habe damit der Ausweispflicht genüge getan. Selbst ein
Bankkonto und mehrere Autoanmeldungen habe ich damit gemacht.
Ist also keine Ordnungswidrigkeit, sondern völlig legitim.

das ist dann warscheinlich von bundesland zu bundesland verschieden. mir haben sie damals was aufs auge gedrückt

also dass du weisst wie du heisst klingt zwar logisch ist aber
unerheblich für die meldebehörde. das musst du denen schon
schwarz auf weiss zeigen. könntest ja auch einfach behaupten
dass du so heisst. und dann??

Ja aber ich konnte mich doch ausweisen mit meinem gültigen
RP… :-/ Das Foto war sogar so gut, daß man erkennen konnte,
daß ich das bin! :wink:

eine bekannte von mir hat auch geheiratet und hat ihren
mädchennamen wieder angenommen, der ehemann auch. sie musste
ebenfalls eine heiratsurkunde vorlegen. damals sagte aber die
beamtin, dass sie die vorlegen musste, weill sie wo anderes
geheiratet hat und sich hier jetzt anmelden will. hätte sie
sich da gemeldet, wo sie geheiratet hat, dann wäre das mit der
heiratsurkunde nicht nötig gewesen, weil der standesbeamte die
info dann weitergeben kann. aber so wirst du nicht drum rum
kommen die heiratsurkunde vorzuzeigen.

Also ist das normal und keine Schikane… Schön schön :smile:

ich sehe das jetzt auch nicht als großes problem die urkunde
vorzulegen, wie ein ordnungswidrigkeitsverfahren wegen
verstoßes gegen das meldegesetz oder? :smile:

Nee, ein Problem ist das natürlich nicht. Wie gesagt, ich habe
ja auch nur interessehalber nachgefragt.

das würde ich mir auch sparen. bringt kein glück. :wink:

Ich ahnte es *lol*

Danke und ebenfalls herzliche Grüße

ähm… danke? Ich muß doch Danke sagen!
Also: Vielen Dank :smile:

Lieben Gruß
Anja

das danke war auf deine herzlichen grüße bestimmt.

mfg
highspeed24

Och, ich hatte ja immer meinen RP incl. Meldebescheinigung und
habe damit der Ausweispflicht genüge getan. Selbst ein
Bankkonto und mehrere Autoanmeldungen habe ich damit gemacht.
Ist also keine Ordnungswidrigkeit, sondern völlig legitim.

das ist dann warscheinlich von bundesland zu bundesland
verschieden. mir haben sie damals was aufs auge gedrückt

Da wird aber noch eine andere Ordnungswidrigkeit hinzugekommen sein. Zwar gilt nach dem Personalausweisgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/in… §5

_Ordnungswidrig handelt, wer

  1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich […] einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,_

Aber auch §1 (Hervorhebung von mir):

_Deutsche […], sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. _

Gruss,
Schorsch