Unterlagen über Kaution fordern?

Darf ein Mieter, der eine Kaution x gezahlt hat und nach Auszug zurückerhalten soll, verlangen, dass der Vermieter ihm die Unterlagen, wo die Kaution angelegt war und wieviel Zinsen die Kaution in den Wohnjahren gebracht hat, zeigt?

Es könnte ja einem Mieter berechtigterweise komisch vorkommen, nach über fünf Jahren bei einer gezahlten Kaution von über 600 Euro lediglich genau 20 Euro Zinsen zurückbekommen soll - oder ist so eine niedrige Verzinsung normal?

Danke!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Absatz 3 !
Der Zinssatz für derartige Einlagen liegt seit einigen Jahren bei 0,5%. Macht pro Jahr bei 600 EUR pro Jahr genau 3 EUR. x 5 = 15 EUR.

vnA

Hallo

Darf ein Mieter, der eine Kaution x gezahlt hat und nach
Auszug zurückerhalten soll, verlangen, dass der Vermieter ihm
die Unterlagen, wo die Kaution angelegt war und wieviel Zinsen
die Kaution in den Wohnjahren gebracht hat, zeigt?

Ja, vor Rückzahlung der Kaution schon, da der Vermieter nach vorherrschender Rechtsmeinung aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, die Kaution getrennt von seinem Vermögen und festverzinslich anzulegen, eine diesbezügliche Nachweispflicht gegenüber dem Mieter hat, so lange er über das Geld verfügt.

Es könnte ja einem Mieter berechtigterweise komisch vorkommen,
nach über fünf Jahren bei einer gezahlten Kaution von über 600
Euro lediglich genau 20 Euro Zinsen zurückbekommen soll - oder
ist so eine niedrige Verzinsung normal?

Das wurde ja bereits vorgerechnet.

smalbop