Hallo,
ein Steuerpflichtiger will sich so langsam an seine Steuererklärung 2009 machen. Es wurde im Jahr 2009 auch Kapitalertragsteuer entrichtet, sodass dies sinnvoll sein dürfte.
Von einer Bank, bei der der Freistellungsauftrag ausgereicht hat, hat er noch keine Steuerbescheinigung. Von der anderen Bank, bei der Kapitalertragsteuer und ausl. Quellensteuer abgeführt wurden, hat er eine - für ihn total unverständliche - „Übersicht über die nachträgliche Verrechnung“ erhalten. Reicht das für die Steuererklärung? Wieso haben die Banken keine Unterlage geschickt, wo steht, was in welches Formular und in welche Zeile einzutragen ist? Früher kam dies doch unaufgefordert?
Gruß
Ultra
Hallo,
Von einer Bank, bei der der Freistellungsauftrag ausgereicht
hat, hat er noch keine Steuerbescheinigung.
das ist auch nicht verwunderlich, denn wenn keine Steuern abgeführt wurden, gibt es auch keine Steuerbescheinigung. Er könnte sich aber eine Erträgnisaufstellung ausstellen lassen.
Von der anderen Bank, bei der Kapitalertragsteuer und ausl. Quellensteuer abgeführt wurden, hat er eine - für ihn total unverständliche - „Übersicht über die nachträgliche Verrechnung“ erhalten. Reicht das für die Steuererklärung?
Normalerweise ist die Steuerbescheinigung erforderlich, aber manche ausländischen Banken scheint es nicht zu interessieren, was die deutschen Finanzbehörden gerne hätten.
Wieso haben die Banken keine Unterlage geschickt, wo steht, was in welches Formular und in welche Zeile einzutragen ist? Früher kam dies doch unaufgefordert?
Vielleicht weil es ausländische Banken sind.
Bei den „richtigen“ Banken ist das heute auch noch so.
Gruß
Pontius
Übrigends soll es auch große DEUTSCHE BANKen geben, die ab und an Ihre Aufstellungen erst im Mai versenden! Soll zumindest mal so vorgekommen sein…