Unterlagen zu Freeware-Zahlungen

Gesetzt den Fall, Herr A stellt den Herren B, C und D Freeware z. B. ein Spiel per Download zur Verfügung.

Nehmen wir an, B überweist freiwillig was dafür. :smile:
A hat dann einen Überweisungsbeleg und kann damit diesen Umsatz für sein bereits angemeldetes Gewerbe belegen (A macht EÜR).
Mehr Papier gibt es zu diesem Vorgang nicht. - Fertig.

Nehmen wir an, C überweist freiwillig was dafür, schreibt aber eine E-Mail oder einen Brief, in dem er eine Quittung oder eine quittierte Rechnung wünscht.
A macht das, schickt ihm das Gewünschte und legt in seinem Einnahmen-Ordner den Überweisungsbeleg und eine Quittungskopie für die nächsten 10 Jahre ab.

Frage: Muss A auch das E-Mail von C ablegen?
Bzw. muss er, wenn es meherere Mails waren, das letzte Mail mit dem Inhalt aller Mails ablegen?

Gruß JK

P. s.: Falls jemand nach D fragt:
Der genießt ohne zu zahlen, was ja bei Freewre auch durchaus sein Recht ist.

§ 147 AO
Hi !

Die Regelung für die Aufbewahrung von Unterlagen für Nicht-Kaufleute findet sich im § 147 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html.

Die Regelung gilt sowohl für Bilanzierer als auch für Überschussrechner. Näherer findet sich in den Kommentaren zur AO.

Eine Aufbewahrung der „Geschäftsbriefe“ könnte aber durchaus auch im Mail-Programm erfolgen.

BARUL76

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Danke für die Infos!

Gruß JK