Gesetzt den Fall, Herr A stellt den Herren B, C und D Freeware z. B. ein Spiel per Download zur Verfügung.
Nehmen wir an, B überweist freiwillig was dafür. 
A hat dann einen Überweisungsbeleg und kann damit diesen Umsatz für sein bereits angemeldetes Gewerbe belegen (A macht EÜR).
Mehr Papier gibt es zu diesem Vorgang nicht. - Fertig.
Nehmen wir an, C überweist freiwillig was dafür, schreibt aber eine E-Mail oder einen Brief, in dem er eine Quittung oder eine quittierte Rechnung wünscht.
A macht das, schickt ihm das Gewünschte und legt in seinem Einnahmen-Ordner den Überweisungsbeleg und eine Quittungskopie für die nächsten 10 Jahre ab.
Frage: Muss A auch das E-Mail von C ablegen?
Bzw. muss er, wenn es meherere Mails waren, das letzte Mail mit dem Inhalt aller Mails ablegen?
Gruß JK
P. s.: Falls jemand nach D fragt:
Der genießt ohne zu zahlen, was ja bei Freewre auch durchaus sein Recht ist.