Unterlagen zum internat. Ehefähigkeitszeugnis

angenommen, man möchte im Ausland heiraten. Dann benötigt man ja ein sog. internat. Ehefähigkeitszeugnis, dass die Gemeinde des Wohnortes ausstellt.

Nun meine Frage: welche Unterlagen benötigt diese dazu. Ich weiss, Geb.Urkunde, Stammbuch der Eltern etc. Aber benötigt die Gemeinde auch die Unterlagen des Ehepartners ? Bei einer Anfrage einer kleinen Gemeinde, die anscheinend noch nie so ein Formular ausgefüllt hat, wollte man auch sämtliche Unterlagen des ausländischen Ehepartners im Original und mit Übersetzung. Obwohl nicht an dem Ort und auch nicht in Dtl. geheiratet wird. Aber wie gesagt, sicher war die Dame in der Gemeinde sich auch nicht…
Danke für die Antworten

hallo

mein mann und ich wollten vor 2 jahren auf Djerba heiraten,in einem Hotel,die wollten das auch organisieren.Leider ist dies an den Papieren gescheitert.Wir sind beide aus Deutschland,es musten sämtliche Papiere ins Französische übersetzt werden.Der Pfarrer muste sein ok geben.Es wäre eine unübersichtliche Papierflut gewesen, die viel geld gekostet hätte.Wir haben dann hier geheiratet.Wenn ein Partner Ausländer ist, wie es dann ist, weiss ich nicht.
viel glück

lisa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,
bei einer kleinen Gemeinde habe ich für die Eheschließung mit einer Partnerin aus dem Ausland, nur „meine“ Unterlagen (Geburtsurkunde, Stammbuch der Eltern) benötigt.

Du musst dem ausländischen Standesamt mit dem Zeugnis nachweisen, dass Du die Ehe eingehen darfst. Angegeben wurden von der Zukünftigen nur der Name, Anschrift, Geburtsort und -tag.

Wurde damals auf dem Formular „Ehefähigkeitszeugnis, Bestell Nr. 11/706“ vom Verlag für Standesamtswesen geschrieben.

Damit dackelst Du zur deutschen Botschaft im Ausland, wo dieses Zeugnis eine Bestätigung in Englisch erhält, dass Du heiraten darfst.

Gruß,
Michael

Also lieber Christian,
Die Dame in der kleinen Gemeinde (sicherlich in dem dortigen Standesamt) hat schon recht, wenn sie auch vom Verlobten alle Unterlagen haben will. Denn bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) ist vom Standesbeamten genauso die Ehefähigkeit der Verlobten zu prüfen, als wenn die dort heiraten wollen. Es dürfen keine einseitig oder beidseitig wirkende Ehehindernisse vorhanden sein, und zwar bei beiden. Einseitig wirkend wäre z.B. des Verbot der Doppelehe. Also muss von beiden ein Ledigkeitsnachweis (bei Deutschen ist das die Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde) und ggf. die Dokumente über Vorehen und deren Auflösung vorgelegt werden. Ausländischen Entscheidungen müssen sogar in Deutschland zunächst anerkannt werden (je nachdem, welche Staatsangehörigkeit die Geschiedenen hatten, bei der nächst höheren Verwaltungsbehörde oder gar bei der Landesjustizverwaltung).
Beidseitig wirkend wäre z.B. des Eheverbot der Verwandtschaft. Also braucht der Standesbeamte auch die Geburtsurkunden (beim deutschen Abstammungsurkunde und/oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern) der Verlobten, um das prüfen zu können.

Ein weiteres Ehehindernis wäre auch, wenn die beabsichtigte Ehe nicht zum Zweck der Begründung einer auf Dauer angelegten ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen werden soll (sondern z.B. damit der ausländische Partner Aufenthalt in Deutschland bekommt). Also muss das Standesamt beim EFZ-Antrag grundsätzlich auch die Scheinehenproblematik prüfen, was aber ziemlich schwierig ist, wenn der Ausländer im Ausland ist.

Michael muss wohl in einer sehr sehr kleinen Gemeinde wohnen, wo Deutsche i.d.R. sonst nur Deutsche heiraten. Das Formular vom Verlag für Standesamtswesen brauchst Du Dir auch nicht zu besorgen, denn ohne vom Standesbeamten ausgefüllten Inhalt und Siegel wirst Du damit wohl wenig anfangen können.

Dann viel Erfolg.

HeinzEric