Unterlagen zur Prüfung der Berufsunfähigkeit

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem weiterhelfen:

Ich möchte wegen eines Unfalls, Leistungen von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen und weshalb diese meine Berufsunfähigkeit prüft.
Zu dieser Prüfung möchte meine BUV sämtliche Unterlagen/Informationen zu Behandlungen der letzten 10 Jahre von meiner Krankenversicherung und Hausarzt! Obwohl diese ja definitv nichts mit dem Fall zu tun haben.

Hatte jemand diesen Fall schonmal oder weiß etwas. Ich denke mir bleibt eh nur der Gang zum Anwalt, wollte aber vorher nochmal hier reinschauen.

Was ich im Internet hierzu gefunden habe sind zwei Urteile: 1 BvR 2027/02 des BVerfG und OlG Köln 20 U 177/09. Diese sind aber beide nicht wirklich anwendbar.

Danke und viele Grüße
Wk

Hallo Wk,

das ist eigentlich ganz normal, dass diese Informationen im Leistungsfall angefordert werden. Ist wahrscheinlich ein festgelegter Standard zur Prüfung des Leistungsfalls. Das ist unangenehm und aufwendig für den VN. Allerdings geht es dabei für die Versicherung um viel Geld, daher erfolgt eine intensive Prüfung.

Leider ist es so, dass die Versicherungen jetzt versuchen noch irgendetwas zu finden, um nicht leisten zu müssen. Hier geht es zum Beispiel darum, ob bei
Antragsaufnahme alle Angaben zu dem Gesundheitszustand gemacht worden
sind. Sollte dass nicht der Fall sein, hat der VN eine vorvertragliche Auskunftspflicht verletzt. Oder vielleicht war eine nicht angegebene Krankheit sogar Auslöser für den Unfall. Wie gesagt, hier erfolgt eine gründliche Prüfung.

Ich hoffe, Sie haben eine gute Rechtsschutzversicherung, die Ihnen behilflich sein kann. Rechtliche Fachunterstützung ist zu empfehlen, damit nichts schiefgeht.

Viel Erfolg!

Gruß

Christoph Altrogge

Hallo,
sorry, aber ich kann in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Viele Grüße

Hi Wookie81,

zu BU habe ich nicht wirklich Ahnung, aber ich hoere immer wieder, dass die besonders scharf sind, weil zuviele sich auf deren Kosten ein sorgenfreies Leben verschaffen wollen. Ich kann Dir nur empfehlen, die Versicherungsbedingungen ganz genau zu lesen, denn da ist das Vorgehen im Leistungsfalle beschrieben und geregelt. Ein Anwalt kann Dir da auch erstmal nix anderes sagen. Und irgendein Anwalt ist sowie so nix. Du brauchst wenn dann einen Medizinrecht-Fachanwalt. In Muenchen kenne ich einen.

Ciao Ricco

Ich würde erstmal nur die unfallbezogenen Unterlagen an den BU-Versicherer senden - in Kooperation mit dem behandelnden Arzt.
Wenn der Versicherer dann mehr will, dann wird er sich diese auf seine Kosten schon besorgen.

Die Unterlagen der letzten 10 jahre selbst zu haben, ist immer von Vorteil. Überprüfen Sie dann aber gleich, welche Krankheiten Sie hatten - somit behandelt wurden
welche Kranheiten Ihnen von Ärzten genannt wurden
welche Gebrechen Ihnen unbekannt sind - soll es auch geben.

so long
pe sturm

Hallo,

Entschuldigung da bin ich überfragt.

Hallo!

Der Vorgang ist völlig normal. Der Versicherer prüft auf diesem Wege, ob die vorvertragliche Anzeigepflicht gem. VVG eingehalten wurde. Der Versicherer prüft also, ob wahrheitsgemäße Angaben bei Antragstellung durchgeführt worden sind.

MfG
CKH

Was er damit bezweckt ist mir schon klar und so weit ich weiß, gibt es auch nichts was nicht angegeben ist … aber weil ich vier Mal Schnupfen in 2002 nicht angegeben habe Streß bekommen? Na super.

Aber warum darf er das? Soweit ich in den AVB gesehen habe, darf er nur Fragen/Unterlagen zur Verletzung, allgemeine Infos über Ärzte/Versicherungen und genauere Infos zur Sache(!!) abfragen.

Hatte hier schonmal jemand Erfahrung?

Danke für die Antworten
Wk

Dass, was in den AVB steht, ist letzten Endes Auslegungssache. Plakatives Beispiel: Wenn ein spontaner Hustenanfall während einer Autofahrt zu einem Unfall führt, der wiederum eine Berufsunfähigkeit zur Folge hat, darf der Versicherer natürlich die Erkrankungen der Atemwege, unter der man vor Vertragsabschluss laborierte, prüfen, dazu zählt dann auch die Nase…

Und warum er das darf, ist bereits selbst beantwortet worden: in den AVB steht es, die sind Vertragsbestandteil, den beide Seiten akzeptiert haben.

Also hier erstmal nicht nervös werden. Wenn alles richtig angegeben wurde, gibt es keinen Anlass zur Sorge.

MfG
CKH

Hallo,

haben Sie schon einmal mit Ihrer Versicherung gesprochen und nachgefragt, wieso die diese Unterlagen haben wollen ? Meist lässt sich dass dann besser verstehen oder klären.

Grundsätzlich dürfte in den Versicherungsbedingungen stehen, dass Sie ärztliche Unterlagen einzureichen haben. 10 Jahre zurück klingt mir nach einer Prüfung, ob die Gesundheitsfragen am Anfang korrekt beantwortet wurden. Das ist nämlich der häufigste Ablehnungsgrund einer BU und dort wird von den Kunden auch am meisten gelogen :frowning: Sprechen Sie bitte einmal mit Ihrem Betreuer oder gleich dem Sachbearbeiter und haken dort nach, wieso das alles notwendig sein soll.