hallo,
für die beantragung einer mutter-kind-kur sind laut krankenkasse auch die atteste einer vor 4 jahren besuchten verhaltens- und gesprächstherapie benötigt (2x 25 std.). die psychologische praxis sagt nun, daß es keinerlei unterlagen (mehr) gibt, weil der „fall“ schon so lange (im jahr 2000) zurückliegt. die damals erstbehandelnde psychiater und neurologenpraxis, die die überweisung für die psychologin schrieb, existiert leider nicht mehr. frage: wie kommt man an die unterlagen heran? sicher hat doch auch die krankenkasse unterlagen oder berichte über schon länger zurückliegende krankheiten?!
was kann man tun?
laut aussage der krankenkasse, die den antrag auf mutter-kind-kur erst mal ablehnte, muß unbedingt ein psychologisches attest der damaligen erkrankung vorliegen. der seit jahren behandelnde hausarzt hat nun mit der krankenkasse telefoniert und die dringlichkeit der kur nochmals persönlich dargelegt. auch schrieb dieser eine stellungnahme. die krankenkasse stellt trotzdem auf stur und verlangt das attest, das man ja nicht mehr bringen kann.
weiß jemand rat, wie man vorgehen kann?
vielen dank
c.
Hallo Claudia.
Da würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mich genau über diese Forderung informieren. Vielleicht hast du ja sogar eine Rechtsschutzversicherung.
Und wenn der Fall abgeschlossen ist und du aus der Kur zurück kommst, würde ich die Krankenkasse wechseln.
Welche ist das? Sind die eigentlich noch zu retten?Da kocht mir der Blut, wenn ich sowas lese…
Viel Glück und gute Nerven wünsche ich dir.
Gruß
Tutulla