hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe war das transportunternehmen, ein privates krankentransportunternehmen?! zumindest kein öffentlich bestellter „übernehmer“, der krankentransport und rettungsdienst bedient und der über die kostenstelle der krankenkassen abrechnet. denn dort wird nicht gleich kassiert, sondern verrechnet.
für einen notfalltransport muß allermindestens ein krankentransportwagen (KTW), in der regel aber ein rettungswagen (RTW) plus notarzt angefordert werden. denn bei einem notfall muß das personal entsprechend ausgebildet und die fahrzeugausstattung entsprechende möglichkeiten zur versorgung bieten.
ich gehe davon aus, das das transportmittel aus dem sie rausgeworfen wurde ohne medizinische ausstattung war.
allein der vermerk „notfall“ auf dem transportschein reicht nicht aus. der arzt hat dafür entweder nicht das richtige transportmittel angefordert. das kann daran liegen, dass ihr arzt sich in sachen transportverordnung nicht auskennt - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, oder er bei einem notfall transportkosten einsparen wollte, dann würde der schwarze peter beim arzt liegen, dazu müssten sie aber erstmal beweisen, dass es sich um ein notfall handelte, aber wer soll das im nachhinein einschätzen, zumal sie sich offentsichtlich selbst versorgen konnten und keine weitere ärztliche hilfe mehr von nöten war, oder der arzt mit dem vermerk „notfall“ bei dem fahrer nur ein bisschen nachdruck ausüben wollte – das ist am ehesten anzunehmen.
sie sehen es steht schlecht darum über die schiene der transportverordnung was auszurichten.
dem fahrer des ambulanz-taxis etwas anzuhängen, würde nur gehen, wenn sich ihr zustand verschlechtert hätte und ihnen nicht geholfen hätte. Aber auch diese hilfe hätte nur in form eines dazu geholten notarztes aussehen können, nicht mit einer „schnellen“ fahrt – das wissen diese leute auch. da sie sich aber selbst helfen konnten waren sie offensichtlich nicht auf fremde hilfe angewiesen.
Ich weiss nicht wie es weiter ging, als sie die blutung selbst gestillt hatten, aber sollten sie keine weitere fachliche hilfe gebraucht haben, glaube ich kaum, dass es irgendwo einen richter gibt der irgend jemand wegen unterlassener hilfeleistung verurteilt, wo keine nötig war.
Denn hilfe geleistet werden muss nur dort, wo der betroffene sich selbst nicht mehr helfen kann und/oder (und das wäre der hauchdünne faden an dem man noch was aufhängen könnte) der eben beschriebene fall droht einzutreffen. Aber, und das ist am ende immer noch der störensfried der anklage - dieser fall nicht eingetreten ist. Sprich es ist niemand zu schaden gekommen.
entschuldige die wenig hoffnungsvolle darlegung – aber die gegenseite wird immer hart argumentieren, denn unterlassene hilfeleistung ist kein kavaliersdelikt und es geht weniger um einen schadensersatz als um die tatsache einer verurteilung mit freiheitsstrafe.
keine frage, dass das verhalten des fahrers unmöglich war und das ist noch milde ausgedrückt. bleibt noch eine sachliche und detaillierte aber in jedem fall freundliche beschwerde beim transportunternehmen. das hilft noch am ehesten, vorausgesetzt der fahrer war nicht der chef selbst.
viel erfolg und mfg MARKUS