Unterlassene Hilfeleistung nun strafbar oder nicht

Ein Hypothetischer Fall aus einer Gesprächsrunde im Freundeskreis:

Das Thema zu diesem Zeitpunkt waren Gewalttaten.

Also wir hatten 2 Beispiele, die eine Person der Gesprächsrunde aus dem Medien aufgeschnappt hat.

  1. 2 Männer prügeln auf einen einzelnen Wehrlosen Mann ein.
  2. Ein einzelner, jedoch mit einem Messer bewaffneter Mann versucht eine Frau zu vergewaltigen.

Wärend man sich einig war nach Möglichkeit direkt einzugreifen hatte Person A eine andere Meinung: Nicht eingreifen wegen der Gefahr für sich selbst.

Sprich den Mann bzw. die Frau aus den genannten Beispielen nicht zu Hilfe eilen.

Vom Moralischen Aspekt einmal abgesehen sprachen die anderen Personen an das sich Person A strafbar macht und Verurteilt werden kann.

Person A verneinte: Er sei laut Gesetz nur verpflichtet direkt Hilfe zu leisten wenn seine eigene Körperliche Unversehrtheit bzw sein Leben
nicht in Gefahr sei; er in den beiden Beispielen aber um sein Leben fürchten muss und in keinem Gesetz verlangt werden kann sein eigenes Leben für ein anderes zu opfern/gefährden und er lediglich die Polizei verständigen muss, ansonsten aber einfach auf Distanz bleiben kann.

Was sagt hier der Gesetzgeber?

Hallo kaldo,

natürlich muss niemand sich selbst gefährden und ich würde schon erwarten, dass die Richter da großzügig sind. Aber auch ohne richterlichen Spruch möchte ich nicht daneben gestanden und zugeguckt haben, wie eine Frau totgestochen wird.

Bleibt letztendlich ja auch eine Entscheidung des eigenen Gewissens. In der Tat sind die meisten feige A**, die einen sogar im Stich lassen, wenn man als einziger eingreift.

Mögen sie werden und gedeihen.

Gruß!

Horst

Also bei uns in der Schweiz gibt es den Artikel 128 im StGB, Unterlassung der Nothilfe. Daraus macht sich jemand strafbar, der einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte.

Selber eingreifen kann einem in Anbetracht auf die Gefährdung des eigenen Lebens nicht zugemutet werden, aber ev. könnte man sich eine andere Hilfeleistung, z.B. Polizei rufen, Krankenwagen rufen, überlegen. Also strafbar macht man sich, denke ich, nicht, nur weil man sich nicht getraut einzugreifen. Wenn man auch von weiteren Hilfeleistungen absieht, obwohl diese zu erbringen ohne weiteres möglich gewesen wäre, weiss ich aber nicht, wie es um die Strafbarkeit ausschaut.

Ich denken mir, auch wenn es feige ist, nicht einzugreifen, ist es doch entschuldbar, wenn man Angst um sein eigenes Leben hat!

Lg fleurmauve

Ein Blick in’s Gesetz erspart…
weiteres Überlegen :wink:

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung.

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Iru

Hallo,

mal ein rein praktischer Vorschlag.
Cell-phone frei, „110“ wählen und in etwa Folgendes sagen: "Guten Abend, mein Name ist Cleaner. Ich stehe gerade am XY-Platz und werde Zeuge eines tätlichen Übebrriffs auf eine Personen/ werde Zeuge einer Vergewaltigung - der Täter ist bewaffnet. Bitte schicken Sie Hilfe.
(Name, Ort und Gegebenheit wäre natürlich auf die jeweiligen Umstände anzupassen :smile:

Tatsächlich muß sich niemand wissentlich in Gefahr für Leib oder Leben begeben. Ein solches Telefonat stellt aber auch gemäß Rechtsprechung durchaus eine Hilfeleistung iSd. § 323c dar, die jedermann/jederfrau zugemutet werden kann. Und somit hat man mit einem solchen Telefonat somit zumindest die Grundforderung der Vorchrift erfüllt.

MFG Cleaner

Wie lrubis schon richtig anmerkte…
…naja, sagen wir „fast richtig“, denn das „in’s“ trübt das Bild, so erfordert der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung das Vorliegen eines „Unglücksfalls“ oder einer „gemeinen Gefahr“. Beides ist in den Beispielfällen nicht gegeben. Polizei rufen ist schon okay.

Ein Blick ins Gesetz erspart…
vieles, und ein Blick in den Duden erspart Schreibfehler. Sorry und Asche auf mein Haupt, sollte mir nicht passieren, dass ich den Apostroph falsch setze.:frowning:

Gruss und danke für den Hinweis

Iru

Danke für die Antworten, nun wissen wir bescheid.

Sehr gut. Wichtig ist doch, dass man nicht weg-sieht und wenigstens etwas unternimmt - in einer Zeit in der jeder Deutsche im Schnitt 1,irgendwas Handys besitzt - muss wenigstens ein Notruf über 110 drin sein (der kostet übrigens nichts - und funktioniert auch mit Handykarten, die kein Guthaben mehr haben!)

Grüße
who_knows