Angenommen ein Vermieter möchte den Mieter ein wenig schikanieren, damit dieser auszieht, bevor die Mietpreisdeckelung kommt und er somit neu vermieten kann. Hierfür fiele ihm ein, dass ihm der Sonnenschirm nicht gefallen könnte und bewirkt bei den anderen Wohnungseigentümern, dass sie im Eigentümer versammlungsprotokoll aufnehmen, der Mieter müsse ihn abbauen, weil er unzulässig sei (ferndiadnostisch wurde dies dann wohl ermittelt).
Nun würde der Vermieter den Mieter mit einem Brief auffordern den Schirm abzubauen.
Der Mieter sähe dies nicht ein.
Könnte der Vermieter dies gerichtlich erzwingen,
Wenn ja, wie liefen die einzelnen stufen ab und was würde das im teuersten Fall kosten ?
Ob hier die Voraussetzungen für ein einstweiliges Anordnungsverfahren vorliegen kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen. Eventuell verweist das Gericht hier sogar erst einmal auf ein Schlichtungsverfahren.
Die KOsten eines einstweiligen Anordnungsverfahrens können nicht wirklich im Vorfeld gesagt werden, da es hier darauf ankommt, welchen Streitwert das Gericht festsetzt. Oft sind es bei eA-Verfahren 1500 €.
Angenommen ein Vermieter möchte den Mieter ein wenig
schikanieren, damit dieser auszieht, bevor die
Mietpreisdeckelung kommt und er somit neu vermieten kann.
Hierfür fiele ihm ein, dass ihm der Sonnenschirm nicht
gefallen könnte und bewirkt bei den anderen
Wohnungseigentümern, dass sie im Eigentümer
versammlungsprotokoll aufnehmen, der Mieter müsse ihn abbauen,
weil er unzulässig sei (ferndiadnostisch wurde dies dann wohl
ermittelt).
Nun würde der Vermieter den Mieter mit einem Brief auffordern
den Schirm abzubauen.
Was die WEG-Eigentümer beschließen, braucht den Mieter in keiner Weise zu interessieren, weil zwischen ihm und der WEG kein Rechtsverhältnis besteht. Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter einzig und allein die Rechte, die sich aus dem Mietvertrag ergeben. Das ist das alte Problem, wenn man Wohnungseigentum vermietet. Insofern wird es - basierend auf dem Mietvertrag - kaum möglich sein, den Sonnenschirm zu entfernen (was „ins Protokoll aufnehmen“ bedeutet, ist ohnehin nicht erkennbar, weil nur die Beschlüsse zählen).
Die WEG kann sich ihrerseits an den Eigentümer wenden, der hat aber dadurch keine weitergehenden Rechte gegenüber dem Mieter.
Könnte der Vermieter dies gerichtlich erzwingen,
Kaum, weil der Mietvertrag dem Vermieter in aller Regel kein Recht gibt, die Entfernung eines vom Mieter aufgestellten Sonnenschirms zu verlangen.
interessante Thematik!
Leider kenn ich mich auch nicht aus, aber mich interessiert, wie liefe solch ein Prozess denn ab. Also was müsste der Vermieter alles einhalten, bis es vor Gericht ginge?
Reicht ein Brief, indem er den Mieter zur Entfernung auffordert, bis er klagen gehen könnte? Oder was muss alles gemacht werden?