Was ist zu tun wenn eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingetroffen ist wo Vergleichbetrag von 350 Euro gehahlt werden soll?
Es wird vorgeworfen etwass runtergeladen worden zu sein.
Es könnte von anderen Personen gemacht worden sein.
Die Vorgeworfene IP adresse entspricht nicht der im Fritzbox hinterlassenen IP adresse.
Was wäre jetzt zu tun.
MFG
Hallo,
- Alternative: Gar nichts tun
sehr schlecht, dann wird der Abmahnende höchst wahrscheinlich klagen. Selbst wenn sich dann dei Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellt: der Abgemahnte muss erst einmal Kosten auslegen. Wenn die Gegenseite dann nicht zahlen kann, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
- Alternative: In einer schriftlichen Antwort bestreiten,
dass überhaupt etwas herunter geladen wurde, jedenfalls nicht
von diesem PC und jedenfalls nicht von Ihnen. Eine Zahlung
ausdrücklich ablehnen und bei nochmaligem Auftreten einer
Zahlungsaufforderung mit dem Rechtsweg drohen.
wenn es 100% klar ist, dass der Abmahngrund falsch ist, dann kann man negative Feststellungsklage erheben.
Eine Gegenabmahnung wäre ebenfalls möglich. Man mahnt den Abmahner seinerseits ab, die Anschuldigungen entspr. zu unterlassen…
- Alternative: Zahlen, weil doch „etwas“ illegal auf den
betreffenden Computer runtergeladen wurde und die Firma zu
Recht mahnt.
Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, sollte man das tun, ggf. aber die Unterlassungserklärung modifizieren.
Dass die IP-Adresse in der Fritz-Box nicht derer im Schreiben entspricht, ist bei synamischen IP-Adressen normal, weil min. alle 24 Stunden der Anschluss kurz getrennt wird und man eine neue IP-Adr. erhält. Anders wäre es, wenn es eine statische IP-Adr. ist. In dem Fall wäre man fein raus.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren.
Holygrail