Schönen guten Tag!
Folgender Fall:
_Person A erfährt, dass Person B im Internet Unwahrheiten über sie verbreitet. Person A erwirkt bei Rechtsanwalt C eine unterlassungserklärung, die Person B unterzeichnet. Person B verpflichtet sich darin, keine weiteren Unwahrheiten über Person A im Internet zu verbreiten. Ansonsten wird eine Strafzahlung in Höhe von 5.000 Euro fällig.
Nach einigen Wochen findet Person A neue Unwahrheiten über sich im Internet, die von Person B eingestellt wurden. Damit verstößt Person B gegen die Unterlassungserklärung und die Strafzahlung von 5.000 Euro wird fällig._
Meine Frage: Wer bekommt das Geld?
a) Person A als Geschädigte
b) Rechtsanwalt C als Verfasser der Unterlassungerklärung
c) die Justizbehörden, also der Staat
d) Sonstige (wer?)
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Heinrich