unterlassungserklärung?frist bis zum 7.7?

hallo!
ein freund von mir,hat ein grosses problem:
er hatte über ebay ware ersteigert…er hat pünktlich gezahlt und hat ware nie erhalten…nach mehrmaligen email verkehr von einem ganzen monat hat mein freund ihn wegen verdacht auf betrug angezeigt.
doch er hatte auch auf der auktionsplattform im bewertungsforum folgendes geschrieben:
„Vorsicht Betrüger verkauft ware und liefert nicht, da gibts nur eins anzeige!“
Geld hat er einbehalten ware nie erhalten flüchtet sich in ausreden."
ja, auf diese bewertung hin, hat mein freund jetzt einen brief vom anwalt erhalten…muss ja nicht den ganzen brief vorlesen…halt nen standard brief…
indem er aufgefordert wird eine unterlassungserklärung bis zum 7.7 unterschrieben zurück zu schicken.

sowie die beleidiungen aus dem bewertungsforum löschen zu lassen.
doch diese frist halte ich völlig inakzeptabel, da er heute erst den brief erhalten hat, ist so eine ffrist überhaupt zulässig?

der anwalt möchte für den brief nach brago und einem schadenswert von Dm 5000,- von meinem freund 320,-, ist dies rechtens?
und kann er sich in irgend einer art und weise dagegen wehren???

vielen dank für eine antwort…
ciao
sven.

Hi Sven,

soweit ich weiß kann man Bewertungen in e-bay garnicht zurücknehmen.

Zu dem Hauptproblem habe ich leide keine Lösung :frowning:

Michael

Moien!

Erstmal keine Panik!

Die genauen gesetzlichen Grundlagen kann ich jetzt nicht nennen (da ich mir net sicher bin), aber ich sehe da zwei Probleme für diesen Betrüger…

erstens der Streitwert… wie soll er nachweisen, daß er durch die Bewertung Schaden erleitet und der Streitwert angemssen ist??? Ggf wird dieser vor Gericht geklärt…

zweitens die Durchsetzung! dazu müßte er dich ja verklagen und nachweisen, daß er kein Betrüger ist und wenn du deine hier getägtigten Behauptungen nachweisen kannst wird das schwer werden ;o))

Drittens gehe ich davon aus, daß dies nur ein „Bluff“ ist um dich einzuschchtern, daß du nicht weiter gegen ihn vorgehst und von daher würde ich das einfach ignorieren…

Ich würde dem Anwalt (der ist nunmehr dein Ansrpechpartner) schreiben, daß sein Mandant eine Frist von 7 Tagen hat die Ware auszuhändigen bzw. das Geld zurück zu zahlen. Auf die Unterlassungserklärung würde ich gar nicht eingehen.

Beachte aber, daß du Formulierungen wie „sonst erstatte ich Strafanzeige“ unterlassen sollst, da dies in den Bereich der Nötigung erfolgt. Ich würde da so etwas schreiben wie

„Bei Nichteinhaltung der Frist werde ich die notwendigen rechtlichen Schritte in Angriff nehmen und strafrechtliche Konsequenzen überdenken“

Je nach Schadenssumme muß man natürlich auch in Erwägung ziehen einen Anwalt einzuschalten

Bernd

Hallo und danke für die antwort:

Die genauen gesetzlichen Grundlagen kann ich jetzt nicht
nennen (da ich mir net sicher bin), aber ich sehe da zwei
Probleme für diesen Betrüger…

erstens der Streitwert… wie soll er nachweisen, daß er
durch die Bewertung Schaden erleitet und der Streitwert
angemssen ist??? Ggf wird dieser vor Gericht geklärt…

>>>>>>>>> ja da seh ich auch ein problem, genau wie die zu kurzte frist zur beseitigigun der verleumnungen.

zweitens die Durchsetzung! dazu müßte er dich ja verklagen und
nachweisen, daß er kein Betrüger ist und wenn du deine hier
getägtigten Behauptungen nachweisen kannst wird das schwer
werden ;o))

>>>>>>>>>>*g* ich persönlich bin davon überzeugt das er es abgeschickt hat, und die post etwas verschlampt hat.
er hat schon>40Positiv bewertungen und hier gehts um lächerlichkeiten im 50Maak bereich.
mir gehts mehr um schadensbegrenzuung für meinen freund.

Drittens gehe ich davon aus, daß dies nur ein „Bluff“ ist um
dich einzuschchtern, daß du nicht weiter gegen ihn vorgehst
und von daher würde ich das einfach ignorieren…

>>>>>>>>hehe…weiteres problem: mein freund war schon bei der polizei(hoffentlich hat wegen VERDACHT auf betrug anzeige erstattet)

Ich würde dem Anwalt (der ist nunmehr dein Ansrpechpartner)
schreiben, daß sein Mandant eine Frist von 7 Tagen hat die
Ware auszuhändigen bzw. das Geld zurück zu zahlen. Auf die
Unterlassungserklärung würde ich gar nicht eingehen.

Beachte aber, daß du Formulierungen wie „sonst erstatte ich
Strafanzeige“ unterlassen sollst, da dies in den Bereich der
Nötigung erfolgt. Ich würde da so etwas schreiben wie

>>>>>>>lol sowas hat er auch schon per mail geschrieben…
dieser hitzkopf :frowning:(

„Bei Nichteinhaltung der Frist werde ich die notwendigen
rechtlichen Schritte in Angriff nehmen und strafrechtliche
Konsequenzen überdenken“

Je nach Schadenssumme muß man natürlich auch in Erwägung
ziehen einen Anwalt einzuschalten

>>>>>danke, ich werde es ihm weitergeben.
viele grüsse
sven.

immer diese Hitzköpfe ;o)))

Hallo und danke für die antwort:

Die genauen gesetzlichen Grundlagen kann ich jetzt nicht
nennen (da ich mir net sicher bin), aber ich sehe da zwei
Probleme für diesen Betrüger…

erstens der Streitwert… wie soll er nachweisen, daß er
durch die Bewertung Schaden erleitet und der Streitwert
angemssen ist??? Ggf wird dieser vor Gericht geklärt…

>>>>>>>>> ja da seh ich auch ein
problem, genau wie die zu kurzte frist zur beseitigigun der
verleumnungen.

Man kanns als Vorteil sehen, denn ggf. sieht der Richter das auch und unseriöse Anwälte mögen die uach net ;o)))

zweitens die Durchsetzung! dazu müßte er dich ja verklagen und
nachweisen, daß er kein Betrüger ist und wenn du deine hier
getägtigten Behauptungen nachweisen kannst wird das schwer
werden ;o))

>>>>>>>>>>*g* ich persönlich bin
davon überzeugt das er es abgeschickt hat, und die post etwas
verschlampt hat.
er hat schon>40Positiv bewertungen und hier gehts um
lächerlichkeiten im 50Maak bereich.
mir gehts mehr um schadensbegrenzuung für meinen freund.

Naja…50 Bewertungen „schaff“ ich mir auch schnelm bei Ebay ;o))

Drittens gehe ich davon aus, daß dies nur ein „Bluff“ ist um
dich einzuschchtern, daß du nicht weiter gegen ihn vorgehst
und von daher würde ich das einfach ignorieren…

>>>>>>>>hehe…weiteres problem: mein
freund war schon bei der polizei(hoffentlich hat wegen
VERDACHT auf betrug anzeige erstattet)

Ist kein Problem, denn der Verdacht auf Betrug besteht ja und von daher die Anzeige berechtigt ;o))

Ich würde dem Anwalt (der ist nunmehr dein Ansrpechpartner)
schreiben, daß sein Mandant eine Frist von 7 Tagen hat die
Ware auszuhändigen bzw. das Geld zurück zu zahlen. Auf die
Unterlassungserklärung würde ich gar nicht eingehen.

Beachte aber, daß du Formulierungen wie „sonst erstatte ich
Strafanzeige“ unterlassen sollst, da dies in den Bereich der
Nötigung erfolgt. Ich würde da so etwas schreiben wie

>>>>>>>lol sowas hat er auch schon per
mail geschrieben…

Naja…per Mail ist net sooo schlimm, da die kaum beweiskräftig ist ;o))

Bernd

find ich aber auch .-)))

erstens der Streitwert… wie soll er nachweisen, daß er
durch die Bewertung Schaden erleitet und der Streitwert
angemssen ist??? Ggf wird dieser vor Gericht geklärt…

>>>>>>>>> ja da seh ich auch ein
problem, genau wie die zu kurzte frist zur beseitigigun der
verleumnungen.

Man kanns als Vorteil sehen, denn ggf. sieht der Richter das
auch und unseriöse Anwälte mögen die uach net ;o)))

>>>>>>>>>>>>lol,hast recht :wink:

>>>>>>>>>>*g* ich persönlich bin
davon überzeugt das er es abgeschickt hat, und die post etwas
verschlampt hat.
er hat schon>40Positiv bewertungen und hier gehts um
lächerlichkeiten im 50Maak bereich.
mir gehts mehr um schadensbegrenzuung für meinen freund.

Naja…50 Bewertungen „schaff“ ich mir auch schnelm bei Ebay
;o))

>>>>>>>schon richtig, ich kann mir auch schnell fünfzg und mehr bewertungen holen,…
aber dan würde ich doch keinen betrug wegen 50maak begehen, wäre mir dan zu risiko reich…find ich zumindest…
und leider sind die bewertungen von meinem freund die einzigen negativen.

Ist kein Problem, denn der Verdacht auf Betrug besteht ja und
von daher die Anzeige berechtigt ;o))

>>>>>>aber es gibt doch nen unterschied zw. ner anzeige wegen betrug und ner anzeige wegen verdacht auf betrug oder ??

ciao
sven