unterlassungserklärung / hartz iv

Angenommen: jemand verwendet ein Bild eines Onlineshops für ein Produkt für seine private Auktion auf Ebay. Es geht um ein Produkt was in dem Onlineshop ca. 15€ kostet. Die Auktion startet für 1€. Nach 2-3 Tagen wird die Auktion, auf die bereits geboten wurde (ca. 3€) entfernt. Aufgrund der verwendung des Fotos. Nun kommt ein Brief einer Anwaltskanzlei, man solle eine Unterlassungerklärung unterschreiben, ausserdem 300€ bezahlen. 120€ für den Onlineshop, 180€ Anwaltskosten.

Problem: Dieser Jemand kannte sich leider nicht mit den Bilderrechten aus. Das Bild hat er im übrigen sogar nur zum Teil benutzt. Er wollte auch keinen grossen Gewinn an diesem mehrere Jahren alten Produkt machen, ist von ca. 4-5€ ausgegangen. Ausserdem bekommt dieser Jemand gerade Hartz IV und somit ist es für ihn nicht möglich diesen Betrag zu bezahlen.

Was kann dieser Jemand tun? Ist es möglich ohne selbst einen Anwalt einzuschalten, etwas zu tun? Ratenzahlung zuvereinbaren? Oder kann das nur ein Anwalt? Und wie sieht es eigentlich aus mit den Beträgen? 120€ für ein Foto, für ein Produkt das ca. 15€ Wert ist? Unterlassungserklärung unterschreiben wie sie ist? Selbst eine aufsetzen? Muster aus Internet?

Hoffentlich hat jemand einen Rat.
Vielen Dank schon mal für die Mühe.

Hallo,

ich erteile keine Rechtsberatung sondern äußere lediglich meine Meinung!

Angenommen: jemand verwendet ein Bild eines Onlineshops für
ein Produkt für seine private Auktion auf Ebay. Es geht um ein
Produkt was in dem Onlineshop ca. 15€ kostet.

Es wird ein Bild verwendet, dass einem anderen gehört. Wie hoch der Erlös sein wird ist dabei völlig egal.

Anwaltskanzlei, man solle eine Unterlassungerklärung
unterschreiben, ausserdem 300€ bezahlen. 120€ für den
Onlineshop, 180€ Anwaltskosten.

Der Anwalt hat eine Dienstleistung erbracht. Dafür will er nun Geld haben. Das ist zunächst völlig ok.

Die Höhe richtet sich sicher nach dem Streitwert. Dabei geht es darum, welcher „Schaden“ durch die Verwendung des Bildes entstanden ist - nicht, welcher Gewinn bei eBay damit gemacht wurde.

Problem: Dieser Jemand kannte sich leider nicht mit den
Bilderrechten aus.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Hätte sich derjenige eben erkundigen müssen, ob er Bilder einer fremden Website verwenden darf.

Er wollte auch keinen grossen Gewinn an diesem
mehrere Jahren alten Produkt machen, ist von ca. 4-5€
ausgegangen.

Wenn ich jemandem den Computer wegnehmen ist ihm doch auch egal, wozu ich ihn verwenden will und ob ich wusste, dass ich nicht einfach fremder Leute Computer mitnehmen darf.

Ausserdem bekommt dieser Jemand gerade Hartz IV
und somit ist es für ihn nicht möglich diesen Betrag zu
bezahlen.

Das Einkommen spiel dabei keine Rolle. Der Anwalt hat gearbeitet und möchte diese Arbeit nun bezahlt haben Hartz-IV oder nicht.

Was kann dieser Jemand tun? Ist es möglich ohne selbst einen
Anwalt einzuschalten, etwas zu tun?

Alles ist ohne Anwalt möglich. Die Frage ist nur, ob es klug ist.

Ich persönlich würde pokern.

Bekommt der Anwalt weder Unterlassungserklärung noch Geld, kann dieser vor Gericht klagen. Jedoch muss der Kläger (wohl der Onlineshop) alle Kosten bei Gericht (Prozesskosten) vorstrecken und diese dann von dem „Täter“ einfordern.

Wenn dieser schon die 300,- EUR nicht bezahlen kann, so wird die Prozesskosten schon erst recht nicht zahlen können. Damit geht der Onlineshop das Risiko ein, vielleicht niemals Prozesskosten zurück zu bekommen. Dann hat er Anwalt UND Prozesskosten am Hals.

Das nennt sich dann „Prozesskostenrisiko“.

Ich persönlich würde mit dem Betreiber (Geschäftsführer) des Onlineshops telefonieren und ihm die Situation erklären.

Ihm erklären, dass es sich NICHT um einen Händler handelt, sondern um einen Hartz-IV-Empfänger, der dringend Geld benötigt und deshalb einige Gegenstände verscheuern wollte.

Dann würde ich ihm anbieten, gegen Einstellung die Anwaltskosten bis z.B. 120,- EUR mit 10,- EUR pro Monat zu übernehmen und ihm klar machen, dass er mehr niemals bekommen wird. Es ist weder pfändbares Einkommen noch Vermögen (sollte ja verscheuert werden) vorhanden. 300,- EUR wird nicht unterschrieben. Der Shop könne ja das Prozesskostenrisiko eingehen und klagen.

Ganz ohne etwas zu bezahlen wird derjenige nicht davon kommen. Aber „runterhandeln“ würde ich versuchen, um mit einem blauen Auge davon zu kommen.

Und wie sieht es eigentlich aus mit den Beträgen? :120€ für ein Foto, für ein Produkt das ca. 15€ Wert ist?

Produktwert spielt keine Rolle - siehe oben.

Unterlassungserklärung unterschreiben wie sie ist?

wie gesagt - ich würde pokern und Klage abwarten :smile:

Selbst eine aufsetzen? Muster aus Internet?

Wird eh nicht akzeptiert werden. Bringt also nix

Ich hoffe es hilft.

Hallo meinereiner (ist das nicht der schlaue Hase von Walt und Disney :wink: ??),

Spaß beiseite - zum ernsten Teil:

  1. Leider darf ich keine Rechtsberatung machen;
  2. ich darf aber meine persönliche Meinung sagen und Erfahrungen weitergeben.

Zum Sachverhalt:

  1. dumm gelaufen, normalerweise keine Chance etwas dagegen zu machen; Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Urheberrecht kennt eigentlich jeder. Es kommt ja auch keiner auf die Idee, sich MC Don… zu nennen oder deren Logo für die Werbung zu verwenden. Zumal im Moment die „Künstlersozialkasse“ durch die Medien geistert.

  2. die Anwälte werden nur ihre eigene Unterlassungserklärung akzeptieren. Wenn die nicht zu haarig ist: unterschreiben und abschicken.

  3. Zum verhandeln braucht man keinen Anwalt. Am besten dort anrufen (selbst gut drauf sein) und einen Vergleich anbieten. Der Name des zuständigen Anwaltes steht in deren Anschreiben zur Unterlassungserklärung. Das Aktenzeichen parat haben. Dem Anwalt - genau wie hier - erklären, dass das nicht so geplant war und man das mit dem Urheberrecht nicht wußte. Auch sagen das man Hartz IV hat (ggf. Privatinsolvenz droht). Und denen für beide Kostennoten einen Vergleich anbieten. Ich perönlich würde denen als Hartzer höchstens zusammen 50 EUR anbieten - allerhöchstens - eher weniger. Was wollen die machen? Klagen - ja. O.K. ist nicht die erste Klage, die so läuft. Und danach haben die einen Titel und die Kosten trotz gewonnenenem Prozess am Hals. Als Hartzer ist man immer unter der Pfändungsfreigrenze. was machen die dann? Gerichtsvollzieher losschicken? Kostet die jedesmal 20 EUR und der Ertrag ist NULL.

  4. Vorsichtshalber bei der Bank das eigene Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

  5. Wenn wir schon beid en Beträgen sind: die Kosten für das Urheberrecht (120 EUR) sind sicherlich noch zu vertreten. Soviel kostet heute ein guter Fotograf.
    Aber die für die RA-Gebühren halte ich für überzogen. Habe gerade keine RA-Gebührentabelle zur Hand - aber die gibt es ja im Internet. Dort mal bei Streitwert 120 EUR und von mir aus 12/10 Geschäftsgebühr nachsehen + Auslagen.

Viel Erfolg

ich denke mal da spielt hartz4 keine rolle mehr wenns so ist sorry dann hat derjenige die a-karte und ob da man als einzelperson und privatmensch was machen kann ? glaube ich nicht ber einfach mal den weg der prozesskostenbeihilfe gehen und sehen was ein gericht dazu sagt

Hallo,

tut mir leid, mit Onlinegeschäften kenne ich mich nicht aus.
Sollte die Forderung zu Recht bestehen, spielt der Bezug von ALG-II keine Rolle. Außer, dass der Gläubiger seine Forderung bei einem ALG-II-Bezieher kaum einziehen kann.

L.G.

Schreib bitte nächstes Mal in der Ich- form oder wenn es einen Freund betrifft in dessen Auftrag. Das ganze liest sich dann besser! Wir sind hier nämlich keine Anwälte! Ich bin Hartz IV Experte! Mit Copyrights habe ich nichts zutun! Als Empfänger von ALG II kannst du mit deinem Bewilligungsbescheid beim Gericht Beratungshilfe beantragen und einen Anwalt aufsuchen, der Dich kostenfrei zum Thema berät.
Dass man keine Bilder klauen sollte hast Du ja bereits gelernt :smile:.

Gruß Gwenhyfar

Hi,
dumm gelaufen.
Hat mit Harzt IV wenig bis gar nichts zu tun. Du kannst Beim zuständigen Gericht einen Beratungsschein beantragen und damit fallen Die Anwaltskosten weg.
Ich habe aber schon gehört, dass das öfter vor kommt. Es gibt Anwälte, die darauf spezialisiert sind. Und ihr Leben mit solchen Dingen finanzieren.
Recherchier mal darüber im Internet. Ich habe im Hinterkopf, dass man dagegen was machen kann. Ich glaube der Anwalt müsste eine Beauftragung oder so vorlegen. Bin mir aber nicht sicher und Du darfst Dich nicht auf meine Auskunft verlassen.
R.

schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungserkl%C3%A4…

sorry, da kann ich nicht helfen

Leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Ich würde auf keinen Fall eine Anerkenntnis unterschreiben. Dann erwirkt die Gegenseite einen Titel, der 30 Jahre gilt. Da von einem Hartz IV-Empfänger nichts zu holen ist, würde ich das der Anwaltskanzlei mitteilen. Genau so und darauf hinweisen, dass weitere Kosten nicht akzeptiert werden. Sie müssten den „täter“ verklagen, also weitere Kosten vorlegen. Vielleicht lassen sie ihn dann au den Fängen. Rechtlich ist er dran, da er ja tatsächlich das Urheberrecht gebrochen hat.

Hans

Kann Ihnen nur den raten ein Anwalt zu nehmen.
Das Thema kam auch schon öfters im TV (z.B stern TV,…)

Hallo,

dumm gelaufen, du bist da denen aufgesetzt die auf sowas dirkt aus sind und suchen und damit Geld verdienen.

Wende dich am besten erst mal an den Verbraucherschutz, ist es bereits ein schwarzes Schaff, wissen die es, ansonsten geben sie dir den besten Rat in dieser Sache.

MfG

Gerhard

Also bezüglich einer Ratenzahlung kann man sich selber mit dem Anwalt in Verbindung setzen. Ob die Beträge so rechtmäßig sind, kann ich leider nicht sagen. Obwohl mir 180 € Anwaltskosten für das Schreiben eines Briefes ziemlich hoch vorkommen. Da würde ich dann gegebenenfalls selber einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren. Ein Beratungsgespräch ist glaube ich nicht so teuer. Vielleicht einfach mal einen Anwalt anrufen und fragen. Der kann dann auch sagen, ob die Unterlassungserklärung so in Ordnung ist. Ob derjenige sich mit den Bilderrechten auskannte ist leider nicht relevant. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Ich wünsche viel Glück.

Hallo, meinereiner81! Tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt ein altes Sprichwort. Da hilft nur eins: Hin zum Amtsgericht und „Beratungskostenhilfe“ für die Inanspruchnahme eines Anwalts beantragen… Viel Glück!

Da bin ich kein Experte, hüte mich aber total, wegen der urheberrechtlichen ansprüche eingestellter bilder im internet, auch nur „ein fitzelchen“ von so nem foto zu nutzen für eigene sachen im internet. Da hilft wirklich nur ein echter experte, m.E. nur ein Anwalt.

Hallo,

offensichtlich handelt es sich um das Urheberrecht.
Wie auch oft genug bei Downloads von Musik, Videos etc.
Hartz 4 schützt nicht vor Strafe. Jedoch würde dieser jemand bei kleinem Einkommen Beratungskostenbeihilfe bekommen, damit er vor Gericht die gleiche Chance hat wie jeder andere.
Ich habe bei einem eigenen Fall mit der Gegenseite verhandelt. Dabei hat mir ein Anwalt geholfen auch mit der Erstellung der Unterlassungserklärung.
Der Anwalt konnte die Forderung herabsetzen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Viel Glück für den Jemand und Grüße an Dich

Franjo

Sorry,

aber ich bin Expertin für Hartz IV und nicht für Internetrecht. Deine Frage hast du im falschen Bereich gestellt.

gruß
flottebiene