Hallo,
ich erteile keine Rechtsberatung sondern äußere lediglich meine Meinung!
Angenommen: jemand verwendet ein Bild eines Onlineshops für
ein Produkt für seine private Auktion auf Ebay. Es geht um ein
Produkt was in dem Onlineshop ca. 15€ kostet.
Es wird ein Bild verwendet, dass einem anderen gehört. Wie hoch der Erlös sein wird ist dabei völlig egal.
Anwaltskanzlei, man solle eine Unterlassungerklärung
unterschreiben, ausserdem 300€ bezahlen. 120€ für den
Onlineshop, 180€ Anwaltskosten.
Der Anwalt hat eine Dienstleistung erbracht. Dafür will er nun Geld haben. Das ist zunächst völlig ok.
Die Höhe richtet sich sicher nach dem Streitwert. Dabei geht es darum, welcher „Schaden“ durch die Verwendung des Bildes entstanden ist - nicht, welcher Gewinn bei eBay damit gemacht wurde.
Problem: Dieser Jemand kannte sich leider nicht mit den
Bilderrechten aus.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Hätte sich derjenige eben erkundigen müssen, ob er Bilder einer fremden Website verwenden darf.
Er wollte auch keinen grossen Gewinn an diesem
mehrere Jahren alten Produkt machen, ist von ca. 4-5€
ausgegangen.
Wenn ich jemandem den Computer wegnehmen ist ihm doch auch egal, wozu ich ihn verwenden will und ob ich wusste, dass ich nicht einfach fremder Leute Computer mitnehmen darf.
Ausserdem bekommt dieser Jemand gerade Hartz IV
und somit ist es für ihn nicht möglich diesen Betrag zu
bezahlen.
Das Einkommen spiel dabei keine Rolle. Der Anwalt hat gearbeitet und möchte diese Arbeit nun bezahlt haben Hartz-IV oder nicht.
Was kann dieser Jemand tun? Ist es möglich ohne selbst einen
Anwalt einzuschalten, etwas zu tun?
Alles ist ohne Anwalt möglich. Die Frage ist nur, ob es klug ist.
Ich persönlich würde pokern.
Bekommt der Anwalt weder Unterlassungserklärung noch Geld, kann dieser vor Gericht klagen. Jedoch muss der Kläger (wohl der Onlineshop) alle Kosten bei Gericht (Prozesskosten) vorstrecken und diese dann von dem „Täter“ einfordern.
Wenn dieser schon die 300,- EUR nicht bezahlen kann, so wird die Prozesskosten schon erst recht nicht zahlen können. Damit geht der Onlineshop das Risiko ein, vielleicht niemals Prozesskosten zurück zu bekommen. Dann hat er Anwalt UND Prozesskosten am Hals.
Das nennt sich dann „Prozesskostenrisiko“.
Ich persönlich würde mit dem Betreiber (Geschäftsführer) des Onlineshops telefonieren und ihm die Situation erklären.
Ihm erklären, dass es sich NICHT um einen Händler handelt, sondern um einen Hartz-IV-Empfänger, der dringend Geld benötigt und deshalb einige Gegenstände verscheuern wollte.
Dann würde ich ihm anbieten, gegen Einstellung die Anwaltskosten bis z.B. 120,- EUR mit 10,- EUR pro Monat zu übernehmen und ihm klar machen, dass er mehr niemals bekommen wird. Es ist weder pfändbares Einkommen noch Vermögen (sollte ja verscheuert werden) vorhanden. 300,- EUR wird nicht unterschrieben. Der Shop könne ja das Prozesskostenrisiko eingehen und klagen.
Ganz ohne etwas zu bezahlen wird derjenige nicht davon kommen. Aber „runterhandeln“ würde ich versuchen, um mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Und wie sieht es eigentlich aus mit den Beträgen? :120€ für ein Foto, für ein Produkt das ca. 15€ Wert ist?
Produktwert spielt keine Rolle - siehe oben.
Unterlassungserklärung unterschreiben wie sie ist?
wie gesagt - ich würde pokern und Klage abwarten 
Selbst eine aufsetzen? Muster aus Internet?
Wird eh nicht akzeptiert werden. Bringt also nix
Ich hoffe es hilft.