Ich habe für meinen Chef drei Aufträge für das Schalten von Werbeanzeigen unterschrieben, da er und ich davon ausgingen, dass es sich hierbei um die Verlängerung einer bestehenden Anzeige aus dem letzten Jahr handelt. Nun stellte sich heraus, dass es sich hierbei um Betrüger handelt, die den Rechnungsbetrag bereits vom Konto abgebucht haben. Es gibt zwar die Möglichkeit zu klagen, aber sicher ist es leider nicht, ob Erfolgsaussichten bestehen.
Mein Chef möchte jetzt, dass solche Dinge aus meinem Kompetenzbereich genommen werden und dass ich eine Unterlassungserklärung unterschreibe. Die dadurch entstandenen Kosten möchte er mir auf einen bereits bestehenden Fortbildungsvertrag (Zusatz zum Arbeitsvertrag, der ab dem 18.09.2010 über 12 Monate gilt) zurechnen.
An sich habe ich kein Problem mit dieser Unterlassungserklärung. Meine Frage ist nur, ob er das überhaupt darf und ob die 12 Monate aus dem Fortbildungsvertrag mit Datum von dieser Unterlassungserklärung neu zu laufen beginnen oder ob diese Forderung (Fortbildungskosten + „Schadenersatz“) mit dem 18.09.2011 erlischen?
irgendwie verstehe ich nicht warum Schadensersatz gefordert wird, wenn der Chef informiert war und in seinem Auftrag unterschrieben wurde? OK ich könnte es verstehen, wenn er von nichts gewusst hat, aber so?
Wenn bis jetzt die Befugniss bestandt so etwas zu unterschreiben kann meines erachtens nicht rückwirkend dieses Recht entzogen werden. Wenn diese Befugniss für die Zukunft entzogen werden soll, soll er doch einfach ein Schriftstück aufsetzen in dem er dieses Recht zurückzieht. Eine Unterlassungserklärung in dem Schadensersatz gefordert wird würde ich auf keinem Fall unterschreiben, zumindest würde ich mich vorher von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Auch würde ich auf keinem Fall diese Forderung mit einem Fortbildungsvertrag verknüfen, das sind aus meiner Sicht zwei verschiedene Sachen die nichts miteinander zu tun haben.
Wie gesagt ich würde empfehlen einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Dein Chef kann Deine Kompetenzen ändern…
Dein Chef kann keinen Schadenersatz verlangen wenn Du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast.
Zumal Du auch noch geschrieben hast ER und Du gingen davon aus…
Die Fortbildung sollte nichts damit zu tun haben.
Warum gehst Du nicht einfach zu Deinem Chef und sagst ihm, Du hast nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt - und auch er war der Meinung…
Wenn es sich um Betrüger handelt, dann sollte Dein Chef auf jeden Fall klagen…
Hallo,
ich bräuchte da noch einige Informationen. Was will er dir genau in Rechnung stellen, wie hoch ist der Betrag und warum will er das an die Fortbildungskosten koppeln?
Ahoi roseshakur,
*dass es sich hierbei um Betrüger handelt, die den
Rechnungsbetrag bereits vom Konto abgebucht haben.*
ich setze voraus dass:
a. bekannt ist mit einer 6 wöchigen Frist, der Betrag zurückbuchbar ist.
b. Strafanzeige gestellt wurde.
Was das Thema Haftung anbetrifft gibt es ein dreistufiges Haftungsmodell abhängig vom Verschuldensgrad.
Keine Haftung des AN bei leichter Fahrlässigkeit, keine anteilige Haftung bei mittlerer Fahrlässigkeit und eine grundsätzlich volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens. Letzteres sehe ich nicht als gegeben an.
Eine Kompetenzbeschneidung liegt durchaus im Bereich des Direktionsrechtes. An dem Beendigungstermin des zusätzlichen AV ändert dies allerdings nichts.
Die eventuelle Kostenerstattungsfrage solltest Du, mit Hinweis auf *keine grobe Fahrlässigkeit* nochmals mit Deinem Chef besprechen.
Ansonsten rate ich einen BR (falls vorhanden) und oder einen RA hinzuzuziehen.
Das alles hört sich nicht sehr serious aus. Fehler passieren und über kriminelle machenschaften kann mann auch nichts dafür.
Über eventuelle finanzielle Schaden, egal welche, hat einzig und allein die firma zu tragen. Mit diesem Risiko müss die Geschäftsleitung Leben. Unterlassungserklärung Ja oder Nein, ist Wurst solange das du dafür weniger Lohn kriegst.
Egal wie bunt und durch die Blume das dargestellt wird, hört es an wie ein art bestrafung für fehlverhalten das mann eigentlich nichts dafür.
Das wäre so das mann alle Bankangestellten bestrafen wird wenn die überfallen wird!
Such dir Rechtsbeistand wenn du 100% Klarheit haben will.
Hallo,
ich kenne die rechtliche Lage nicht, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass du persönlich für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kannst. Schließlich hast du doch einvernehmlich und im Auftrag für deinem Chef gehandelt. Darüber hinaus hat die Begleichung des Schadens meines Erachtens nichts mit einer anderen Vereinbarung zu tun, nämlich dem bestehendem Fortbildungsvertrag.
Eventuell lässt sich der Schaden anderweitig beheben? Private Haftpflichtversicherung? Ob die zuständig ist bei beruflichen Belangen, weiß ich nicht.
Betriebliche oder berufliche Haftpflichtversicherung?
Aber auch da scheint mir fraglich, ob eine Haftpflichtversicherung einspringt, wenn man einem Betrüger aufgesessen ist.
Entscheidend ist für nach meinem Rechtsempfinden, dass du einvernehmlich und im Auftrag deines Chefs gehandelt hast. Dann ist es sein Problem, das er nicht auf dich abwälzen kann.
toitoitoi
bürgerin
Er möchte mir die Kosten, die dadurch entstanden sind (ca. 1500 €) auf meinen bestehenden Fortbildungsvertrag koppeln. Ich gehe davon aus, dass er davon ausgeht, dass dieser Vertrag neu zu laufen beginnt und ich dann länger an sein Unternehmen gebunden bin. Und das ist hier auch meine Frage: Der ursprüngliche Vertrag läuft ab 18.09.2010 12 Monate (die Forderung ist somit am 18.09.2011 erloschen). Wenn ich jetzt diese Erklärung unterschreibe, weiß ich nicht, ob ich bis Ende Januar 2012 warten muss, bis die Fortbildungskosten erloschen sind.
Ja diese 6 Wochen Frist war leider schon vorbei und der Chef möchte nicht klagen bzw. Strafanzeige stellen, da das mit weiteren Kosten verbunden wäre und der Ausgang des Verfahrens nicht 100% sicher ist (Richter sind schließlich unabhängig). Aber danke für den HInweis, dass sich an meinem Fortbildungsvertrag nichts ändert. Ich habe nämlich keine Lust mich mit meinem Chef zu streiten - wenn der Vertrag ausgelaufen ist, werde ich mir sowieso einen neuen AG suchen
Es ist kaum vorstellbar, dass der Arbeitgeber die Kosten vom Arbeitnehmer zurück verlangen kann.
Dass die Kompetenz zur Erledigung dieser Aufgaben an andere übertragen wird, bleibt dem Arbeitgeber doch unbenommen.
Richtig weiterhelfen kann hier nur die Auskunft eines Rechtsanwaltes, Fachgebiet Arbeitsrecht, ein Anruf wäre schon sehr lohnenswert.
m. E. werden hier 2 Sachverhalte miteinander vermischt. Der Schaden soll wohl das Fortbildungsbudget mindern, d. h. ist es aufgebraucht, soll der Mitarbeiter nicht mehr gedeckte Kosten selbst tragen?
Frage: Ist der AN schadensersatzpflichtig?
Handelte der AN leicht fahrlässig, haftet er überhaupt nicht für den entstandenen Schaden, bei mittlerer, sozusagen “normaler” Fahrlässigkeit wird der Haftungsumfang zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer voll.
Ich meine den AN trifft im vorliegenden Fall kein Verschulden, der Schaden geht zu Lasten des Unternehmens. Sollte dies doch nicht zutreffen, stellt sich die Frage, ob das Unternehmen eine Aufrechnung von Fortbildungskosten und Schadensersatz vornehmen darf. Das müsste ein Anwalt beantworten. Selbst wenn er dies bejaht, hielte ich ein solches Vorgehen für wenig sinnvoll.
Ein neues Startdatum für den Fortbildungsvertrag ergibt sich m. E. nicht automatisch, sondern durch erneute Vereinbarung.
Aber wie gesagt: Eine anwaltliche Stellungnahme wäre sicherlich hilfreich.
Ganz kann ich deinen eintrag nicht verstehen.
Wenn ich das lese will er dir den bereich wieder wegnehmen.
das ist soweit auch ok
ansich brauch er noch nicht einmal ne unterlassungs erklärung schreiben
Anweisung reicht , aber ok er sichert sich ab
nun meine frage
du sollst den schaden irgendwie innerhalb des jahres ersetzen ?
(gehaltabzug) ???
für den entstandenen schaden muss er selbst aufkommen wenn ER kto Volmachten zu ausszahlungen dieser Beträge selbst hat
D.h. da wie du schreibst ihr beide diesen fehler machtet ist es sein unternehmerrisches risiko
es dei denn du hast Grob fahrlässig oder mit vorsatz gehandelt
klär das ab oder teil mir genaue infos mit
kann ansich mit dem zweiten berichtteil von dir nicht viel anfangen
gruss
Hi,
sorry für die späte Antwort, aber ich ungeplant 1 woche auf einer Messe ohne Internetzugang.
Durch die komplexe Vertragssituation, die vom regulären abweicht, empfehle ich dir dringend den Gang zum anwalt. Du läufst zu leicht Gefahr etwas falsch zu machen. Ich verstehe ohnehin nicht, was da in diesem Fall eine Unterlassungserklärung soll. Die wird ja normalerweise abgegeben, wenn einer was macht, was er weder soll noch darf und er auf diesen Weg schriftlich noch mal eindeutig ermahnt werden soll. Bei dir sollen ja nur die Kompetenzen geregelt werden. Dafür wäre normalerweise eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung oder Arbeitsanweisung ausreichend. Diese betrügerischen Anzeigenvordrucke, Pseudoeinträge in irgendwelche Register kursieren zu Hauf und auch ein ehemliger Chef von mir ist schon drauf reingefallen.
Investiere in eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft odeer einem Anwalt, so teuer ist ein Beratungstermin nicht und durch deinen Zusatzvertrag sollte man schon alle Verträge und Vereinbarungen vorliegen haben um es beurteilen zu können.
Viel Erfolg!