hallo, ich bin mir nicht sicher wie man solche Unterlassungserklärungen genau verstehen soll.
ich nenne zum besseren Verständnis mal ein kleines Beispiel:
man verkauft auf ebay Plagiate oder Raubkopien oder ähnliches. Und wird dann aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Was passiert jetzt im möglichen Wiederholungsfall? Wenn man weitere 10 Artikel verkauft die gegen die Unterlassungserklärung sprechen. Muss man dann einmal die geforderte Schadenssumme wie in der U.Erklärung gefordert zahlen. oder gleich 10 mal?
Ich hoffe meine Frage ist klar geworden.
Vielen Dank fürs lesen!
Fortsetzungszusammenhang
Hallo,
es handelt sich hier um das Problem des sogenannten „Fortsetzungszusammenhang“. Meist wird die Abmahnung so formuliert, dass der Abgemahnte auf den Fortsetzungszusammenhang verzichtet. Damit soll erreicht werden, dass der Abgemahnte bei jedem einzelnen neuen Verstoß eine neue Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe auslöst und die mehrfache Handlung nicht als ein einmaliger Verstoß gilt.
Gruss
BM
also wenn formuliert wird: „für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverplichtung“ dann schließt dieses wohl den „Fortsetzungszusammenhang“ aus oder?
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Das kommt drauf an, was in der Unterlassungserklärung steht. Wenn dort steht: „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend übernommene Pflicht verpflichte ich mich, 10.000 € an XY zu zahlen.“ dann müssen Sie bei 10 Zuwiderhandlungen 100.000 € zahlen. Es kommt einzig und allein auf den Wortlaut an.
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kommt man denn damit vor Gericht durch. Man stelle sich mal vor. Es wurden danach meherer hundert Verstöße begangen. Dann müsste man ja mehrer millionen Euro zahlen???
kommt man denn damit vor Gericht durch.
Wenn es von einem Fachmann formuliert wurde schon.
vor. Es wurden danach meherer hundert Verstöße begangen. Dann
Sinn einer solchen Erklärung ist es, dass der Verstoß in Zukunft nicht mehr begangen wird. Aber bei mehreren hundert Verstößen kann es auch nachträglich richtig teuer werden.