Mal angenommen, A bekam vor Jahren nach einem Rechtsstreit vor Gericht per Gerichtsurteil auferlegt, dass er jederzeit zwischen abgestelltem Auto/Fahrzeug und Scheune einen Freiraum von 2 Metern zu lassen hat damit B jederzeit zu seinem Haus fahren kann. Der gesamte Hofraum ist Gemeinschaftseigentum.
Nun hat es sich begeben, dass A zunächst nur ab und zu und in letzter Zeit (vielleicht ein Jahr) mehr oder weniger ständig sein Auto so ab dass nur noch 1 - 1,5m Freiraum sind.
Nun bekommt A plötzlich eine kostenverursachende Unterlassungsaufforderung vom Anwalt von B.
B hatte zuvor nie mündlich oder anders geartet eine Aufforderung oder Frist zur Unterlassung gesetzt.
Auch hat sich Bs Nutzungsverhalten des Hauses während der letzten 2 Jahre auf nur noch max einmal im Monat geändert da seine Mutter nicht mehr lebt und das Gebäude unbewohnt und mittlerweile keine Federviehhaltung mehr stattfindet.
Muss A trotzdem der Kostenbegleichung nachkommen oder hat er begründete Chancen den Anspruch abzuweisen. Würden auf B ebenfalls Kösten zukommen?
Mal angenommen, A bekam vor Jahren nach einem Rechtsstreit vor
Gericht per Gerichtsurteil auferlegt, dass er jederzeit
zwischen abgestelltem Auto/Fahrzeug und Scheune einen Freiraum
von 2 Metern zu lassen hat damit B jederzeit zu seinem Haus
fahren kann. Der gesamte Hofraum ist Gemeinschaftseigentum.
wenn er dazu verurteilt wurde, hat er sich auch daran zu halten.
Nun hat es sich begeben, dass A zunächst nur ab und zu und in
letzter Zeit (vielleicht ein Jahr) mehr oder weniger ständig
sein Auto so ab dass nur noch 1 - 1,5m Freiraum sind.
Damit verstößt er gegen das Urteil.
Nun bekommt A plötzlich eine kostenverursachende
Unterlassungsaufforderung vom Anwalt von B.
Verständlich.
B hatte zuvor nie mündlich oder anders geartet eine
Aufforderung oder Frist zur Unterlassung gesetzt.
Häh? A wurde vom Gericht verurteilt. Dann muss B ihn doch nicht noch mündlich oder anders geartet mit Frist auffordern sich daran zu halten.
Auch hat sich Bs Nutzungsverhalten des Hauses während der
letzten 2 Jahre auf nur noch max einmal im Monat geändert da
seine Mutter nicht mehr lebt und das Gebäude unbewohnt und
mittlerweile keine Federviehhaltung mehr stattfindet.
A meint also, obwohl es ein Urteil gibt, selbst entscheiden zu können, was richtig, falsch, angemessen oder notwendig wäre.
Muss A trotzdem der Kostenbegleichung nachkommen oder hat er
begründete Chancen den Anspruch abzuweisen. Würden auf B
ebenfalls Kösten zukommen?
Muss A trotzdem der Kostenbegleichung nachkommen oder hat er
begründete Chancen den Anspruch abzuweisen. Würden auf B
ebenfalls Kösten zukommen?
Ist diese Frage wirklich ernst gemeint?
Danke für die schnelle Einschätzung.
A meinte bislang schon öfters, im Recht zu sein bis ein Gericht dann den tatsächlichen Standpunkt festlegte. Wie beim Freihalten und vielen anderen Dingen wieder . Alle paar Jahre wenn sich die Lage so allmählich entspannt etwas neues. Nun ist eben die Wiederholung des Hofraumes an der Reihe.
Schönen Gruß an die Advokaten…
Es soll sogar Leute geben, die könnten ein Buch über Nachbarschaftsstreitigkeiten schreiben!
Wenn ein verurteilter Beklagter keine Rechtsmittel dagegen einlegt/einlegen kann und er sein Urteil nicht befolgt hat er die Folgen für seine Ignoranz der Rechtsordnung zu tragen und zu zahlen.
Wo käme der Rechtsstaat hin wenn Beklagte selbst entscheiden ob sie Gerichtsurteile befolgen oder nicht.
Vor dem Hintergrund eines längeren Nachbarstreites kann zur Abwehr einer Unterlassungsklage geprüft werden ob der Kläger das Rechtsmittel Unterlassungsklage angemessen — nach den Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit — anwendet oder ob seine Klage nur dem Ziel dient den Beklagten zu schädigen.
Das Gericht wird entscheiden ob die Verfehlungen des Beklagten so erheblich waren und den Kläger so sehr beeinträchtigten/schädigten daß eine Unterlassungsklage gerechtfertigt ist.
Vor dem Hintergrund eines längeren Nachbarstreites kann zur
Abwehr einer Unterlassungsklage geprüft werden ob der Kläger
das Rechtsmittel Unterlassungsklage angemessen — nach den
Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit — anwendet oder ob
seine Klage nur dem Ziel dient den Beklagten zu schädigen.
wohl aus genau diesem Zweck wurde vermutlich nicht gleich geklagt sondern abgemahnt und eine Unterlassungserklärung eingefordert.
wohl aus genau diesem Zweck wurde vermutlich nicht gleich
geklagt sondern abgemahnt und eine Unterlassungserklärung
eingefordert.
Möglich, aber eine Unterlassungsforderung durch einen RA ist kostenpflichtig wenn der Aufgeforderte der Aufforderung nachkommt:
RA-Honorar für einen außergerichtlichen Vergleich !!!
Problemlösung für Nichtigkeiten - besonders unter Nachbarn - sollte mit einem eigenen Schreiben des Beschwerdeführers beginnen nach dem Grundsatz: man schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen!
Problemlösung für Nichtigkeiten - besonders unter Nachbarn -
sollte mit einem eigenen Schreiben des Beschwerdeführers
beginnen nach dem Grundsatz: man schießt nicht mit Kanonen auf
Spatzen!
Ich möchte daran erinnern, dass es hier schon einen Rechtsstreit nebst Urteil gab, an das sich der Verurteilte nicht hält.
Die Zeit der guten Worte und Nettigkeiten scheint also längst vorbei zu sein.
Und meine Meinung zum anderen: das ist doch höchst individuell, was gut und was nicht gut ist und verschiedene Ansichten gibt es da auch. Abgesehen davon gibt es doch völlig unterschiedliche Situationen: ich bin selbst überhaupt kein Prozesshansel, aber mir ist schon folgendes passiert:
In Salzburg habe ich in der Stadt gewohnt und einen Parkplatz gemietet gehabt, dieser war im Innenhof eines Hauses und auch entsprechend gekennzeichnet. Dort sind einmal innerhalb eines Monats dreimal (verschiedene) Dauerparker gestanden (an drei Wochenenden hintereinander), die zwei Nächte dort gestanden sind. Ich habe jedesmal im gesamten Haus und den Nachbarhäusern herumgefragt, ob das ein Besucher ist und niemanden gefunden. Ich habe jedesmal für zwei Nächte mein Auto in einer Parkgarage für zwei Tage abgestellt gehabt, um jeweils 15 Euro in der Nacht oder so. Ich hab da für die Parkgaragen mehr gezahlt als für die Miete meines Parklatzes!
So und ca. drei Wochen später war wieder einer auf meinem Parkplatz - da ist mir dann die Geduld gerissen und ich hab ihn ohne irgendeine Vorwarnung geklagt und da hab ich mir dann auch sowas ähnliches anhören können wie du hier geschrieben hast. Trotzdem habe ich kein schlechtes Gewissen und - das hat sich herumgesprochen - die nächsten zwei Jahre war Ruhe.
Man muss also immer etwas vorsichtig sein, wenn man über andere etwas sagt, wenn man die individuelle Situation nicht kennt.
Exakt! Und daher wird auch kein Gericht ein Problem damit haben die Kosten dem aufzuladen, der trotz rechtskräftigem Urteil weiterhin offenbar vollkommen beratungsresistent ist. Nur weil ein Urteil schon ein paar Tage alt ist, ist das noch lange kein Freibrief ein Verhalten wieder aufnehmen zu dürfen, für das man schon einmal von einem Gericht eine rote Karte bekommen hat.
Ich danke Euch vielmals für die ausführliche Diskussion des Sachverhalts.
Wie in den Richtlinien gefordert ist das bislang auch nur ein fiktiver Fall, der wie ich vermute mit mehreren Lichtbildern belegt werden müsste um überhaupt eintreten zu können. Wieviele erscheinen da sinnvoll?