angenommen, jemand hat als Schüler für eine kleine Firma eine Website erstellt (als Dienstleister gegen Entgelt). Das war im Jahr 2002.
Damals hat der Schüler aus Unwissenheit (oder Dummheit?) eine urheberrechtlich geschütze Straßenkarte eines großen Verlages auf der Seite der Firma eingefügt - er hat keinen Copyright-Hinweis oder ähnliches angebracht.
Der Firmeninhaber hat nun (sagen wir) am 25.08.2005 ein Einschreiben des Verlages erhalten, indem
er aufgefordert wird, die Grafik innerhalb von 7 Tagen zu entfernen
die beiliegende Unterlassungserklärung innerhalb von 7 Tagen zu unterschreiben und zurück zu senden.
Im Falle, dass die Grafik weiter verwendet werden soll, werden Lizenzgebühren fällig (ca. 1000 €). Der Verlag schreibt auch, dass ihm auch Schadensersatz aus Verletzung des Urheberrechts zusteht, wenn die Grafik entfernt wird.
Der Firmenchef lässt die Sache einfach über 4 Wochen unerledigt herumliegen und meldet sich am (sagen wir) 27.09.2005 bei dem Schüler (der mittlerweile Student ist) und faxt ihm das schreiben des Verlages zu.
Der Student tut im ersten Schritt nichts weiter als die Grafik aus der Website zu entfernen.
MEINE FRAGE(N):
Hat die Firma als Betreiber der Website irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Studenten? Die Website ist über 2 Jahre alt…
Ist der Firmenchef nicht „selbst schuld“ wenn ihn der Verlag auf Schadensersatz verklagt? Noch dazu, weil er dem Schüler erst nach über 4 Wochen bittet, die Grafik zu entfernen.
[NACHTRAG] Unterlassungserklärung
Der Student hat übrigens seit mehreren Jahren (auf jeden Fall mehr als 2 Jahre) nicht mehr für die Firma gearbeitet.
Im Gegenteil: Die Firma hat zwischenzeitlich selbst Änderungen an der Website vorgenommen oder hat diese vornehmen lassen (es wurde das Impressum korrigiert/geändert).
Hi,
Meinesherachtens hat die Firma auch Ansprüche gegenüber dem
Studenten, allerdings wird Sie sich am Seitenbetreiber schadlos
halten.
Der Student hat den Vorteil daß er nicht gewerbsmäsig arbeitet,
sondern im Rahmen eines Studentjobs. Ist doch so oder?
In dem Fall dürfte der Seitenbetreiber, wohl selbst Verantwortlich
sein, daß er nicht zu einem Gewerbsmann gegangen ist, der im Rahmen
seiner Tätigkeit, Sachverständig von einer Nutzung der Karte abstand
genommen hätte.
Die Ansprüche des Seitenbetreibers gegen den Studenten könnten sich
auf 10%- gegen Null ausgehen.
Sicher falsch war es auch 4 Wochen zu warten, da kann der Student gar
nix dafür, daß könnte dem Seitenbetreiber auch noch eine
Unterlassungsklage kosten.
Warum wendet sich der Seitenbetreiber eigentlich an den Studenten zur
Entfernung wo doch jetzt wer anderer die Seite wartet?
Also ich würde an des Studenten Stelle, eine etwaige
kostenlose Unterlassungserklärung abgeben, falls die gefordert wird.
Der Schadensersatz den die Gerichte den Seitenbetreibern auferlegen,
sind ohnehin meist unter dem Nutzwert für den Betreiber(sogenannte
Lizenzanalogie).
wenn er also den Nutzen hatte, warum sollte der Student den Nutzen
dem Arbeitgeber bezahlen?
Also falls was auf den Studenten zukommt, auch als Zeuge, dann sollte
er ohnehin sich Anwaltlich beraten lassen.
ol
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]