Unterlassungsklage

Hallo,
ein Fall: ich habe bei ebay Kakteen gekauft, bezahlt und bekommen. Die Kakteen /Stecklinge eigentlich, ist aber egal/ waren aber in ganz schlechten Zustand- weich, dunkel, nicht zu retten.
Ich habe den Verkäufer gemailt. Er behauptet „Alles war in Ordnung wenn ich sie geschickt habe. Es soll etwas unterwegs passiert sein“. Hermes Versand- 3 Tage unterwegs; Verpackung voll in Ordnung.
Er verlangte nach Fotos-hat sie bekommen. Weil daneben kleine Etiketten mit den Namen standen hat er geantwortet, dass die Stecklinge wahrscheinlich nicht von seinen sind, ob ich sicher bin, dass ich sie nicht verwechsle usw. Dann hat er geschrieben ich habe die Etiketten gefälscht. Verlangte die Kakteen als Beweis, hat aber kein Adresse gegeben. Obwohl er die Quittung von Hermes gehabt hat, hat er geschrieben wie findet er diese Quittung, und ob ich weiß wievielte Hermes Belege er hat. Ich habe ihm erinnert er ist als privat bei ebay angemeldet und am diesen Tag soll er normalerweise nicht mehr als 2-3 Päckchen verschickt haben. Eine Stunde später habe ich die Antwort gehabt, er hat die Quittung schon gefunden. Weiterhin hat er wieder gezweifelt, die Stecklinge sind von ihm, wie will ich das beweisen- mit den Spuren auf den Pflanzen und sein Schrift auf dem Verpackungspapier. Und ich habe Zeugen von der Nachbarschaft.
Als Antwort kam: „irgendetwas stimmt nicht und deswegen werde ich diese Angelegenheit meinem Anwalt überlassen“. Wegen den Fristen bei ebay habe ich diese Fälle ebay gemeldet. Als Antwort von ihm:“ Lassen Sie diese Spielchen, Sie wissen die Stecklinge waren in Ordnung. Unterwegs ist eine Unterlassungsklage.“
Wofür habe ich aber noch nicht verstanden-ich warte auf dem Brief seit 2 Wochen. Ich habe ihm nur informiert, dass die Stecklinge schlecht sind und Fotos gemailt. Bevor ich eine schlechte Bewertung abgebe muss ich ja den Verkäufer kontaktieren. Ich habe nicht einmal geschrieben ich will mein Geld zurück, noch nicht. Auch nicht beleidigt oder bedroht. Die schlechte Bewertungen habe ich auch noch nicht geschrieben/ ich habe noch 10 Tage Zeit/. Aber auch bei schlechte Bewertung als Privat Person bei ebay kann er nicht klagen, sie bringen ihm zu Schaden oder so was.

Meine Fragen: hat er Recht überhaupt eine Unterlassungsklage zu erstellen und wofür?Danke.

Hallo,
ich denke, dass Du genau den richtigen Weg gegangen bist. Du hast, wie gesagt, den Anbieter von der mangelhaften Ware benachrichtigt. Er ist Dir in keinster Weise entgegen gekommen. Hat sicherlich gedacht, dass die Kakteen für Dich den Aufwand nicht wert sind. Aber darum geht es nicht. Du hast Deinen Teil eingehalten, somit muss er auch seinen Part erfüllen, was er nicht getan hat. Eine Unterlassungsklage ist in diesem Fall sicher nicht angebracht und führt zu nichts. Du bist absolut im Recht und kannst alles belegen. Falls der Anbieter sich von sich aus nicht mehr meldet erhält er eine dementsprechende Bewertung. Damit ist der Fall erledigt. Schade um die Kakteen.
Gruß und mehr Glück beim nächsten ebay-Kauf!

Hallo,
herzlichen Dank.Ich habe heute morgen ein Brief von den Anwalt bekommen: Geldmachnung von Zahlungsansprüchen/Ankündigung eines negativen Ebay-Eintrages.Unter anderen steht:„Sollen Sie im Hinblick auf die erworbenen Gegestände eine negative Bewertung gegenüber dem Auktionshaus Ebay veranlassen,wird unser Mandant unverzüglich eine entsprechende Unterlassungsklage gerichtlich anhängig machen“.
Bei ebay habe ich gelesen,dass so was ein Fall für Bewertungserpressung sein kann und habe eine email geschickt.
Da der gleiche Herr als privater Person auch bei anderen online Plattformen viel verkauft,und noch bei ebay wiederverkauft/gestern herausgefunden/habe ich vor demnächst zum Finanzamt zu gehen-Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Nochmal Herzlichen Dank und alles Gute.

Mit freundlichem Gruß
Arabela Erwerle

Hallo,
bei Wikpedia steht folgendes:

Die Unterlassungsklage ist der Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, mit der der Kläger eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abwehren kann.

Sie gehört zum Bereich der Leistungsklage.

Eine Unterlassungsklage ist sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht möglich. Ein Unterlassungsanspruch im Zivilrecht besteht bspw. aufgrund einer Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB), Besitzstörung (§ 862 BGB), Namensrechtsverletzung (§ 12 BGB) aber auch aufgrund von verbraucherschützenden Rechten.

Im Öffentlichen Recht stützt man die Ansprüche zumeist auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen Normen. Eine solche Klage richtet sich zumeist auf die Abwehr bzw. das Unterlassen schlichten Verwaltungshandelns.

Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, voraus (Abmahnung).

In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine Rechtsverletzung eingetreten sein und eine Wiederholung drohen (Rechtsschutzinteresse). Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine sogenannte vorbeugende Unterlassungsklage erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht. Das setzt im Rahmen der Zulässigkeit ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse voraus, das üblicherweise dann nicht gegeben ist, wenn dem Kläger zuzumuten ist, den Eintritt des abzuwehrenden Ereignisses abzuwarten und ggf. vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Mit anderen Worten: Der Kerl bläst heiße Luft und spielt damit, dass private Ebayer juristische Laien sind und beim Wort „Unterlassungsklage“ Angst bekommen. Unsere Richter haben hoffentlich wichtigeres zu tun, als sich mit sowas zu beschäftigen. Wenn er klagen will, muss er beweisen dass die Kakteen von Dir ausgetauscht wurden. Jede Wette, dass der Drohung nichts gefolgt ist, oder?
MfG, Stefan