Unterlassungsklage an die Kindsmutter

Hallo,

es geht um eine Abänderung der Titulierung des Kindesunterhalts auf Grund höheren Einkommens des Kindsvaters und Aufteilung der Kosten für Sonderbedarf wg. Klassenfahrt, womit die Kindsmutter das Jugendamt beauftragt hat.

Die Kindsmutter muss dem Jugendamt nachweisen, dass Sie den Kindsvater über alles informiert hat (Bitte um Offenlegung von Einkommen, Bitte mehr Unterhalt zu zahlen nach Erhöhung der Unterhaltssätze etc) bzw.müssen erste Schritte nachweislich von ihr ausgehen.

Nun angenommen - der Kindsvater holt bereits zum 2.mal das Schreiben der Kindsmutter (Einschreiben mit Rückschein) nicht von der Post ab. Zum 2. Mal kommt also der Brief von der Post zurück. Angenommen darin stehen auch Informationen zur Klassenfahrt, welche wichtig sind, ihm vorher (vor Klassenfahrt) zu übermitteln, um den Sonderbedarf auch anteilig zu erhalten. Inzwischen ist die Zeit soweit vorangeschritten, dass die Klassenfahrt (Ins Ausland, daher höhere Kosten) bereits in einer Woche ansteht.
Angenommen, die Kindsmutter faxt ihm die nicht abgeholten Schreiben (worin die Infos zur Klassenfahrt stehen und dass das Jugendamt nun mit der Unterhaltsberechnung und Berechnung des Sonderbedarfs betraut ist, sowie auf dem Vorblatt die Bemerkung der Kindsmutter, dass sie es schade findet, dass die Schreiben nun auf diesem Weg erfolgen, weil er die Briefzustellung vereitelt und somit Infos nicht an ihn herankommen) an seine Arbeitsstelle.

Und angenommen der Kindsvater meldet sich daraufhin plötzlich per Mail (wo er sich sonst nie gemeldet hat), dass er die Unterhaltssache seinem Anwalt übergeben hat, genauso wie eine Unterlassungsklage gegen mich wegen öffentlicher Kommunikation über den Arbeitgeber.

Hat der Kindsvater mit der Unterlassungsklage Erfolg? Wie teuer wird das für die Kindsmutter? Die Mutter hat schon kaum Geld (wegen gewisser Umstände) und läuft immer nur dem Unterhalt hinterher, allerdings auch kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Der Mutter ist der Verstand in die Hose gerutscht, als sie die Schreiben bezügl. Klassenfahrt/Sonderbedarf an die Arbeitsstelle gefaxt hat, aber weil sie auch nicht mehr weiter wusste, sie sollte doch den Vater vorab informieren und wenn dieser seine Briefe nicht abnimmt bzw. von der Post abholt.

Was kann nun mit der Unterlassungsklage passieren? Wie teuer ist sowas? Käme es in so einem Fall vor das Gericht? Wie kann sich Mutter nun verhalten? Kommunikation mit dem Kindsvater ist nicht möglich.

Na ja, ganz so Unrecht hat der Vater ja nicht.
Bevor man zum Jugendamt renn und Sonderbedarf für ´ne Klassenfahrt berechnen läßt sollte man sich einfach mal informieren ob dafür überhaupt Sonderbedarf geltend gemacht werden kann, denn das kann er nicht!
http://www.streifler.de/kindesunterhalt-3A-klassenfahrten-und-schueleraustauschprojekte-sind-kein-sonderbedarf--_6923.html
Und hier mal was zu Kosten die für eine Unterlassungsklage entstehen können:
Unterlassungsklage: Gründe, Kosten, Antrag stellen ramses90

Hallo,

unabhängig von der Berechtigung der Forderung sollte die Kindsmutter mal ihr Hirn einschalten und von Faxen an die AG-Adresse abschalten, wenn sie nicht 100%-ig sicher sein kann, daß das Fax wirklich nur an den Kindsvater gelangt.
Das Verhalten der Mutter rechtfertigt schon grundsätzlich einen Anspruch auf Unterlassung, da Rosenkriege einen Arbeitgeber grundsätzlich nichts angehen. Ob allerdings bereits ein einmaliger Verstoß bereits eine gerichtliche Verfügung auslöst, sei dahingestellt.

Das Fax war auch höchstwahrscheinlich gar nicht notwendig, wenn die Mutter nachweisen kann, daß der Vater treuwidrig die Post nicht abgeholt hat.

&Tschüß
Wolfgang

Kindsvater und Kindsvater sollten vielleicht mal beide an das Kind denken.