Unterlassungsklage bei Rufmord via Facebook

Hallo :smile:

Seit einigen Tagen haben mein Mann und ich ein dickes Problem.Wir sind Axolotl-Züchter und es wird auf Facebook in einer Gruppe (in der wir keine Mitglieder sind) Rufmord an uns betrieben.Zwei Personen posten in dieser Gruppe ständig Beiträge mit unser beider Namen in denen sie uns schlechte Haltung ect. vorwerfen.Es wurde auch eine Liste erstellt in die wir eingetragen wurden in der darauf hingewiesen wird bei uns keine Tiere zu kaufen.Außerdem droht eine dieser Personen ständig damit mit ihrem ‚‚Verein‘‘ bei uns vorbeizukommen und die Tiere bei uns rauszuholen,auch öffentlich!
Nun meine Frage:
Was können wir dagegen tun?Ein Gespräch mit den beiden ist nicht möglich,wir wurden beleidigt und bedroht als wir sie baten unsere Namen aus dieser Gruppe rauszuhalten.
Ich hatte schon an eine Unterlassung gedacht.Aber geht das überhaupt wenn wir nur die Namen der beiden kennen und keine Adressen usw.?

Lass Dich von einem Anwalt den Du kennst oder der Dir von vertrauenswürdiger Seite aus empfohlen wird beraten und vor allem auch vorab über Die möglichen Kosten informieren . Selbst bzw.alleine würde ich da gar nichts machen .

Nein,alleine ohne Anwalt wollten wir da auch nichts machen.Worüber ich mir aber Sorgen mache ist halt die Tatsache das wir nur die Namen der beiden kennen und der Anwalt dann nachher sagt ohne Adressen könne man da nichts machen.

Zuerst einmal sollten Sie einen Anwalt einschalten. Der kann beim Betreiber der Internetseite die IP-Adressen der betreffenden Nutzer anfordern mit denen man dann über den Internetprovider die Klarnamen und Adressen ermitteln kann.
Der Anwalt kann Sie auch beraten, wie Sie dann vorgehen. Möglich sind eine Klage auf Unterlassung der falschen Behauptungen, ggf. Auch eine Schadensersatzklage wegen Geschäftsschädigung.
Da ja auch Drohungen ausgestoßen wurden, empfiehlt sich evtl. Auch eine Anzeige bei der Polizei. Die wird allerdings nur dann tätig, wenn die Drohungen konkret zu strafbaren Handlungen führen.

Ok,das ist gut das der Anwalt die Adressen herausfinden kann.
Wenn es den möglich ist werden wir auf jeden Fall eine Klage auf Unterlassung in Angriff nehmen.
Bei den Drohungen wird uns die Polizei wohl eher von einer Anzeige abraten denn wirklich ernst zu nehmen sind diese nicht.Die Drohungen interessieren uns auch erstmal nicht,einfach nur der Rufmord denn unsere Zucht aufgeben wegen solcher Vorwürfe sehen wir nicht ein und fänden es auch sehr schade.

Ist schon klar ; aber ein guter Anwalt sollte besser beurteilen können als ich oder Du ob und wie er die entsperechenden Personen ermitteln kann . Es gibt aber auch Internet-portale wo Du Personen suchen kannst.googlre mal .

Sehr geehrte Dame,

es gibt zwei Möglichkeiten, die sich auch nicht ausschließen.

  1. Zivilrechtlich einen Unterlassungsanspruch ggf. mit einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung durchsetzen. Wenn Sie die Namen der Personen kennen, dürfte es kein Problem sein auch die Adressen heraus zu bekommen.

  2. Strafrechtlich Anzeige z.B. wegen übler Nachrede bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Die ermitteln dann. Spätestens hierbei werden Sie die Anschriften der Personen bekommen.

Ich würde Ihnen tatsächlich raten, einen Anwalt in Ihrer Nähe mit einer rechtlichen Überprüfung und Hilfe zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Viele lieben Dank,da werden wir uns am Montag direkt aufmachen :smile:

Jetzt sind angeblich auch Fotos von unserer Wohnung gemacht worden,kann man dagegen auch angehen?

Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt beauftragen der sich mit onlinerecht auskennt. Die Adressen muss der RA beim provider herausbekommen oder eine andere Möglickeit finden, eine Unterlassung geltend zu machen.

Ich mußte zunächst mal nachsehen, was Axolotl sind, obwohl mir der Begriff aus fernerer Vergangenheit bekannt vorkam. Natürlich haben Sie gegen unsachliche Anwürfe einen Unterlassungsanspruch, der gerichtlich durchsetzbar ist. Das Problem ist eigentlich nur das Herausfinden der zustellfähigen Anschrift. Grundsätzlich besteht meines Erachtens ein Auskunftsanspruch gegen den Anbieter, dem die Adresse der Personen bekannt ist, zumindest nach Treu und Glauben. Leider sitzt die Datenkrake Facebook in den USA und hält sich an so gut wie keine normalen Gesetze, weshalb dieser Weg ohne freiwillige Mitwirkung verbaut ist; versuchen Sie es zumindest einmal über die Facebook-Administration. Ansonsten bleibt Ihnen nur eine Strafanzeige, über die Sie dann im Wege der Akteneinsicht (nur über einen Anwalt) ggf. die Anschriften der Täter bekommen und sie anschließend zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, beauftragen Sie unbedingt einen Fachmann für Internetrecht, von denen es nicht allzuviele gibt, und nicht irgendeinen Wald-und-Wiesen-Anwalt.

… da kommt es darauf an, was für Fotos gemacht worden sind. Gegen Außenaufnahmen kann man nur bedingt etwas machen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hallo !

Aber das ist doch ganz einfach :
Anzeige erstatten !
Üble Nachrede und Rufschädigung ist eine Straftat.

Die Polizei hat ruckzuck raus, wer dahinter steckt und wird entsprechend tätig.
Das reicht meistens schon, um solche Leute,
die sich in der Anonymität des www verstecken, mundtot zu machen.

Gruß von
Monika

Aber ob die Polizei das so ernst nimmt? Ich habs leider schon selber erlebt das man schnell von der Polizei belächelt wird.

Eine Anzeige wird aufgenommen und ordnungsgemäß verfolgt. Auf deutsche Amtsmühlen ist Verlass.
Warum sollte Sie kümmern, ob ein Polizist lächelt oder nicht ? Das sind auch nur Menschen.
Und daß Rufmord im Zeiten des www keine Kleinigkeit ist, weiß jeder !

Gruß
Monika

Sry leider keine Ahnung ich befürchte bei unserem Rechtsstaat bleiben 2 Wege Anwalt oder (mein Favorit) Selbstjustiz (leider mit jeder Menge Ärger verbunden).
Ich drücke euch die Daumen, daß der erste Weg funktioniert, aber ich wurde von unserem Rechtssystem immer wieder reingelegt (ich bin zu nett) und ärgere mich jedes mal darüber nicht den Weg Nr 2 gegangen zu sein.
Viel Erfolg

Toby

Guten Tag,

dann sollten Sie bei der Polizei Strafanzeige stellen, gegen das Pseudonym oder die Personen, hier sorgen die Ermittlungsbehörden schon für die Adressbeschaffung.

Wenn Tatsachen behauptet werden, die letztlich haltlos sind, stellt dies mitunter den Tatbestand der üblen Nachrede dar, auch könnte dies Verleumdung oder Beleidigung sein. Darüberhinaus wird es auch einen Schaden zu Ihrem Nachteil geben, sodass hier mitunter auch Schadensersatzansprüche Ihrerseits geltend gemacht werden können.

Eine andere Möglichkeit wäre, über die IP Adresse des Verleumdenden die tatsächliche Wohnadresse herauszufinden. Hierzu müssten Sie sich an den Plattform anbieter wenden, aber ohne professionelle Hilfe (Anwalt) wird da wohl wenig Aussicht auf Erfolg bestehen.

Ich tendiere daher zu Punkt 1. jedoch seien Sie sich bewusst, dass eine Strafanzeige mitunter viel Zeit und Stress mitsichbringt, von der Aufgabe bis zu Befragungen, Nachweisvorlegung etc.

Viel Glück

MfG

M.Sack