Unterlassungsklage bei Rufmord via Facebook

Hallo :smile:

Man nehme an ein Axolotl-Züchter ist auf Facebook.In einer Gruppe die das Thema Axolotl behandelt (in der er kein Mitglied ist) wird plötzlich vor ihm gewarnt,ihm wird schlechte Haltung vorgeworfen und er wird in eine Liste eingetragen in der Leute stehen bei denen man keine Tiere kaufen sollte.Außerdem wird er über privat Nachricht von den Verantwortlichen beleidigt und bedroht,man droht ihm sogar damit mit einem ‚‚Verein‘‘ vorbeizukommen und ihm die Tiere wegzunehmen.Es wird behauptet die Verantwortlichen hätten Fotos der schlechten Haltung,sogar von der angeblichen Messi-Wohnung.Er will nicht das sein Name öffentlich in dieser Gruppe genannt wird und macht sich nun Sorgen das niemand mehr bei ihm Jungtiere kaufen will.Was kann er tun?Kann er eine Unterlassung erwirken?Auch wenn er nur die Namen der Verantwortlichen kennt und nicht deren Adressen ect.?

Wie wäre es mal Facebook anzuschreiben…

Die haben auch eine eigene Abteilung, die sich um solche Beschwerden kümmert und die löscht.

Die Sache ist nämlich die, dass selbst wenn man nach einigen rechtlichen Hin & Her dann den Verursacher auffordert diese Postings zu löschen sind in der Zwischenzeit die Posts eventuell schon bei Suchmaschinen gelistet und in deren Index ebenfalls vorhanden und in s.g. Web-Archiven, die es sich zur Aufgabe gemacht haben alte Inhalte von webseiten auch nach deren löschung für die Nachwelt zu erhalten. Sprich es ist dann zu spät!

Ganz zu schweigen von Leuten, die die Vorwürfe mal eben geshared haben und bei denen nun Kopien der Vorwürfe stehen!

Zur Beweissicherung wäre ein Ausdruck, Screenshot usw. jedoch sinnvoll um danach rechtlich vorgehen zu können. Und JA, das kann man - dazu würde ich pers. Strafanzeige wegen „übler Nachrede“ und der „gefährlichen Drohungen“ stellen und einen Anwalt einschalten!

Facebook wurde schon darauf aufmerksam gemacht,jedoch kam da keine Reaktion.

Screenshots sind vollen allen Postings vorhanden.

Zur Sicherheit würde ich auch ausdrucke machen… Die gelten vor Gericht als weniger einfach manipulierbar als Screenshots…

Mach die Anzeige bei der Polizei und Scan die ein und lass die FB auch zukommen. Mit so einem Anhang hat dein Anliegen gleich mehr Gewicht :wink:

genau, ein ausdruck ist mehr wert als der screenshot, vor allem, da man unmöglich was verändern kann vor dem ausdruck… experten forum sag ich nur…

Hallo,

man geht zum rechtsanwalt und übergibt dem die sache. der kann direkt eine verfügung beantragen und rausfinden, ob der andere vielleicht sogar mitbewerber ist.eine strafanzeige sollte man auch direkt über diesen stellen und ihn beauftragen, das er das mit facebook klärt.
koste zwar was, klappt aber wenigstens.

hth