Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Anwohner lebt in einer Stadt in einer Mietwohnung. In der Nachbarstadt betreibt ein Abwasserentsorgungsbetrieb eine Kläranlage, die seit Wochen technische Probleme hat, wodurch es zu einer extermen Geruchsbelästigung durch widerlichsten Kloakagestank im gesamten Stadtgebiet, in dem der o. g. Anwohner wohnt, kommt.
Besteht hier ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch und wenn ja, auf Basis welcher Paragrafen muss dieser gegen wen geltend gemacht werden?
Danke vorab,
Martin
Hallo !
Ein Klärwerk in einer NACHBARstadt soll den Gestank verursachen ?Wie dicht ist denn die Nachbarstadt gelegen ?
Mal im Ernst,für Mieter ist der Ansprechpartner der Vermieter,er soll sich kümmern und damit er sich rührt,kann man mit einer Mietminderung nachhelfen.
Denn Miete mindern kann man auch,wenn der Vermieter überhaupt nicht verantwortlich ist und wohl selbst auch nichts machen kann. Trotzdem hätte die Mietsache einen Mangel (Beispiel Baulärm v. Nebengrundstück usw.).
Wenn es hier technische Probleme gibt,was soll der Betreiber anderes machen(er wird schon was machen!)also reparieren ?
Unterlassungsklage ? Er soll den Gestank verhindern ?
Gut,aber das wird er ja sowieso machen,denn es stank ja sicherlich nicht immer oder wohnt man neben dem Klärwerk ?
Soll er das Werk absperren und das Abwasser nicht mehr einleiten ?
Wohin damit ? Ins Gewässer rein ?
Man kann und sollte sich an die Stadtverwaltung wenden.
MfG
duck313
verursachen ?Wie dicht ist denn die Nachbarstadt gelegen ?
Hier in NRW ist das manchmal die andere Straßenseite.