Unterlassungsklage, wer zahlt die?

Hallo,

angenommen, jemand bekommt regelnäßig Post, welche ihn jedoch stört und verschickt dann eine Unterlassungsklage an den Absender der Störpost: Wer zahlt dafür die Kosten? Derjenige, der die Unterlassungsklage einreicht oder derjenige, der die Unterlassungsklage erhält? Danke für die Info.

Gruß Rüdiger

Hi,

ich gehe mal davon aus, hier wird von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesprochen.

Was ist eigentlich „Störpost“? Werbung?

Wer verschickt die Unterlassungserklärung?
Der Postempfänger oder dessen Anwalt?

Schönen Gruß

Christian

Hallo!

So wie Du die Sache schilderst, zahlt der Kläger, weil die Klage als unbegründet abgewiesen werden dürfte. Werbung per Post zu schicken ist grundsätzlich nicht verboten. Da muss schon noch was dazu kommen, was zB in Richtung „Stalking“ gehen könnte.

Hi,

So wie Du die Sache schilderst, zahlt der Kläger, weil die
Klage als unbegründet abgewiesen werden dürfte. Werbung per
Post zu schicken ist grundsätzlich nicht verboten. Da muss
schon noch was dazu kommen, was zB in Richtung „Stalking“
gehen könnte.

wenn der der Zusendung von Werbung entgegenstehende Wille
ausgesprochen wurde, ist das weitere Zusenden von Werbung
unzuläßig.

Schönen Gruß

Christian

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jetzt fehlt noch - wer zahlt?
Hallo,

bisher ja ganz interessant, aber die noch fehlende Antwort auf die
Ausgangsfrage interessiert mich auch.

Zusätzlich noch :
Kann eine Privatperson eine strafbewehrte Abmahnung verschicken?
Also jetzt bitte nicht spitzfindig antworten - a la schicken kann man
alles, aber…

Schönen Gruß & danke
T-Bird

Servus!

bisher ja ganz interessant, aber die noch fehlende Antwort auf
die
Ausgangsfrage interessiert mich auch.

Naja, wenn die Zusendung erlaubt ist, wird die Klage abgewiesen, ist sie verboten, geht die Klage durch. Die Kosten trägt der Verlierer, § 91 ZPO.

Zusätzlich noch :
Kann eine Privatperson eine strafbewehrte Abmahnung
verschicken?
Also jetzt bitte nicht spitzfindig antworten - a la schicken
kann man
alles, aber…

Wäre aber die passende Antwort. Mit sowas sollte man ganz vorsichtig sein. Natürlich darf jeder abmahnen, dessen Recht verletzt wird. Aber wenn man nicht genau weiß, wie’s geht, kann man nur hoffen und beten, dass es der Gegenseite ähnlich geht, sonst kann’s teuer werden.

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Hi,

bisher ja ganz interessant, aber die noch fehlende Antwort auf
die
Ausgangsfrage interessiert mich auch.

da die Ausgangsfrage noch Fragen aufwirft (habe ich in dem ersten Posting gestellt), läßt sich das wohl ohne klare Angaben nicht beantworten.

Zusätzlich noch :
Kann eine Privatperson eine strafbewehrte Abmahnung
verschicken?

Ja, sie kann.
Zumindest im Falle von Einwurf oder Zusendung von Werbung,
wenn der dem Einwurf oder der Zusendung entgegenstehende Wille
deutlich zum Ausdruck gebracht wurde.

Dies entschied das KG mit Urteil vom 21. September 2001
Az. 9 U 1066/00[=NJW 2002, 379f.]
Auszug:
"Nach der herrschenden Rechtssprechung stellt die Übersendung von Werbematerial trotz eines erklärten entgegenstehenden Willens eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung und darüber hinaus eine Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar […] und löst damit einen Abwehranspruch […] aus.

Dies trifft übrigens auch auf Wahlwerbung zu.

Schönen Gruß

Christian

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Hallo Christian,
danke, das war ja mal eine klare Aussage.
Ich wehre mich schon seit Jahren - erfolgreich - gegen diesen
Werbemüll. Bei einigen Firmen klappt das auf Anhieb, andere sind da
hartnäckiger. Man hat mir schon mit Anwalt usw gedroht, aber nach
meiner Anwort : Bitte, der gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich
mit freudiger Erwartung entgegen, ist dann nichts mehr passiert. Seit
etwa einem Jahr habe ich jetzt Ruhe. Vermutlich solange, bis die
Verteilerfirma mal wieder gewechselt wird.

Dann meine ich mich an die Veröffentlichung eines EU-Gerichtsurteiles
entsinnen zu können, das den Empfänger von unverlangten
Werbesendungen zu einer Abmahnung mit Kostenerstattung in Höhe von
pauschalierten 5.000,- EUR berechtigt…
Da ich das nicht notieren konnte und die Seite auch nicht
rausreissen, habe ich leider kein Aktenzeichen.
Ist so etwas eventuell bekannt?
Ich brauch mal ein neues Auto :wink:)
Gruß
T-Bird