Servus!
bisher ja ganz interessant, aber die noch fehlende Antwort auf
die
Ausgangsfrage interessiert mich auch.
Naja, wenn die Zusendung erlaubt ist, wird die Klage abgewiesen, ist sie verboten, geht die Klage durch. Die Kosten trägt der Verlierer, § 91 ZPO.
Zusätzlich noch :
Kann eine Privatperson eine strafbewehrte Abmahnung
verschicken?
Also jetzt bitte nicht spitzfindig antworten - a la schicken
kann man
alles, aber…
Wäre aber die passende Antwort. Mit sowas sollte man ganz vorsichtig sein. Natürlich darf jeder abmahnen, dessen Recht verletzt wird. Aber wenn man nicht genau weiß, wie’s geht, kann man nur hoffen und beten, dass es der Gegenseite ähnlich geht, sonst kann’s teuer werden.