Hallo liebe Wissenden,
mein Chef hat gegenüber einer anderen Firma eine Unterlassungserklärung abgegeben wo er pro Fall der Zuwiederhandlung eine gewisse Summe X im fünfstelligen Betrag zahlen muss.
Desweiteren gibt er jetzt die gleiche Unterlassungserklärung an die Mitarbeiter der Firma weiter:" Das bei Zuwiderhandlung sich das Unternehmen vorbehält die Mitarbeiterin den Mitarbeiter in Regress zu nehmen und arbeitsrechtliche Schritte einleitet.
Desweiteren wollte er dies auch gleich unterschrieben wieder haben.
Ich habe es noch nicht unterschrieben, da ich aktuell die Woche nicht im Geschäft war.
Desweiteren habe ich einen Arbeitsvertrag mit den Punkt Haftung:
„Verursacht der Arbeitnehmer durch eine schuldhafte Pflichtverletzung einen Schaden, so hat er bei einfacher Fahrlässigkeit den Schaden zur Hälfte, höchstens jedoch bis zum Betrag einer Monatsnettovergütung zu ersetzen.
Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer den Schaden voll zu tragen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die dreifache durchschnittliche Monatsnettovergügung des jeweiligen Kalenderjahres.
Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer unbeschränkt. Die Haftung für Fahrlässigkeit besteht nur soweit der Schaden nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.“
Desweiteren möchte ich vermerken dass keine Abmahnung vorliegt.
Kann mir jemand näheres dazu sagen?
Vielen Dank
es grüßt
Galenus